Drucksache 17 / 10 326 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 14. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2012) und Antwort Wie viele Wohnungen gibt es für ALG II-Empfangende? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele der Wohnungen, die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin gehören, haben eine Miethöhe (bruttowarm), die mit den Sätzen der AV Wohnen kompatibel ist? Bitte auch das Verhältnis zur Gesamtzahl der landeseigenen Wohnungen angeben. Frage 2: Wie viele Wohnungen, die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften gehören, gibt es in Berlin, die jeweils mit den einzelnen Sätzen der AV Wohnen (Bruttowarmmiete) kompatibel sind? a) 378 Euro (1-Personen-Haushalt) b) 444 Euro (2-Personen-Haushalt) c) 542 Euro (3-Personen-Haushalt) d) 619 Euro (4-Personen-Haushalt) e) 705 Euro (5-Personen-Haushalt) f) über 705 Euro Antworten zu 1 und 2: Der Senat kann hierzu keine Aussage treffen. Die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung kann nur in Abhängigkeit von der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen bestimmt werden, da die Richtwerte in der AV-Wohnen nach Haushaltsgröße gegliedert sind. Die genaue Zahl der in den Wohnungen lebenen Personen ist den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften , zum Beispiel wegen Auszug erwachsener Kinder oder Geburt eines Kindes, nicht bekannt. Ohne die Personenzahl kann nicht bestimmt werden, ob eine Wohnung im Sinne der AV-Wohnen angemessen oder nicht angemessen ist. Ein und dieselbe Wohnung kann zum Beispiel für einen 4-Personenhaushalt unangemessen aber für einen 5-Personen-Haushalt angemessen sein. Frage 3: Wie viele Wohnungen anderer Vermieter gibt es in Berlin, die jeweils mit den einzelnen Sätzen der AV Wohnen (Bruttowarmmiete) kompatibel sind? a) 378 Euro (1-Personen-Haushalt) b) 444 Euro (2-Personen-Haushalt) c) 542 Euro (3-Personen-Haushalt) d) 619 Euro (4-Personen-Haushalt) e) 705 Euro (5-Personen-Haushalt) f) über 705 Euro Antwort zu 3: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse dazu vor. Frage 4: Wie viele Wohnungen im „Geschützten Segment“ gibt es in Berlin, die jeweils mit den einzelnen Sätzen der AV Wohnen (Bruttowarmmiete) kompatibel sind und wie ist jeweils die Eigentümerstruktur? a) 378 Euro (1-Personen-Haushalt) b) 444 Euro (2-Personen-Haushalt) c) 542 Euro (3-Personen-Haushalt) d) 619 Euro (4-Personen-Haushalt) e) 705 Euro (5-Personen-Haushalt) f) über 705 Euro Antwort zu 4: Dem Geschützten Marktsegment sollen von den Kooperationspartnern jährlich 1.376 Wohnungen (1.116 für Einpersonen- und 260 im Mehrpersonenhaushalt ) zur Verfügung gestellt werden. Die angebotenen Wohnungen müssen den Richtwerten der AV-Wohnen entsprechen. Wohnungen, die über diesen Richtlinien liegen, werden nicht dokumentiert. In 2011 konnte die Gesamtquote zu 74% erfüllt werden. Bei Einpersonenhaushalten betrug der Angebotsrückstand 569 Wohnungen, demgegenüber konnte bei Mehrpersonenhaushalten eine Übererfüllung von aktuell 213 Wohnungen dokumentiert werden. Die Ursache für die Nichterfüllung bei Einpersonenhaushalten liegt darin, dass gegenüber dem großen Bedarf bei den Unternehmen nur ein eingeschränktes Angebot an kleinen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10326 und angemessenen Wohnungen für 1-Personenhaushalte zur Vefügung steht. Kooperationspartner beim Geschützen Marktsegment sind die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften degewo, GESOBAU, GEWOBAG, HOWOGE, Stadt und Land sowie die WBM. Außerdem haben sich drei freie Wohnungsunternehmen beteiligt: Alt und Kelber, GAGFAH und die GSW. Frage 5: Wie ermitteln die Vermieter bei den vorgegebenen Sätzen für die Bruttowarmmiete laut AV Wohnen, welche Nettokaltmiete maximal vereinbart werden darf? Bitte für landeseigene Wohnungsbaugesellschaften und für andere Vermieter getrennt angeben. Antwort zu 5: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse dazu vor. Berlin, den 28. März 2012 In Vertretung E p h r a i m Go t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2012) 2