Drucksache 17 / 10 327 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 13. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2012) und Antwort Veränderungen im landeseigenen Wohnungsbestand Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die städtischen Wohnungsbaugesellschaften um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1.: Wie viele Wohnungen befanden sich per 31.12. 2001 im Eigentum des Landes Berlin bzw. der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und wie viele per 31.12.2011? Antwort zu 1.: Im Eigentum der städtischen Wohnungsbaugesellschaften befanden sich per 31.12.2001 - 316.124 Wohnungen, per 31.12.2011 insgesamt 268.469 Wohnungen. Davon waren 1.427 Wohnungen per 31.12.2011 angepachtete Wohnungen, bei denen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften das wirtschaftliche Risiko tragen. Frage 2.: Welche Wohnungsverkäufe an Dritte mit welchen Stückzahlen gab es jeweils 2011? a) Verkäufe an Investoren b) Verkäufe an Mieter oder Mietergemeinschaften, z.B. Genossenschaften c) Verkäufe an sonstige Antwort zu 2.: In 2011 gab es folgende Wohnungsverkäufe: a) 143 Wohnungen an Investoren b) 183 Wohnungen an Mieter oder Mieter- gemeinschaften, z.B. Genossenschaften c) 375 Wohnungen an sonstige Frage 3.: Welche weiteren Verkäufe sind darüber hinaus a) bereits beurkundet, b) gegenwärtig in Vorbereitung oder c) 2012 geplant? Antwort zu 3.: Es wurden 310 Verkäufe beurkundet, 26 Verkäufe sind in der Vorbereitung und 404 Verkäufe sind 2012 geplant. Frage 4.: Wie hoch ist die erreichte Quote der Privatisierung an Mieter in den o.g. Fällen und wie bewertet der Senat dieses Ergebnis? Antwort zu 4.: Die Veräußerung von Wohnungen an Mieterinnen und Mieter wird seit einigen Jahren nicht mehr statistisch aufgearbeitet. Spätestens seit dem Beschluss des Senats über das Gesamtkonzept für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften aus dem Jahr 2007 soll die Veräußerung von Wohnungen nur noch in wenigen Ausnahmen erfolgen. Die ursprünglich mit der Veräußerung an Mieterinnen und Mieter verfolgte Zielstellung der vermehrten Schaffung selbstgenutzten Wohneigentums durch Veräußerung von Wohnungen aus dem Eigentum der städtischen Wohnungsbaugesellschaften wird nicht weiterverfolgt. Die derzeit noch zum Verkauf stehenden Eigentumswohnungen befinden sich im Wesentlichen in Beständen, deren Privatisierung mittels Verkäufen an Mieterinnen und Mieter die städtischen Wohnungsbaugesellschaften in früheren Jahren begonnen hatten. Frage 5.: Welche Wohnungsankäufe durch das Land Berlin oder die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften von Dritten mit welchen Stückzahlen gab es im Jahr 2011? Antwort zu 5.: Die städtischen Wohnungs- baugesellschaften haben im Jahr 2011 5.104 Wohnungen von Dritten angekauft. Bei einer Wohnungsbaugesellschaft wurden 256 Wohnungen endgültig dem Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10327 Eigentum zugeordnet. Das Land Berlin hat keine Wohnungen angekauft. Berlin, den 25. April 2012 In Vertretung E p h r a i m G o t h e Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2012) 2