Drucksache 17 / 10 323 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 14. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2012) und Antwort Bezirkliche Anträge zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Sicherung zusätzlicher Wohnbauflächen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge von Bezirken zur Ände- rung des Flächennutzungsplanes liegen dem Senat derzeit vor (bitte differenziert nach Bezirken und Eingangsdatum angeben)? Antwort zu 1: Derzeit liegen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zehn Fälle aus sechs Bezirken zur Prüfung vor, in denen Bezirke Planungen erwägen , für die die erforderlichen Bebauungspläne nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) entwicklungsfähig sind. Es handelt sich um drei Fälle in Treptow-Köpenick (2011), jeweils zwei Planungen aus den Bezirken Spandau (2011) und Neukölln (2010 und 2011) sowie je einen Fall in Marzahn-Hellersdorf (2010), Lichtenberg (2011) und Charlottenburg-Wilmersdorf (2012). Frage 2: Wie viele dieser Anträge betreffen die pla- nungsrechtliche Sicherung neuer Wohnbauflächen (bitte differenziert nach Bezirken angeben)? Antwort zu 2: Alle zu 1. genannten Fälle betreffen die Entwicklung von Wohnbauflächen. Frage 3: In wie vielen Fällen haben Bezirke beantragt, gewerbliche (Potenzial)flächen gemäß FNP, StEP Gewerbe bzw. Entwicklungskonzept produktionsgeprägter Bereich ganz oder teilweise in Wohnbauflächen umzuwidmen (bitte differenziert nach Bezirken angeben)? Antwort zu 3: Von den drei Fällen liegt einer in Span- dau und zwei Flächen in Treptow-Köpenick. Zwei der Flächen liegen außerhalb der Kulisse des Entwicklungskonzeptes für den produktions-geprägten Bereich (EpB). Frage 4: In wie vielen Fällen haben Bezirke beantragt, Grünflächen gemäß FNP ganz oder teilweise in Wohnbauflächen umzuwidmen (bitte differenziert nach Bezirken angeben)? Antwort zu 4: Beide Fälle liegen im Bezirk Neukölln. Es handelt sich um aufgegebene Gartenbaubetriebe und eine Teilfläche eines aufgelassenen Friedhofs. Frage 5: In wie vielen Fällen haben Bezirke beantragt, Gemeinbedarfsflächen gemäß FNP ganz oder teilweise in Wohnbauflächen umzuwidmen (bitte differenziert nach Bezirken angeben)? Antwort zu 5: In fünf Fällen beabsichtigen Bezirke ganz oder teilweise die Nachnutzung von bisherigen Gemeinbedarfsflächen zugunsten von Wohnungsbau (je 1x in Charlottenburg-Wilmers-dorf, Spandau, TreptowKöpenick , Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg). Frage 6: Wie gestaltet sich derzeit der verwaltungsin- terne Umgang mit den Änderungsanträgen und wie lange dauert es in der Regel, bis der Entscheidungsvorschlag das Abgeordnetenhaus erreicht? Antwort zu 6: Alle bezirklichen Änderungsabsichten werden hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den strategischen Planunsgzielen und Grundzügen des FNP geprüft. Mitunter bedarf es dazu weiterer Klärungen durch die Bezirke, bevor die Frage der Einleitung einer FNPÄnderung abschließend beurteilt werden kann. Die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses des Abgeordnetenhauses erhalten zu allen Verfahrensschritten der Öffentlichkeitsbeteiligung bei FNP-Änderungsverfahren die dafür erstellten Unterlagen. Nach Durchführung der durch das Baugesetzbuch geregelten Verfahrensschritte werden FNP-Änderungsverfahren zusammen mit allen in den Beteili-gungschritten vorgetragenen Hinweisen und Anregungen dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorgelegt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10323 Die Verfahrensdauer ist abhängig von Art, Umfang und Komplexität der Änderungsinhalte und erfordert auf Grund der gesetzlichen Verfahrensschritte im kürzesten Fall etwa achtzehn bis vierundzwanzig Monate. Frage 7: Wie gedenkt der Senat darauf hinzuwirken, dass die planungsrechtliche Sicherung zusätzlicher Wohnbauflächen beschleunigt wird? Antwort zu 7: Berlin verfügt über umfangreiche pla- nungsrechtlich gesicherte Wohnbauflächen. Für die planungsrechtliche Sicherung zusätzlicher Wohnbauflächen, z.B. in den in den Fragen 1 bis 5 genannten Fällen, reichen die Instrumente des Baugesetzbuches aus. In der Regel erfolgen FNP-Änderungen parallel zur Aufstellung von Bebauungsplänen. Auch zu diesen B-Planverfahren müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte des Bau-gesetzbuches, einschließlich der transparenten Öffentlichkeitsbeteiligung, durchgeführt werden, um eine rechtssichere Schaffung von Planungsrecht zu gewährleisten . Frage 8: Warum ist z.B. bei der langjährigen gutach- terlichen Vorbereitung der Entwicklung des Standorts des Kinderkrankenhauses Lindenhof und dessen Umnutzung für Wohnzwecke die FNP-Änderung nicht frühzeitig in Angriff genommen worden? Antwort zu 8: Im Rahmen der gutachterlichen Unter- suchung des Gemeinbedarfsstandortes Lindenhof in Berlin -Lichtenberg wurden seitens des Bezirks auch Varianten mit Sonderwohnformen geprüft, die mit der gegenwärtigen FNP-Darstellung vereinbar wären. Bis Herbst 2011 hatte sich der Bezirk nicht eindeutig für eine FNPÄnderung in Wohnbaufläche ausge-sprochen, die zudem nur eine Teilfläche betreffen würde. Für die abschließende Beant-wortung der Frage der Einleitung eines FNPÄnderungsverfahrens untersucht der Bezirk derzeit die Entwicklungsperspektive für den gesamten Krankenhaustandort und die Ver-einbarkeit einer zumindest teilweisen Wohnnutzung mit dem angrenzenden Gewerbe-gebiet Herzbergstraße und dem direkt angrenzenden Straßenbahnbetriebshof . Berlin, den 28. März 2012 In Vertretung E p h r a i m G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2012) 2