Drucksache 17 / 10 295 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 08. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2012) und Antwort Personalausstattung der Berliner Jugendämter I Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fälle betreuen die Sozialarbeiter_innen in den bezirklichen Sozialdiensten im Durchschnitt pro VzÄ? 2. Wie viele Fälle sollten es unter Qualitätsgesichtspunkten sein? 4. Wie schätzt die zuständige Senatsverwaltung die Ausstattung der Berliner Jugendämter mit qualifiziertem Fachpersonal ein, um allen gesetzlichen Aufgaben gerecht werden zu können insbesondere vor dem Hintergrund der geltenden starren Personalzielzahlen und dem generellen Verbot von Außeneinstellungen? 8. Gibt es aus Sicht der zuständigen Senatsverwaltung Handlungsbedarf hinsichtlich der Personalausstattung der bezirklichen Jugendämter und wenn ja, was wird sie unternehmen? Zu 1., 2., 4. und 8.: Im Rahmen des Projekts „Personalausstattung eines sozialräumlich organisierten Berliner Jugendamtes“ wurden • ein Modell für ein sozialraumorientiert arbeitendes Musterjugendamt, • das Modell eines fortschreibungsfähigen Personalbemessungssystems, das Standards für eine aufgabenbezogene Personalausstattung der Jugendämter beinhaltet, und • ein Umsetzungskonzept zur Unterstützung der Organisationsentwicklungsprozesse in den Jugendämtern wie auch in der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung und zur Gestaltung der Rahmenbedingungen für eine optimierte Praxis des sozialraumorientierten Handelns entwickelt. Die in diesem Projekt erzielten Ergebnisse zeigen die organisatorischen, strukturellen und personellen Erfordernisse (u.a. fachlich begründete Standards für die Organisation und die Personalausstattung) für ein Jugendamt , das den gesetzlichen Aufgaben gerecht werden kann. Im Jahr 2011 wurde das entwickelte Modell eines aufgabenbezogenen Personalbemessungssystems aktualisiert . Für diese Aktualisierung wurden u.a. die zur Verfügung stehenden IST-Zahlen aus der Kosten- und Leistungsrechnung (Datenbasis: 2010) verwendet. Für das Jahr 2010 stellt sich auf dieser Grundlage das Verhältnis von Fallzahlen zu sozialpädagogischen Fachkräften in den Regionalen Sozialpädagogischen Diensten im Landesdurchschnitt wie folgt dar: 52 Fälle Hilfe zur Erziehung : Vollzeitäquivalent (VZÄ) Sozialarbeiter/in 31,8 Fälle Sonstige Hilfen : Vollzeitäquivalent (VZÄ) Sozialarbeiter/in Bezogen auf die Aufgabenwahrnehmung in den Regionalen Sozialpädagogischen Diensten eines sozialräumlich organisierten und sozialraumorientiert arbeitenden Jugendamtes liegen entsprechend den Ergebnissen des Projekts „Personalausstattung eines sozialräumlich organisierten Berliner Jugendamtes“ für dieses dort favorisierte Organisationsmodell Berechnungen für eine angemessene Personalausstattung vor, in denen ein Verhältnis von 35 Fällen Hilfe zur Erziehung sowie 25 Fällen der sogenannten Sonstigen Hilfen nach SGB VIII pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) als fachlich angemessen zugrunde gelegt wird. Bei der genannten Aktualisierung des Personalbemessungssystems im Jahr 2011 wurde deutlich, dass die Personalausstattung der Berliner Jugendämter in quantitativer Hinsicht nahezu Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10295 2 auskömmlich ist. Die Berechnung hat allerdings auch gezeigt, dass die Relation von sozialpädagogischem Fachpersonal zu Verwaltungspersonal in den Jugendämtern zugunsten des sozialpädagogischen Fachpersonals verändert werden müsste, um das o.g. angestrebte Fallzahl/Personal-Verhältnis zu erreichen. Obwohl der Rat der Bürgermeister (RdB) die Umsetzung der Ergebnisse des genannten Projekts im August 2011 abgelehnt hat (RdB-Beschluss vom 18.08.2011), stellen die Ergebnisse des Projekts aus Sicht des Senats eine qualifizierte Grundlage für die in bezirklicher Verantwortung durchzuführenden Personalplanungen und -entwicklungen dar. Ein generelles Verbot von Außeneinstellungen gibt es im Übrigen nicht. Siehe dazu die Beantwortung zu 5. 3. Wie werden sich die zu bearbeitenden Fallzahlen angesichts der demografischen Entwicklung des Fachpersonals in den Bezirken entwickeln? Zu 3.: Die Bezirke sind gehalten, die bezirklichen Jugendämter so auszustatten, dass sie ihre Aufgabe als sozialpädagogische Fachbehörde sachgerecht erfüllen können. Für eine fachgerechte Aufgabenerfüllung sind dabei Ausscheidensplanungen und perspektivische Personalbedarfe angemessen zu berücksichtigen. 5. Welche Möglichkeiten haben die Bezirke, vakante Stellen in den Jugendämtern zu besetzen? Zu 5.: Bis zur Verabschiedung des Haushalts im Juni d.J. sind die Bedingungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft gemäß Art. 89 Verfassung von Berlin (VvB) zu beachten. Hierzu ist im Haushaltswirtschaftsrundschreiben umfassend ausgeführt worden, ob und unter welchen Voraussetzungen freie Stellen in den Bezirksverwaltungen besetzt werden können. Danach muss begründet werden, warum eine unverzügliche Nachbesetzung zur Gewährleistung gesetzlicher Aufgaben unverzichtbar ist. Die solcherart begründeten Anträge werden von der Senatsverwaltung für Finanzen geprüft und genehmigt, so dass bereits jetzt freie Stellen im Rahmen von Außeneinstellungen besetzt werden können, sofern Sozialarbeiter/innen im Zentralen Personalüberhangmanagement (ZeP) nicht mehr vorhanden sind. Nach Verabschiedung des Haushaltes wird das Verfahren - das zurzeit in der AG Personal mit den Bezirken erarbeitetet wird - voraussichtlich so gestaltet sein, dass die Bezirke im Rahmen ihres Personalplafonds freie Stellen ohne Zustimmung der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung im Rahmen der eigenverantwortlichen Personalwirtschaft besetzen können. 6. Wie hoch ist der Altersdurchschnitt in den Berliner Jugendämtern? Zu 6.: Das Durchschnittsalter der Fachkräfte in den Jugendämtern liegt bei 50,0 Jahren. 7. Wie hoch ist der Krankenstand in den Berliner Jugendämtern aufgeschlüsselt nach den letzten 5 Jahren? Zu 7.: Seit 2007 liegen durch die zentrale Personalstrukturdatenbank der Statistikstelle Personal entsprechende Ergebnisse vor. Die Auswertungen für 2011 mussten auf das 1. Halbjahr beschränkt werden, weil für das gesamte Jahr 2011 derzeit noch kein stabiler Datenbestand vorliegt. Im Fachkonzept zur Erhebung und Verarbeitung von Daten zu krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten („Gesundheitsreport, Stufe 1: pauschale Gesundheitsquote “) ist festgelegt, dass in Berlin Gesundheitsanstelle von Krankheitsquoten erhoben werden. Die Statistikstelle Personal hat die Auswertungen auf Basis dieser Vorgaben und den weiteren zwischenzeitlich erfolgten inhaltlichen Vorgaben der fachlich zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport vorgenommen. Daher sind die beigefügten Ergebnisse auch vergleichbar mit den übrigen im Rahmen der jährlichen Berichterstattung an das Abgeordnetenhaus von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Statistikstelle Personal vorgelegten Ergebnissen (Berichte für das Jahr 2010 siehe Rote Nummern 0112 A und 0138). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10295 3 Gesundheitsquoten1) der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Berlin2) in den Jahren 2007 bis 2010 und im ersten Halbjahr 2011 Pauschale Gesundheitsquoten der Beschäftigten in % Verwaltungsbereich --- Kapitel 1. Halbjahr 2011 2010 2009 2008 2007 Haupt- und Bezirksverwaltungen insgesamt3) 89,4 90,3 90,9 91,3 91,5 Darunter Bezirksverwaltungen insgesamt 90,3 90,7 91,2 91,6 91,8 Darunter: Kapitel des Jugendamts4) 90,6 91,2 91,6 92,0 92,3 1) entsprechend Fachkonzept zur Erhebung und Verarbeitung von Daten zu krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten ("Gesundheitsreport, Stufe 1: pauschale Gesundheitsquote") der für das Berliner Gesundheitsmanagement zuständigen SenInnSport 2) entsprechend Personalstrukturstatistikgesetz ohne Abgeordnetenhaus (Abghs), Rechnungshof (RH), Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) 3) ohne Beamte/ Beamtinnen und Richter/-innen der Justiz und des Verfassungsgerichtshofs, da deren krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten im Verfahren IPV nicht eingepflegt sind 4) in den Kapiteln: 4000 Jugendamt 4010 Jugendamt - Jugendsozialarbeit, Jugendarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz - 4011 Jugendamt - Einrichtungen der Jugendarbeit - 4012 Jugendamt - Besondere Einrichtungen zur Förderung junger Menschen - 4020 Jugendamt - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege - 4021 Jugendamt - Tageseinrichtungen für Kinder - 4030 Jugendamt - Psychosoziale Dienste - 4040 Jugendamt - Familienunterstützende Hilfen - 4041 Jugendamt - Notdienste/Anlaufstellen - 4043 Jugendamt - Leistungen außerhalb SGB VIII - 4044 Jugendamt - Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen - 4083 Jugendamt - Einrichtung zur Förderung der Erziehung in der Familie - 9. Was unternimmt der überörtliche Träger der Jugendhilfe Berlins, um das Fachpersonal der öffentlichen Jugendhilfe in Berlin vor Ort bei der Beurteilung von Qualität und Wirksamkeit von Hilfen zu unterstützen? 10. Welche personelle und wissenschaftliche Begleitung in Bezug auf Frage 9 wäre nötig und welche Möglichkeiten dafür wird es zukünftig geben? Zu 9. und 10: Die Implementierung eines berlinweiten Fach- und Finanzcontrollings für die Hilfen zur Erziehung (FFC HzE) beruht auf dem Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen den Bezirksämtern von Berlin – Geschäftsbereich Jugend – und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Unter anderem wurde als Zielebene die Qualifizierung der Entscheidungsprozesse im Jugendamt vereinbart, die fortlaufend weiterentwickelt und fortgeschrieben wird. Im laufenden Prozess wird diese Zielebene mit steuerungsrelevanten Maßnahmen unterlegt. In diesem Kontext wurden bzw. werden verschiedene Arbeitshilfen erarbeitet: • Standards und Verfahren zur Feststellung einer seelischen Behin-derung im Rahmen der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII, • Identifizierung konkreter Einzelfälle an der Schnittstelle zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Jugendhilfe, • Verbesserung der Einrichtungs- und Dienste-Datei, • Modifizierung der Ausführungsvorschriften zur Hilfeplanung, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10295 4 • Untersuchung der Ziel-Wirkungsbezüge im Rahmen der Hilfeplanung, • Vereinheitlichung der Datengrundlagen. Die Einführung der Ziel-Wirkungsanalyse ist ein zentraler Baustein für die Qualifizierung der Entscheidungsprozesse im Jugendamt. Sie eröffnet die Möglichkeit, schon bald nach Hilfebeginn fach- und finanzrelevante Steuerungsmöglichkeiten zu erkennen und die im Rahmen individueller Hilfeprozesse der Hilfen zur Erziehung (HzE) mögliche bezirksübergreifende Vergleichbarkeit herzustellen. Die Ziel-Wirkungsuntersuchung wird derzeit im Rahmen der Projekte zur Verwaltungsmodernisierung durchgeführt und für die Jahre 2010 und 2011 mit 140.000 € gefördert. Die Fortsetzung und der Ausbau dieses Projektes im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung sind für die Jahre 2012 und 2013 beantragt. Darüber hinaus hat der überörtliche Träger der Jugendhilfe das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin – Brandenburg (SFBB) als nachgeordnete Einrichtung mit der Aufgabe der Fortbildung und Praxisberatung der Fachkräfte in den Jugendämtern betraut. Fortbildung ist ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung und Wirksamkeit der Hilfeplanung und Entscheidungsprozesse in den Jugendämtern. 11. Welche Mittel sind im Haushaltsplanentwurf eingestellt, um präventive Arbeit mit jungen Familien zu unterstützen? Zu 11: Die nachfolgende Aufstellung gibt einen Überblick über bestehende und geplante Angebote zur Förderung und Unterstützung von Familien: a) Familienbildung Das Land fördert 16 Träger der Familienbildung. Familienbildung vermittelt Wissen und Informationen zur Stärkung der Erziehungskom-petenz der Eltern und unterstützt bei der Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung . Für Maßnahmen der Familienbildung sind im Haushalt 668.000 Euro eingeplant. b) Elternbriefprogramm Der Arbeitskreis Neue Erziehung (ANE) versendet im Auftrag der Senatsverwaltung die sog. Elternbriefe, die Eltern von der Geburt bis zum 8. Lebensjahr ihres Kindes begleiten, deutsch/türkische Elternbriefe, die die Fragen und Probleme von Eltern türkischer Herkunft aufgreifen und Schulelternbriefe, die Eltern von der Schulanmeldung bis zum Übergang in die Oberschule über Grundschulthemen informieren und motivieren, aktiv am Schulleben mitzuwirken. Die Schulelternbriefe werden an den Grundschulen verteilt. Insgesamt sind für dieses Programm 439.000 Euro im Haushalt eingestellt. c) Familienerholung Familienerholungsmaßnahmen i.d.R. in Kombination mit Bildungsangeboten sind im Umfang von 100.000 Euro für Familien mit geringem Einkommen im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt. d) Modellprojekt Aufsuchende Elternhilfe Das Modellprojekt ist ein präventives Unterstützungsangebot für werdende Eltern in prekären Lebenslagen für die Zeit vor und nach der Geburt des Kindes. Für das berlinweite Angebot sind 720.000 Euro im Haushaltsplanent-wurf vorgesehen. e) Ehrenamtprojekt Wellcome Das Ehrenamtprojekt Wellcome unterstützt Familien mit Neugebo-renen, die nicht auf familiäre oder private Netzwerke zurückgreifen kön-nen. Für den Aufbau, die Koordination und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Qualitätssicherung der 17 Wellcome Standorte in Berlin sind für die Landeskoordination 80.000 Euro im Haushaltsplanentwurf enthalten. f) Aufbau von Familienzentren In 2012 sind erstmals 500.000 Euro und in 2013 weitere 1,5 Mio. Euro für den Aufbau von Familienzentren im Haushaltsplanentwurf vorgesehen. Familienzentren – insbesondere in Kooperation mit Kindertages-einrichtungen – sind Anlauf- und Treffpunkte für Familien und bieten sich daher besonders an für die Vernetzung familienorientierter Informationen, Beratung und Hilfen. Mit Familienzentren sollen vor allem auch bildungsferne Familien und Familien nicht deutscher Herkunft früher als bisher erreicht und der frühe Zugang zu der Bildungseinrichtung Kita und zu den in der Region vorhandenen Hilfeangeboten erleichtert werden. 12. Welche zusätzlichen Projekte sind geplant, um Kindeswohlgefährdungen schon im Vorfeld abzuwenden? Zu 12.: Frühe Hilfen für (werdende) Eltern und Kinder verfolgen das Ziel, Elternkompetenzen von Anfang an zu stärken, um die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern bestmöglich zu fördern, Risiken für ihr Wohl möglichst früh wahrzunehmen und Gefährdungen schon im Vorfeld abzuwenden. Die Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung , des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste sind dafür eine Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10295 5 unerlässliche Voraussetzung. Der Senat wird in Umsetzung der neuen Anfor-derungen, die sich aus dem Bundeskinderschutzgesetz ergeben, diese Vernetzung weiter ausbauen und qualifizieren. Das schließt auch den Einsatz von Familienhebammen ein, der in den kommenden vier Jahren modellhaft im Rahmen der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ erprobt wird. Die Ausgestaltung der Bundesinitiative wird zurzeit zwischen Bund und Ländern verhandelt. Es bleibt abzuwarten, unter welchen Bedingungen und Auflagen Bundesmittel zur Weiterentwicklung Früher Hilfen eingesetzt werden können. 13. Welche Möglichkeiten gibt es, bewährte Modellprojekte (z.B. Stadtteilmütter) in Regelangebote zu überführen? Zu 13.: Die Verstetigung von Modellvorhaben erfolgt unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen und fachpolitischen Bedeutung. In Abhängigkeit von entsprechenden Ergebnissen aus Evaluationen wird beispielsweise das Modellprojekt „Kitas bewegen“ aufgrund der positiven Evaluationsergebnisse aktuell als Berliner Landesprogramm verstetigt. Für die Berliner Stadtteilmütter hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Ausbildung zur Sozialassistenz an einer Nichtschülerprüfung teilzunehmen und damit eine Erstausbildung nach Landesrecht abzuschließen. Bei erfolgreichem Abschluss dieses Bildungsganges kann der Mittlere Schulabschluss erworben werden. Damit sind die Voraussetzungen erfüllt für eine weiterführende Ausbildung an den Fachschulen für Sozialpädagogik oder Heilerziehungspflege, an der Berufsfachschule für Altenpflege oder der Zugang zu den Gesundheitsberufen. Die Durchlässigkeit für eine weiterführende Vollausbildung ist damit gesichert. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Antworten der Kleinen Anfragen 16/15568 „Dauerhafte Absicherung der Arbeit der Stadtteilmütter“ und 17/10281 „Umsetzung § 25 des Berliner Kindertagesförderungsgesetzes – Förderung von Modellversuchen“ verwiesen. Berlin, den 20. April 2012 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2012)