Drucksache 17 / 10 291 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 08. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2012) und Antwort Bürgerarbeit erfolgreich gestalten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche zahlenmäßigen und inhaltlichen Auflagen haben die Berliner Jobcenter, um die Besetzung von Bürgerarbeitsplätzen vorzubereiten und auszuführen? Zu 1.: Die Grundidee des Bundesprogramms Bürgerarbeit besteht in der konsequenten Aktivierung der Arbeitslosen bei gleichzeitigem Angebot von gemeinnütziger, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung für diejenigen Menschen, die aufgrund multipler Vermittlungshemmnisse mittelfristig keine Chance am ersten Arbeitsmarkt haben. Das Modellprojekt Bürgerarbeit setzt sich aus vier Phasen zusammen: Phase 1: Aktivierung • Einladung aller registrierten Arbeitslosen zu einem Beratungsgespräch im Jobcenter zur Durchführung eines Profilings und • Ermittlung der Marktnähe der Kunden sowie Festlegung der weiteren Schritte zur Integration, Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung. Phase 2: Integration • Als marktnah eingestufte Arbeitslose werden umgehend in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert, dazu werden • neben den vorhandenen weitere, passende Stellenangebote auf dem ersten Arbeitsmarkt akquiriert sowie den Arbeitslosen unterbreitet und die Bewerbungserfolge konsequent nachgehalten. • Eigene Bemühungen um einen Arbeitsplatz werden eingefordert und unterstützt. Bei geeigneten Personen soll auch die Aufnahme einer Selbstständigkeit geprüft und ggf. gefördert werden. Phase 3: Fördern • In der dritten Stufe soll bei Ver- mittlungshemmnissen zum Ausgleich persönlicher oder qualifikatorischer Defizite die rasche Zuweisung – z. B. in entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen – erfolgen, um die Chancen auf Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen und auch Coaching erfolgen. • Im Bereich des SGB II werden in Stufe 3 auch Maßnahmen zur Erlangung von Integrationsfortschritten vorgehalten, insbesondere zählen hierzu Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwands- oder Entgeltvariante. Phase 4: Öffentlich geförderte Beschäftigung • Arbeitslosen, die durch die Stufen 1 bis 3 zunächst nicht in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden konnten bzw. deren Integration auf Grund multipler Problemlagen von vornherein auch mittelfristig nicht wahrscheinlich erscheint, wird ein Angebot für eine zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeit unterbreitet. • Bürgerarbeit ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ohne Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Die sogenannte Aktivierungsphase umfasst die Phasen 1-3, in denen die Grundsicherungsstelle Arbeitslose über einen Zeitraum von sechs Monaten durch ein spezielles Integrationsteam intensiv fördert. Im Rahmen der Beschäftigungsphase obliegen der Grundsicherungsstelle folgende Aufgaben: • Auswahl von Arbeitgebern • Auswahl von Arbeitsplätzen (Vorprüfung von Zusätzlichkeit und öffentlichem Interesse der Bürgerarbeitsplätze) • Prüfung der personenbezogenen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Bürgerarbeit • Einhaltung des durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugeteilten Kontingents (3800 Plätze berlinweit) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10291 2. Welche Träger wirken bei der Gewinnung und Antragstellung für Bürgerarbeitsplätze mit und welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein? Zu 2.:Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: • Träger müssen ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung und Abrechnung der Maßnahme gewährleisten • Sie müssen die Finanzierung der Maßnahme sicherstellen • Die Tätigkeiten müssen zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein, klare Abgrenzung zur bisherigen Aufgabenwahrnehmung, es dürfen keine Wettbewerbsnachteile für am Markt bestehende Unternehmen entstehen Einen Antrag auf Kofinanzierung durch das Land Berlin können Berliner Träger stellen, die sich zum Grundsatz der Gemeinnützigkeit gesellschaftsrechtlich bzw. satzungsrechtlich verpflichten bzw. gemeinnützige Arbeiten durchführen. Des Weiteren müssen die Projektinhalte mit den bezirklichen Arbeitsmarktpartnern abgestimmt und in den politischen Schwerpunktthemen des Landes angesiedelt sein. 3. Wie werden die betroffenen bzw. geeigneten SGB- II-Empfängerinnen und -Empfänger auf die Bürgerarbeit inhaltlich vorbereitet und wie werden sie nach Beginn der Arbeit begleitet? Zu 3.: Zur inhaltlichen Vorbereitung siehe Erläuterungen zur Frage 1. 4. Wie bewertet der Senat das Konzept Bürgerarbeitsplätze und in welcher Weise nimmt er Einfluss auf dessen Realisierung? Zu 4.: Der Senat befürwortet das Modellprojekt Bürgerarbeit, mit dem ein wirkungsvoller Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit erbracht und vom Bund für die Dauer des Programms Arbeitsmarktmittel in erheblichem Umfang für das Land Berlin bereitgestellt werden. Mit dem Senatsbeschluss vom 13.03.2012 zur öffentlich geförderten Beschäftigung wird das Instrument in die Arbeitsmarktförderung des Landes Berlin eingebunden . Das Konzept wird unterstützt durch die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel aus dem Landeshaushalt zur Einrichtung von Bürgerarbeitsstellen. Berlin, den 30. März 2012 Dilek K o l a t ___________________________ Senatorin für Arbeit Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2012) 2