Drucksache 17 / 10 330 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 15. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. März 2012) und Antwort Landesunternehmen Berlins und politische Parteien Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. War oder ist es Praxis im Land Berlin, dass sich Unternehmen, an denen das Land Berlin beteiligt ist, im Rahmen ihrer PR-Arbeit auf Veranstaltungen politischer Parteien (Parteitage, Konferenzen, Feste etc.) präsentieren? Zu 1.: Die Unternehmen, an denen das Land Berlin mehrheitlich beteiligt ist, präsentieren sich im Rahmen ihrer PR-Arbeit zum überwiegenden Teil nicht auf Veranstaltungen politischer Parteien. Ausnahmen siehe Antwort zu Frage 2. 2. Wenn ja: Welche Unternehmen haben sich seit dem Jahr 2000 bei welchen Veranstaltungen politischer Parteien im Land Berlin präsentiert (bitte konkret auflisten )? Zu 2.: Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR (BSR): Datum Partei Standmiete brutto (€) Februar 2000 CDU k.A Juli 2000 SPD k.A November 2000 SPD k.A November 2000 CDU k.A April 2001 SPD 1.240,00 Juli 2001 SPD 1.500,00 November 2001 CDU k.A. Februar 2002 CDU 1.015,00 März 2002 SPD 1.565,80 Mai 2002 CDU 1.165,80 Mai 2003 SPD 1.548,60 April 2003 FDP 1.444,20 Mai 2003 CDU 1.165,80 Januar 2004 FDP 1.113,60 Februar 2004 CDU 1.160,00 März 2004 Bündnis 90/Die Grünen 382,00 März 2005 CDU 1.856,00 Juni 2005 Bündnis 90/Die Grünen 1.113,60 August 2005 SPD 1.299,20 November 2005 SPD 1.531,20 April 2006 SPD 1.531,20 Juli 2006 CDU 1.856,00 Mai 2007 CDU 1.493,45 Juni 2007 SPD 1.225,29 November 2007 SPD 1.200,00 April 2008 FDP 916,30 April 2008 Bündnis 90/Die Grünen 800,00 Juni 2008 SPD 1.200,00 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 330 November 2008 Bündnis 90/Die Grünen 1.120,00 November 2008 CDU 1.904,00 März 2009 CDU 1.969,45 März 2009 Bündnis 90/Die Grünen 800,00 März 2009 FDP 1.000,00 Juni 2009 SPD 1.428,00 März 2010 FDP 1.190,00 Mai 2010 Bündnis 90/Die Grünen 952,00 Juni 2010 SPD 1.428,00 November 2010 Bündnis 90/Die Grünen 952,00 Februar 2011 CDU 1.713,00 März 2011 Bündnis 90/Die Grünen 1.428,00 Mai 2011 CDU 1.713,60 April 2011 FDP 1.785,00 August 2011 Bündnis 90/Die Grünen 1.428,00 Juni 2012 SPD 1.428,00 Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG): 25.05.2002 CDU-Landesparteitag 16.06.2002 SPD-Landesparteitag 16./17.5.2003 SPD-Landesparteitag 24.05.2003 CDU-Landesparteitag 26.10.2003 SPD-Landesparteitag 28./29.11.2003 FDP-Landesparteitag 07.08.2005 SPD-Landesparteitag 26.11.2005 SPD-Landesparteitag 30.06.2007 SPD-Landesparteitag 13.11.2010 SPD-Landesparteitag Berliner Wasserbetriebe AöR (BWB): - „Alex“ Gala 2004, 2005 und 2006 (SPD Landesverband): Mit dem „Alex“ wurden Jugendliche ausgezeichnet, die sich in Projekten zu Integration, Wissenschaft oder sozialem Engagement beteiligten. Dafür gab es einen Veranstaltungstag, an dem die Projekte einer Jury vorgestellt wurden. An diesem Tag wurden die Beteiligten mit einer Wasserbar mit frischem Trinkwasser versorgt. - Sommerfest der Berliner Landes-SPD 2003, 2004 und 2005: dazu wurde jährlich eine Wasserbar zur Versorgung der Teilnehmer aufgestellt. 3. Wenn ja: Sind die Unternehmen in den jeweiligen Fällen an die politischen Parteien herangetreten oder haben die Parteien um Präsenz gebeten? Zu 3.: Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR (BSR): Aufgrund der langjährigen Praxis tritt die BSR an die Parteien heran, wenn der Termin eines Parteitages bzw. einer Delegiertenversammlung bekannt ist. Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG): Diese Frage kann nachträglich nicht mehr beant- wortet werden, da hierüber keine Aufzeichnungen vorliegen . Berliner Wasserbetriebe AöR (BWB): In allen Fällen sind die Veranstalter an die Berliner Wasserbetriebe mit der Bitte herangetreten, die Veranstaltung zu unterstützen. 4. Wenn ja: Sind in diesem Zusammenhang Zah- lungen an die veranstaltenden Parteien geleistet worden (Unkostenübernahmen, Standpreise etc.)? Wenn ja, wofür und in welcher Höhe jeweils (bitte konkret auflisten )? Zu 4.: Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR (BSR): Siehe Antwort auf Frage 2. Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG): Es wurden keine Zahlungen an die veranstaltenden Parteien geleistet. Im Einzelfall wurden Standmieten an Veranstaltungsagenturen gezahlt. Berliner Wasserbetriebe AöR (BWB): Bei allen Veranstaltungen präsentierten die Berliner Wasserbetriebe sich mit Wasserbars. Es sind keine zusätzlichen Zahlungen geleistet worden. 5. Wenn ja: Wie beurteilt der Senat eine solche Praxis? Zu 5.: Der Senat hat sich gegen Sponsoring von po- litischen Parteien durch Landesunternehmen ausgesprochen (vgl. Antworten zu den Fragen 6 und 8). 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 330 Gegen Werbeaktivitäten von Landesunternehmen gegenüber Dritten gibt es keine generellen Einwände, solange diese eindeutig im Interesse der Unternehmen erfolgen. 6. Gibt es Regelungen im Land Berlin über die Be- teiligung von Landesunternehmen an derartigen Veranstaltungen ? Zu 6.: Generelle Vorgaben für die Frage, ob sich Landesunternehmen anlässlich von Veranstaltungen politischer Parteien präsentieren dürfen, gibt es nicht. Auszuschließen ist dagegen nach den Beteiligungshinweisen des Landes eindeutig das Sponsoring von politischen Parteien durch öffentliche Beteiligungsgesellschaften (s. Antwort zu Frage 8). 7. Ist es in Berlin seit 2000 zu Fällen von Spon- soring von öffentlichen Unternehmen mit Landesbeteiligung bei Veranstaltungen politischer Parteien oder bei Veranstaltungen von Kandidatinnen und Kandidaten politischer Parteien im Wahlkampf gekommen? Wenn ja, wird um konkrete Auflistung gebeten. Zu 7.: Nein. 8. Gibt es Regelungen zu Sponsoring oder Spen- denpraxis seitens öffentlicher Unternehmen, an denen das Land Berlin beteiligt ist, in Bezug auf Veranstaltungen politischer Parteien? Wenn ja, wie lauten sie? Zu 8: Die Beteiligungshinweise des Landes ent- halten dazu an verschiedenen Stellen die folgende, weitestgehend identische Aussage: „Sponsoring zugunsten von politischen Parteien, ihrer Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie sonstiger Mitglieder ist ausgeschlossen .“ Diese Festlegung findet sich a) im Hauptteil, Tz. 65, im Zusammenhang mit der Beschreibung von zustimmungsbedürftigen Geschäften; b) in § 5 Abs. 4 Satz 3 der Muster-Satzung (Anlage 1 der Beteiligungshinweise), im Abschnitt über die Geschäftsführung und c) in § 7 Abs. 1 Nr. 7 der MusterSatzung im Katalog der zustimmungsbedürftigen Geschäfte . Berlin, den 13. April 2012 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 3. Mai 2012) 3