Drucksache 17 / 10 311 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 01. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2012) und Antwort Das Kreuz mit dem Ostkreuz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben . Frage 1: Sind dem Senat die Beschwerden bekannt, wonach am Ostkreuz insbesondere auch die S-Bahn-Linie 3 auf einem nicht barrierefrei erreichbaren Bahnsteig endet? Wie positioniert sich der Senat ggf. zu diesen Beschwerden bzw. zu den damit publizierten Vorwürfen? Antwort zu 1: Dem Senat sind Beschwerden zum zusätzlichen Umsteigebedarf und den daraus resultierenden Fahrzeitverlängerungen am Ostkreuz für Kundinnen und Kunden der S3 bekannt. Der Senat hat bei der Abstimmung der durch die DB AG vorgelegten Umbaupläne des Bahnhofs Ostkreuz stets auf eine möglichst geringe Beeinträchtigung aller Fahrgäste und speziell auch der Fahrgäste mit Behinderung durch die Bauarbeiten geachtet. Der Umbau des Bahnhofs Ostkreuz erfolgt deswegen unter weitest möglicher Aufrechterhaltung des S-Bahn-Betriebs. Zur Herstellung der Baufreiheit ist es jedoch unvermeidlich, jeweils einen Teil der Gleisanlagen temporär außer Betrieb zu nehmen. Der Senat hatte die DB AG bereits weit vor Beginn der Bauarbeiten mehrfach um Prüfung gebeten, ob die Linie S3 trotz dieser Gleissperrungen auf die Stadtbahn oder wenigstens zum Ostbahnhof verkehren kann. Die DB hat mittels einer Betriebssimulation nachgewiesen , dass dies während des Bauzeitraums nicht möglich ist. Da vor dem Umbau des Bahnhofs Ostkreuz eine gründliche Abstimmung erfolgt ist und hierbei auch die Belange der Barrierefreiheit intensiv beachtet wurden, hat der Senat keine Veranlassung, auf die Bahn hinsichtlich einer grundsätzlichen Veränderung des Umbaukonzepts einzuwirken. In Zusammenhang mit einer verspäteten Bau- fertigstellung am Ostkreuz im Dezember 2011, bei der die unter Frage 3 aufgeführte barrierefreie Umfahrung der Baustelle für Fahrgäste der S3 nicht zur Verfügung stand, hat sich der Senat zudem erfolgreich bei der Bahn dafür eingesetzt, einen zusätzlichen Rufbus zur barrierefreien Umfahrung der Baustelle einzusetzen. Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Der S-Bahn Berlin liegen 30 Beschwerden vor, die sich über das Umsteigen sowie die verlängerte Fahrzeit, seit Baubeginn Ostkreuz zum Fahrplanwechsel 2011/2012, beschwerten. Konkrete Beschwerden von mobilitätseingeschränkten Fahrgästen liegen nicht vor.“ Frage 2: Stimmt es, dass eine Barrierefreiheit auch bis zum Jahr 2016, also noch mindestens vier Jahre, nicht vorgesehen ist? Wenn ja, warum wird an diesem wichtigen Verkehrsknotenpunkt keine Barrierefreiheit, also insbesondere die Erreichbarkeit auch für RollstuhlfahrerInnen , hergestellt? Antwort zu 2: Nein. Der Neubau des Bahnhofs Ost- kreuz dient neben der dringend notwendigen technischen Modernisierung gerade auch der Herstellung der Barrierefreiheit . Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Erreichung der Barrierefreiheit am Bahnhof Ostkreuz erfolgt in mehreren Schritten. Mit Inbetriebnahme des neuen Ringbahnsteigs der S-Bahn am 16.04.2012 ist die Inbetriebnahme von 2 Aufzügen (an beiden Ausgängen) geplant. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 311 Gemäß aktuellem Bauablaufplan sind folgende weitere Schritte vorgesehen: • November 2012: Verbindung per Aufzug vom Ringbahnsteig der S-Bahn zum bauzeitlichen Bahnsteig der stadteinwärts führenden Linien S 5, 7, 75. • Juli 2013: Verbindung per Aufzug vom Ringbahnsteig der S-Bahn zum bauzeitlichen Bahnsteig der stadtauswärts führenden Linien S 5, 7, 75. • Juli 2013: Verbindung per Aufzug vom Ringbahnsteig der S-Bahn zum bauzeitlichen Bahnsteig der Linie S3.“ Frage 3: Um wie viele Minuten verlängert sich die Fahrzeit für mobilitätseingeschränkte Personen, die weiter über die Stadtbahn fahren wollen, durch das Hin- und Herfahren über Nöldnerplatz, das als Alternative empfohlen wird? Antwort zu 3: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Für mobilitätseingeschränkte Reisende der Linie S3 entsteht durch die Umfahrung Ostkreuz – Nöldnerplatz – Ostkreuz eine Reisezeitverlängerung von ca. 10 Minuten unter Berücksichtigung der Umsteige- und Haltezeit.“ Frage 4: In welchem Umfang gibt es Mit- arbeiter_innen der S-Bahn, die mobilitätseingeschränkten Personen helfen, v.a. auf den Bahnhöfen Ostkreuz (insb. Ankunftsbahnsteig der S3) und Nöldnerplatz? Antwort zu 4: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Alle örtlichen Aufsichten sind, soweit die vorrangig durchzuführenden betrieblichen Aufgaben (Zugabfertigung ) dies zulassen, auch für die Betreuung mobilitätseingeschränkter Personen verantwortlich. Zusätzlich hat die S-Bahn Berlin auf Schwerpunktbahnhöfen weitere Kundenbetreuer (KIN-S) in den Tageslagen im Einsatz, die diese Betreuung übernehmen. Der Bahnhof Ostkreuz gehört zu diesen Schwerpunktbahnhöfen , hier ist für jeden Bahnsteig ein KIN-S vorgesehen. Der Bahnhof Nöldnerplatz ist mit einer örtlichen Aufsicht besetzt.“ Frage 5: Wie sollen mobilitätseingeschränkte Fahr- gäste in dieser Zeit das Ostkreuz umfahren, um die jeweiligen Umsteigerelationen zu erreichen? Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Von der S 3 Richtung Innenstadt ist der beste Weg von Ostkreuz mit S 5, 7 oder 75 nach Nöldnerplatz zu fahren und dort bahnsteiggleich in einen Zug der Gegenrichtung umzusteigen. In der Gegenrichtung ist der Umstieg am Ostkreuz ohnehin bahnsteiggleich. Daneben gibt es mehrere Umfahrungsmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Personen: a. Mit der RegionalExpresslinie RE1 auf dem Abschnitt Erkner – Ostbahnhof. Weitere Halte sind: Alexanderplatz, Friedrichstraße, Berlin Hbf, Zoologischer Garten und Charlottenburg. Für die Fahrt über Erkner ist ein VBB-Fahrschein Berlin ABC erforderlich. b. Mit den Tramlinien der BVG M17, 27: S-Bf. Karlshorst – U-Bf. Tierpark (U5) – S-Bf. Friedrichsfelde Ost. In Tierpark wird die U-Bahn-Linie U5 erreicht, die auch am Wochenende im 5-Minutentakt über Frankfurter Allee (Übergang zu den S-Bahn-Linien S41, S42, S8 und S9) zum Alexanderplatz verkehrt. In Friedrichsfelde Ost werden die S-Bahn-Linien S5, S7 und S75 erreicht. c. Mit dem Bus 240: S+U-Bf. Lichtenberg – S-Bf. Rummelsburg – S-Bf. Ostbahnhof. Die mit barrierefreien Fahrzeugen bediente Buslinie 240 fährt montags bis freitags tagsüber alle 10 Minuten und benötigt von Rummelsburg bis Ostbahnhof 16 Minuten.“ Frage 6: Wie erfahren mobilitätseingeschränkte Personen auf den Zusteigebahnhöfen bzw. in den Zügen, etwa der S3, wie sie Richtung Innenstadt gelangen bzw. auch zu den Stationen des S-Bahn-Ringes? Antwort zu 6: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Für den Inselbetrieb wurden spezielle In- formationsplakate für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste angefertigt. Hierin sind die Umfahrungsalternativen und die Umsteigerelationen beschrieben und in einer Kartendarstellung aufbereitet. Diese Plakate sind richtungsbezogen unterteilt in einer Darstellung für die Bahnhöfe von Erkner bis Ostkreuz sowie in einer weiteren Darstellung für die Bahnhöfe von Spandau bis Warschauer Straße.“ Frage 7: Um wie viele Minuten verlängert sich die Reisezeit mobilitätseingeschränkter Personen der jeweiligen Umsteigerelationen am Ostkreuz durch diese Fahralternativen? Antwort zu 7: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Durch den Fahrweg von Ostkreuz über Nöldnerplatz Richtung Innenstadt verlängert sich die Reisezeit gegenüber einem direkten Umstieg über die Treppen am Ostkreuz um 5-10 Minuten. Wenn man unterstellt, dass man am Ostkreuz zukünftig Aufzüge nutzt, ergibt sich gar keine Fahrzeitverlängerung, da die Nutzung zweier Aufzüge ungefähr so lange dauert, wie die S-Bahnfahrt Ostkreuz - Nöldnerplatz und zurück.“ Frage 8: Ab wann soll der Bahnhof Warschauer Straße barrierefrei erreichbar sein? Antwort zu 8: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Der S-Bahnhof Warschauer Straße wird mit Abschluss der Baumaßnahmen, geplant zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014, barrierefrei sein.“ Berlin, den 05. April 2012 In Vertretung Christian G a e b l e r Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. April) 2