Drucksache 17 / 10 329 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 13. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2012) und Antwort Wo steht Berlin bei der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Die Länder sind aufgerufen, das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen“ für jeden Beruf umzusetzen, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Welche Senatsverwaltung ist federführend in die BundLänder -Arbeitsgruppe für das Land Berlin entsandt worden, die eine einheitliche Anerkennungspraxis gewährleisten soll? Zu 1.: Bislang wurde ein Vertreter der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in die Arbeitsgruppe der Länder entsandt. 2. Die Bundesländer sind aufgefordert, ihren Vollzugsbehörden in den jeweiligen Berufssparten möglichst einheitliche Vollzugskriterien an die Hand zu geben, damit über identische Anerkennungssachverhalte nicht von Bundesland zu Bundesland verschieden entschieden wird. Wie weit ist die Kommunikation des Berliner Senats mit den Landesregierungen anderer Bundesländer bezüglich der Vereinheitlichung der rechtlichen Regelungen in der Anerkennungspraxis? Zu 2.: Die Kommunikation läuft über die o. g. Arbeitsgruppe. Diese hat einen Muster-Gesetzentwurf erarbeitet, der dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG) weitgehend nachgebildet ist und die Grundlage für die Erarbeitung der gesetzlichen Rechtsgrundlagen in den Ländern darstellt. 3. Welche landesrechtlichen Regelungen und Gesetze müssen verändert und dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes angepasst werden, um die Anerkennungspraxis von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen auch in Berlin verbessern zu können? 4. Für welche Berufe muss die Anerkennung vom Land Berlin eigenständig geregelt werden? 5. Welche gesetzlichen Änderungen beabsichtigt der Senat, um berufsrechtliche Regelungen für jene Berufe vorzunehmen, die in der Zuständigkeit des Landes Berlin liegen? Zu 3. - 5.: Jede Fachverwaltung prüft in eigener Zuständigkeit, ob der dem BQFG weitgehend nachgebildete Muster-Gesetzentwurf für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Berufe den Anforderungen im konkreten Beruf entspricht oder ob Änderungen/ Ergänzungen vorzunehmen sind. Diese Prüfungsergebnisse sind zusammenzuführen und zu einem Artikelgesetz zu bündeln. 6. Hat der Berliner Senat eine übergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet, in der die betroffenen Senatsverwaltungen gemeinsam die Umsetzung des Berufsqualifikationsgesetzes koordinieren? Falls ja, wann wurde diese Arbeitsgruppe gegründet und wer ist Mitglied? Falls nein, warum nicht? Zu 6.: Die Fachkompetenz sämtlicher Senatsverwaltungen wird - voraussichtlich im Mai 2012 - zusammengeführt, um die gemeinsam interessierenden Fragen zu klären. 7. Hat der Berliner Senat eine Koordinierungsstelle für Antragsteller und Antragstellerinnen vorgesehen, um ein effizientes Verfahren gewährleisten zu können? Falls ja, ab wann wird sie tätig, wo befindet sich diese Koordinierungsstelle, wie ist sie personell und finanziell ausgestattet? Zu 7.: Es wird für die Vielzahl der bundes- und landesrechtlich geregelten Berufe nicht lediglich eine einzige bundesweite Anlaufstelle geben. Vielmehr wird es in Bund und Ländern mehrere Anlaufstellen geben, teilweise für den Zuständigkeitsbereich einzelner Länder, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10329 teilweise auch länderübergreifend. Die diesbezüglichen Abklärungen werden derzeit vorgenommen. Es ist aber vorgesehen, dass für jeden Beruf in jedem Land nur eine einzige Anlaufstelle zuständig ist. Bereits jetzt gibt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft auf ihrer Homepage unter http://www.berlin.de/sen/bildung/anerkennung/index. html eine Vielzahl an Informationen zu Anerkennungs- verfahren und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern . Der Senat beteiligt sich am Förderprogramm IQ (Integration durch Qualifizierung) des Bundes. Im Rahmen des IQ Netzwerks Berlin wird in Koordination des Integrationsbeauftragten des Senats eine Beratungsstruktur für Antragstellte/innen aufgebaut, die eine Zen-trale Erstanlaufstelle Anerkennung (150.000 €/Jahr - ca. 2,5 Vollzeit-Stellen (VZ = Vollzeit) für die Erstberatung und Wissenstransfer im Anerkennungsfall sowie Coachingprojekte (je 70.000 €/Jahr - je ca. 1,5 VZStellen ) für die intensivere Beratung und Verfahrensbegleitung der Antragsteller/innen vorsieht. 8. Welche Kooperationen und Vereinbarungen sieht der Senat zwischen den Handelskammern, den Industriehandelskammern und weiteren Berufsverbänden in der Frage zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen vor? Zu 8.: Die Verbesserung der Anerkennungsfähigkeit beruht auf den im BQFG und den ihm nachgebildeten Landesgesetzen geregelten Verfahren und Strukturen. Um die Chancen einer verbesserten Berufsanerkennung für Berlin optimal nutzen zu können, wird eine enge Absprache und Kooperation aller Beteiligten angestrebt; insbesondere auch, um die neuen Möglichkeiten sowie die neuen Verfahren und Zuständigkeiten schnell bei den Betroffenen bekannt zu machen. 9. Welche Maßnahmen sieht der Berliner Senat vor, um bei Teilanerkennungen eine Nachqualifizierung der Betroffenen zu unterstützen? Zu 9.: Diese Frage kann nicht generell, sondern nur fachspezifisch beantwortet werden. Insoweit steht im Vordergrund die Frage, ob die Teilanerkennung eines konkreten Berufsabschlusses überhaupt zu einem Berufsbild führt, welches eigenständig ausgeübt werden kann. 10. Sieht der Berliner Senat in der Frage der Nachqualifizierungen eine Kooperation mit den Industriehandelskammern und Handwerkskammern gemeinsam mit der Bundesagentur vor? Falls ja, wie wird diese Kooperation aussehen? Falls nein, bitte begründen. Zu 10.: Diese Frage bleibt der weiteren Entscheidungsfindung vorbehalten. Berlin, den 02. Mai 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2012) 2