Drucksache 17 / 10 298 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 09. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2012) und Antwort Anrufe bei Strafverteidigern erschwert? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass die Telefonanlage der JVA Tegel es Gefangenen unmöglich macht, ein Telefon anzurufen, welches automatisch auf ein anderes Telefon weiter leitet? Zu 1.: Ja, weil ansonsten die von der Anstalt vorge- sehene Rufnummernsperrung umgangen werden könnte. 2. Trifft es zu, dass Gefangene deshalb Probleme ha- ben, mit ihren Strafverteidigern zu telefonieren, insbesondere wenn die Apparate des Sekretariats auf den Apparat des Anwalts umgestellt sind, beispielsweise in den Abendstunden? Zu 2.: Nein, weil bei Rufweiterleitungen innerhalb einer Telefonanlage eines Anwaltsbüros die Erreichbarkeit des Anwalts oder der Anwältin durch die Gefangenen gewährleistet ist. Dies gilt jedoch nicht bei Rufumleitungen auf Mobilfunktelefone oder andere Festnetznummern . 3. Bestehen technische Möglichkeiten, Anwaltsbüros von der Weiterleitungssperre auszunehmen? Werden diese genutzt? Zu 3.: Ja, es besteht die technische Möglichkeit, die Rufumleitungssperre für bestimmte Rufnummern zu unterdrücken . Da Anwälte/Anwältinnen jedoch in der Regel am nächsten Bürotag ohne Rufumleitung telefonisch erreichbar sind und die Gefangenen bei besonderer Eilbedürftigkeit Dienstapparate der Anstalt für Telefonate mit ihren Anwälten/Anwältinnen benutzen dürfen, wird von dieser Möglichkeit derzeit kein Gebrauch gemacht. 4. Wann läuft der Telio-Vertrag aus? Ist eine Verlängerung beabsichtigt? Wann müsste gekündigt werden? Zu 4.: Der Vertrag zwischen der Justizvollzugsanstalt Tegel und der Telio Communications GmbH wurde am 1. Juli 2006 mit einer zehnjährigen Laufzeit geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Laufzeitende . Eine Vertragsverlängerung ist derzeit nicht geplant, es sei denn, die Haftraumtelefonie lässt sich mit der Telio verwirklichen. Insoweit hat ein im Amtsblatt von Berlin veröffentlichtes Interessenbekundungsverfahren stattgefunden (ABl. Nr. 48 vom 28. Oktober 2011). Berlin, den 28. März 2012 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 3. April 2012)