Drucksache 17 / 10 286 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 06. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2012) und Antwort Erste Erfahrungen mit dem Spielhallengesetz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Genehmigungsanträge zum Betrieb einer Spielhalle wurden nach Inkrafttreten des Berliner Spielhallengesetzes gestellt? Wie viele bewilligt? Wie viele abgelehnt? Zu 1.: Nach dem Inkrafttreten des Spielhallengesetzes Berlin am 02. Juni 2011 wurden nach Angaben der Bezirksämter (Ordnungsämter) insgesamt 13 Anträge gestellt . Davon wurden fünf Anträge bewilligt und fünf abgelehnt. In zwei Fällen wurden die Anträge zurückgenommen , ein Fall ist noch offen. Vor dem Inkrafttreten des Spielhallengesetzes Berlin (SpielhG Bln) wurden darüber hinaus noch insgesamt 114 Anträge gestellt, die erst nach dem Inkrafttreten des Spielhallengesetzes Berlin nach „neuem Recht“ beschieden wurden, noch offen sind oder zurückgenommen wurden. Davon wurden drei Anträge bewilligt, 60 wurden abgelehnt. In 41 Fällen wurden die Anträge zurückgenommen, zehn Fälle sind noch nicht beschieden. 2. Wie viele Spielhallen wurden nach dem Inkrafttre- ten des Spielhallengesetzes eröffnet? Zu 2.: Nach dem Inkrafttreten des SpielhG Bln wurden nach Angaben der bezirklichen Ordnungsämter insgesamt 13 Spielhallen eröffnet. Bei einigen davon wurden die Genehmigungen noch vor Inkrafttreten des SpielhG Berlin bzw. nach „altem Recht“ erteilt (8). Diese wurden bei Frage 1 mit Blick auf die Fragestellung nicht mitgezählt . Außerdem werden zwei der unter Frage 1 benannten Spielhallen gerade erst im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens auf Grundlage des Spielhallengesetzes Berlin genehmigt. Diese Unternehmen sind noch nicht eröffnet worden und folglich in den 13 hier benannten Spielhallen nicht enthalten. Ein Betreiberwechsel wurde unter Frage 1 als Genehmigung gezählt, bedeutet aber zahlenmäßig keine neu eröffnete Spielhalle. Ein Widerspruch zur Beantwortung der Frage 1 ergibt sich insofern nicht. 3. Wie viele Spielhallen wurden in Berlin seit dem Inkrafttreten des Spielhallengesetzes geschlossen? Zu 3.: Neun Spielhallenbetriebe haben den Rückmeldungen der Ordnungsämter zufolge seit dem Inkrafttreten des SpielhG Bln geschlossen. Zwei davon haben die Betriebsaufgabe bisher schriftlich angezeigt. Bei den anderen sieben Spielhallen haben regelmäßige Überprüfungen ergeben, dass diese nicht mehr betrieben werden. Aufforderungen zur Anzeige der Betriebsaufgabe erfolgten in diesen Fällen bereits. Für einen Spielhallenbetrieb liegt ein Antrag auf Umwandlung in eine erlaubnispflichtige Gaststätte vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10286 4. Wie viele Bußgeldverfahren wegen Nichteinhaltung der neuen Anforderungen, insbesondere der eingeschränkten Öffnungszeiten, wurden eingeleitet? Zu 4.: Nach Angaben der bezirklichen Ordnungsämter wurden nach dem Inkrafttreten des Spielhallengesetzes Berlin insgesamt 644 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Nicht immer konnten die Verstöße jedoch konkret den neuen Anforderungen des SpielhG zugeordnet werden. Entsprechende Statistiken werden nicht im Detail geführt. Aus den Bezirken, in denen Daten hinsichtlich der Verstöße gegen die neuen Regelungen zu den Öffnungszeiten vorlagen, wurden diesbezüglich 14 Verfahren benannt. 5. Wie viele Betreiber haben gegen die Ablehnung ihrer Anträge auf Eröffnung einer Spielhalle bzw. Betreiberwechsel den Klageweg beschritten? Zu 5.: Die bezirklichen Ordnungsämter haben auf Nachfrage insgesamt 26 Klagen angegeben. Es handelt sich dabei um Klagen zu Anträgen, die vor oder nach Inkrafttreten des Spielhallengesetzes Berlin gestellt und danach beschieden wurden. Es wurde in der Kleinen Anfrage ausdrücklich nach Klagen gefragt. Aus diesem Grund wurden Widerspruchsverfahren hier nicht mitgezählt . Darüber hinaus sind eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin (Aktenzeichen: VG 35 K 311.1) sowie eine Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (Aktenzeichen: VerfGH 40/12) anhängig. Beide Verfahren haben die Verfassungsmäßigkeit des Spielhallengesetzes Berlin zum Gegenstand. 6. Gibt es bereits Entscheidungen des Verwaltungsge- richts im einstweiligen Rechtsschutz zum neuen Spielhallengesetz ? Mit welchem Inhalt? Zu 6.: In einem Fall liegt eine erstinstanzliche Entscheidung der 35. Kammer des VG Berlin im vorläufigen Rechtsschutz zum Geschäftszeichen VG 35 L 434.11 vor. In dem Verfahren geht es um die Durchsetzung von Regelungen des Spielhallengesetzes durch einen Bescheid mit Zwangsmittelandrohung auf der Grundlage von § 17 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ASOG Bln) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 3 des Spielhallengesetzes Berlin einschließlich Androhung der sofortigen Vollziehung. Vom Antragsteller wurde u. a. auf die Verfassungswidrigkeit des Spielhallengesetzes abgestellt. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wurde vom VG abgelehnt und vom Antragsteller wurde Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin - Brandenburg eingereicht. Berlin, den 15. Mai 2012 In Vertretung Nicolas Z i m m e r Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2012) 2