Drucksache 17 / 10 319 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 14. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2012) und Antwort Mindestlöhne in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Kleine Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er hat daher die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes sowie die Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks um Stellungnahmen gebeten . Die dem Senat übermittelten Stellungnahmen sind in die Beantwortung eingeflossen. Die statistischen Angaben aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit beziehen sich auf den Stichtag 30. Juni 2011. Tabelle Mindestlöhne in Berlin 1. In welchen Branchen gelten in Berlin zurzeit Mindestlöhne in welcher jeweiligen Höhe? Zu 1.: Zum Stichtag 1. April 2012 gelten in Berlin die aus nachfolgender Übersicht ersichtlichen Mindestlöhne: Wirtschaftsbereich Mindestlohn in Berlin (Stand 1. April 2012) Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz Mindestlohn I1 Mindestlohn II2 Baugewerbe 11,05 € 13,25 € 1 einfache Bau- und Montagearbeiten 2 z.B. Fachwerker Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 319 2 3 u.a. Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten 4 u.a. Glas- und Fassadenreinigung Dachdeckerhandwerk 11,00 € Elektrohandwerk 8,65 € Mindestlohn I3 Mindestlohn II4 Gebäudereinigung 8,82 € 11,33 € Pflegebranche 8,75 € Sicherheitsdienstleistungen 7,00 € Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft 7,00 € Weitere Mindestlöhne Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 7,01 € Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 319 3 Der bundeseinheitliche Mindestlohn in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst in Höhe von 8,33 Euro ist mit dem 31. März 2012 außer Kraft getreten. Eine Anschlussregelung ist bisher nicht erfolgt. Der Mindestlohn für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk ist mit dem 29. Februar 2012 außer Kraft getreten. Das Verfahren zum Erlass einer neuen Verordnung, die für Berlin den Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer in Höhe von 9,75 Euro und für Gesellen in Höhe von 11,75 Euro fortschreibt, ist bereits eingeleitet . 2. Wie viele Arbeitnehmer sind von diesen Re- gelungen jeweils betroffen? Zu 2.: Die statistische Erfassung der in den einzelnen Wirtschaftszweigen Beschäftigten durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt nach Zuordnungskriterien , die vielfach nicht deckungsgleich sind mit den Geltungsbereichen der Mindestlohnregelungen . Für einige Wirtschaftszweige ist die Anzahl der von den Mindestlohnregelungen betroffenen Beschäftigten daher nicht genau bestimmbar . Die nachfolgenden Beschäftigtenzahlen können daher z. T. nur einen groben Orientierungsrahmen darstellen. Für das Baugewerbe weist die Statistik der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes für das Jahr 2011 im Jahresdurchschnitt 13.487 gewerbliche Beschäftigte in Berlin aus. Im Dachdeckerhandwerk waren nach der Er- hebung der Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks im Januar 2012 1.686 gewerbliche Beschäftigte in Berlin tätig. Für das Elektrohandwerk (Elektroinstallation, Reparatur von elektronischen und optischen Geräten und von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten ) sind in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit für Berlin insgesamt 6.338 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erfasst. Für die Gebäudereinigung (Reinigung von Ge- bäuden, Straßen und Verkehrsmitteln) weist die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit für Berlin 26.514 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus. Die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit beziffert die in Berlin in der Pflegebranche sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf insgesamt 50.638. Von diesen Beschäftigten werden jedoch nur diejenigen von den Mindestlohnvorgaben der Pflegearbeitsbedingungenverordnung erfasst, die überwiegend pflegerische Tätigkeiten in der Grundpflege nach § 14 Absatz 4 Nummer 1 bis 3 SGB XI erbringen. Wie viele Beschäftigte dies betrifft, wird statistisch nicht erfasst. Für Sicherheitsdienstleistungen im Wach- und Sicherheitsgewerbe im Land Berlin weist die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit 11.158 Beschäftigte aus. Die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit beziffert die in der Arbeitnehmerüberlassung sozialversicherungspflichtig Beschäftigten für Berlin auf 28.853. Der Mindestlohn für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft gilt nur für Beschäftigte in Betrieben oder selbstständigen Betriebsabteilungen , die gewerbsmäßig überwiegend Textilien für gewerbliche Kunden sowie öffentlich-rechtliche oder kirchliche Einrichtungen waschen. Dieser Personenkreis ist anhand der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit, die sämtliche Wäschereidienstleistungen zusammengefasst ausweist, nicht – auch nicht näherungsweise – bezifferbar. 3. In welchen Branchen gelten in Berlin zurzeit Löhne, die einer Allgemeinverbindlichkeitsregelung unterliegen, wie lange gelten diese Regelungen und wie hoch sind die jeweiligen Löhne in den untersten Lohngruppen? Zu 3.: Aufgrund einer regionalen allgemein- verbindlicher Klärung gelten derzeit in Berlin allein im Wach- und Sicherheitsgewerbe für allgemein verbindlich erklärte Löhne. Der für allgemein verbindlich erklärte Entgelttarifvertrag für das Wachund Sicherheitsgewerbe Berlin und Brandenburg vom 22. November 2010 – erstmals kündbar zum 31. Dezember 2013 – sieht in den untersten Lohngruppen (Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz /Separatwachdienst bzw. Sicherheitsmitarbeiter /innen im Veranstaltungsdienst jeweils ohne besondere Qualifikation) Stundenlöhne in Höhe von 7,00 Euro (ab 1. März 2012) bzw. von 7,50 Euro (ab 1. Januar 2013) vor. 4. Wie viele Arbeitnehmer sind von den Rege- lungen mit Allgemeinverbindlichkeit jeweils betroffen ? Zu 4.: Für Sicherheitsdienstleistungen im Wach- und Sicherheitsgewerbe im Land Berlin weist die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit 11.158 Beschäftigte aus. Von dieser Zahl sind Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 319 diejenigen Beschäftigten abzuziehen, die vom Geltungsbereich des für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages ausgenommen sind (Sicherungsposten im Eisenbahnbetrieb und Beschäftigte im Geld- und Werttransport sowie in der Geldbearbeitung ). Nach Einschätzung des Senats ergibt sich somit eine Größenordnung von ca. 10.000 Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe Berlin , die von den Regelungen des für allgemein verbindlich erklärten Entgelttarifvertrages für das Wach- und Sicherheitsgewerbe Berlin und Brandenburg erfasst werden. Berlin, den 18. April 2012 Dilek Kolat ____________________ Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai 2012) 4 Gebäudereinigung