Drucksache 17 / 10 317 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 05. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2012) und Antwort Reform der Lehrerbildung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Gründe liegen für den Sachverhalt vor, die Expertenkommission zur Reform der Lehrerbildung mit Professoren zu besetzen, die außerhalb Berlins tätig sind und die bisher an der Lehrerbildung im Land Berlin nicht beteiligt waren? Zu 1.: Die Expertenkommission Lehrerbildung hat die Aufgabe, die notwendige Expertise für die Reform der Lehrerbildung zu erarbeiten und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Vorschläge zu unterbreiten. Dazu gehört, dass sich die Mitglieder der Expertenkommission Lehrerbildung über die Lehrerbildung in Berlin ein Bild machen und unabhängig von berlinspezifischen Interessen und möglichen Zwängen ihre Antworten entwickeln. 2. Wie bewertet der Senat die Anhörung und Beteiligung der Gewerkschaften, der Asten der Universitäten Berlins und die Einbeziehung von Vertretern der schulpraktischen Seminare im Prozess der Reform der Lehrerbildung? Zu 2.: Der Prozess der Reform der Lehrerbildung ist breit angelegt und findet unter Einbeziehung der verschiedenen Phasen der Lehrerbildung statt. Die Universitäten haben ebenso wie die Schulpraktische Ausbildung Vertreterinnen und Vertreter als ständige Gäste in die Expertenkommission entsandt. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens werden Diskussionen in der Öffentlichkeit sowie Anhörungen und Gespräche mit Gewerkschaften und Verbänden Bestandteil des Verfahrens sein. 3. Inwiefern berühren die Reformen der Lehrerbildung die Konsultationsgespräche zum „Gesamtkonzept Inklusive Schule“? Zu 3.: Im Rahmen der Reform der Lehrerbildung sind Überlegungen anzustellen und Konzepte zu entwickeln, wie Lehrerinnen und Lehrer für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention qualifiziert werden können. Im „Gesamtkonzept Inklusive Schule“ wird der Rahmen für den Einsatz der dafür qualifizierten Lehrerinnen und Lehrer definiert. 4. Plant der Senat, das Praxissemester für Studierende im Lehramt zu vergüten oder finanziell zu fördern? Zu 4.: Das Praxissemester im Rahmen der lehramtsbezogenen Studiengänge befindet sich in der Planung. Sofern es realisiert wird, handelt es sich um einen von den Universitäten verantworteten Teil des Masterstudiums, also um ein qualitativ und quantitativ verbessertes Angebot gegenüber den bisherigen schulpraktischen Studien, die auch nicht vergütet werden. 5. Wie bewertet der Senat die Anrechnung des Praxissemesters auf den Vorbereitungsdienst? Zu 5.: Eine Anrechnung des Praxissemesters auf den Vorbereitungsdienst ist nicht vorgesehen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10317 6. Was ist unter einer „Einbeziehung von Hochschulabsolventen mit einem Bachelor-Abschluss“ zu verstehen? Plant der Senat Stellen auf dem Arbeitsmarkt für Absolventen mit dem Abschluss „Bachelor of Education“ einzurichten? Zu 6.: Bereits während der Erprobungsphase der lehramtsbezogenen, polyvalenten Bachelorstudiengänge haben die Studierenden diesen Teil des Studiums mit einem Bachelor of Arts oder Science abgeschlossen. Aufgrund der Polyvalenz in den Studiengängen kann kein Bachelor of Education vergeben werden. 7. Wie stellt der Senat sicher, dass Praktikanten und Praktikantinnen keine Vertretungsstunden im Praxissemester übernehmen werden bzw. auch sonst nicht eingesetzt werden, um einen Lehrermangel in Berlin auszugleichen? Zu 7.: Das Praxissemester dient der Gewinnung von Praxiserfahrungen im Berufsfeld, dazu gehören auch Unterrichtserfahrungen. Ähnlich wie bei den im Moment angebotenen schulpraktischen Studien wird der Rahmen des schulischen Betätigungsfeldes im Vorfeld zwischen den Universitäten und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft abgesteckt werden. 8. Wie stellt der Senat sicher, dass Lehrer und Lehrerinnen für die qualifizierte Betreuung der Praktikanten und Praktikantinnen im Praxissemester Abminderungsstunden erhalten werden? Zu 8.: Es ist das Ziel aller an der Ausbildung Beteiligten, für eine qualifizierte Betreuung der Praktikantinnen und Praktikanten während des Praxissemesters zu sorgen. Das Konzept eines Praxissemesters befindet sich strukturell und inhaltlich in der Erarbeitung. Sobald der inhaltliche und der quantitative Rahmen definiert sein werden, gilt es ein entsprechendes Betreuungskonzept zu entwickeln. 9. Ist dem Senat bekannt, dass das Ministerium für Jugend, Bildung und Sport im Land Brandenburg bereits ein Praxissemester für Studierende im Lehramt verpflichtend anbietet? Plant der Senat, im Prozess der Reform der Lehrerbildung Ergebnisse aus der Evaluation des Praxissemesters im Land Brandenburg heranzuziehen? Zu 9.: Dem Senat ist bekannt, dass im Land Brandenburg ein Praxissemester verpflichtend angeboten wird. Bedingt durch die Struktur der Ausbildung, die Besonderheiten eines Flächenstaates und der Dichte der Universitäten im Berliner Raum sind die Bedingungen und Möglichkeiten nur bedingt vergleichbar. 10. Plant der Senat, das angedachte Praxissemester im Land Berlin mit der Eignungsfeststellung am Anfang des Lehramtsstudiums zu kombinieren? Zu 10.: Es werden keine Überlegungen zu einer Verknüpfung von möglichen Eignungsfeststellungen und einem Praxissemester angestellt. 11. Plant der Senat, für die zukünftigen Ausbildungslehrkräfte im Praxissemester Fortbildungen anzubieten? Zu 11.: Wie zu 8. bereits ausgeführt, wird ein Betreuungskonzept zu entwickeln sein, in dem auch Aussagen zur Qualifizierung von Mentorinnen und Mentoren an den Schulen gemacht werden müssen. Berlin, den 29. März 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2012) 2