Drucksache 17 / 10 333 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 19. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. März 2012) und Antwort Klassenwiederholungen an Berliner Schule Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schüler/-innen sind in den letzten drei Schuljahren nicht versetzt worden und mussten die Klasse wiederholen? (Sortiert nach Schultyp, Jahrgang und Herkunft der Schüler/-innen) Zu1.: Die Anzahl der Schüler/innen an öffentlichen allgemein bildenden Schulen, die in den letzten drei Schuljahren eine Jahrgangsstufe wiederholten bzw. wiederholen, entnehmen Sie bitte den Anlagen 1a bis 1c. 314 Wiederholer/innen der 7. Jahrgangsstufe der Integrierten Sekundarschulen (ISS) haben die 7. Jahrgangsstufe in der auslaufenden Schulform Hauptschule/ Realschule im Schuljahr 2009/10 besucht, wiederholen im Schuljahr 2010/11 die 7. Klasse der neuen Schulform ISS und werden somit als Wiederholer/innen gezählt. 2. Welche Förderkonzepte haben die Schulen bisher entwickelt, um Schüler/-innen mit Leistungsdefiziten gezielter zu fördern, damit eine Wiederholung der Klassenstufe vermieden wird? 6. Welche konkreten Fördermaßnahmen und Förderkonzepte kommen an der Sekundarschule zum Tragen, damit alle Schüler/-innen das Klassenziel erreichen, welche Mittel sind hierfür im Einzelnen vorgesehen und welche Fort- und Weiterbildungen sind hierzu geplant? 7. Welche konkreten Fördermaßnahmen und Förderkonzepte kommen an Gymnasien zum Tragen, damit alle Schüler/-innen das Klassenziel erreichen, welche Mittel sind hierfür im Einzelnen vorgesehen und welche Fort- und Weiterbildungen sind hierzu geplant? Zu 2., 6. und 7.: In der Grundschule und in der Integrierten Sekundarschule /Gemein-schaftsschule ist das Aufrücken der Regelfall. In den Jahrgangsstufen 3 bis 6 und 7 bis 10 finden Jahrgangswiederholungen an diesen Schularten nur in besonderen Ausnahmefällen statt. An der Grundschule werden die Eltern gemäß § 23 Grundschulverordnung (GsVO) von den Lehrkräften regelmäßig über die Lernentwicklung ihrer Kinder informiert. Unabhängig davon sucht die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer rechtzeitig das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Klassenstufe nicht zu erwarten ist. Um ein Aufrücken noch zu ermöglichen, erarbeitet die Grundschule individuelle Fördermaßnahmen und Lernpläne . Im Schülerbogen wird vermerkt, in welcher Form die Erziehungsberechtigten informiert wurden Damit Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen Lernfortschritte machen, werden sie durch besondere pädagogische Maßnahmen zusätzlich gefördert. Diese zusätzlichen Fördermaßnahmen entsprechen der gesetzlichen Regelung in § 4 Abs. 3 SchulG und § 14 GsVO. Die Grundlage des Unterrichts der Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschafts- schulen sind individualisierende Maßnahmen, das Eingehen auf unterschiedliche Lern- voraussetzungen und das Angebot von vielfältigen Lernmöglichkeiten. Die flexible Stundentafel mit Förder- und Teilungsstunden und dem Ganztagsbetrieb bieten den Schulen Möglichkeiten, schuleigene Förderkonzepte zu entwickeln. Der individuelle Förderbedarf wird durch geeignete Diagnoseverfahren festgestellt und kann individuell bearbeitet werden, so dass Lernschwierigkeiten und Verständnislücken aufgearbeitet, aber auch Interessen und besondere Fähigkeiten berücksichtigt werden können. In diesem Sinne bedeutet Unterrichtsentwicklung unterschiedliche Lernangebote für die Schülerinnen und Schüler zu machen, eine intensive Lernbegleitung und - beratung abzusichern und regelmäßige Rückmeldungen zu geben, damit passfähige Lernangebote erfolgen sowie Leistungsrückstände vermieden oder aufgearbeitet werden können. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10333 Eine besondere Form der individuellen Förderung zur Verhinderung von Schulabbruch unter dem Ziel des Erreichens eines höchstmöglichen Schulabschlusses ist das Duale Lernen in besonderer Form ab Jahrgangsstufe 9, das an geeigneten Lernorten zum Beispiel in Schülerfirmen, dem Produktiven Lernen oder Praxislerngruppen durchgeführt wird. Die schuleigenen Konzepte werden derzeit an den Schulen entwickelt und ihre konkrete Umsetzung wird, unterstützt durch die regionale Schulaufsicht, vorbereitet. Die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern an Integrierten Sekundarschulen ist einer der Schwerpunkte der schulinternen Fortbildung, die in schuleigenen Fortbildungskonzepten festgelegt und durch regionale Fortbildung realisiert wird. Unterstützt werden die Schulen dabei durch von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Forschung aufgelegten Handreichungen und Fachbriefe. Konkrete Mittel für Fördermaßnahmen und Förderkonzepte werden nicht separat ausgewiesen. Gemäß § 59 Abs.2 Schulgesetz (SchulG) sind die Gymnasien verpflichtet, bei deutlichen Leistungsrückständen mit den betreffenden Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen zu treffen und abgestimmte individuelle Fördermaßnahmen festzulegen, um eine Versetzung bzw. das Bestehen der Probezeit zu erreichen. Maßnahmen sind zum Beispiel zusätzliche Förderstunden, Ferienkurse zur Vorbereitung auf die Nachversetzungsprüfung und die Umsetzung von Konzepten zur Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. Über die konkreten Maßnahmen entscheidet die Schule. Unterstützende Themen der regionalen Fortbildung sind individuelle Förderung und Binnendifferenzierung, Fort- und Weiterbildungen zum Fach Deutsch als Zweitsprache, zur Lese-Rechtschreib-Schwäche, die Teilnahme an Projekten wie Sinus-Transfer und weitere fachbezogene Fortbildungen mit methodisch-didaktischen Schwerpunkten. Zusätzlich kann im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes an allen Schulen ergänzende Lernförderung in Kooperation mit einem Träger oder einem anderen Anbieter, den die Schule ausgewählt hat, schulnah angeboten werden. 3. Wie viele Schüler/-innen, bei denen die Versetzung zuvor gefährdet war, konnten anhand von gezielten Förderkonzepten und Bildungsvereinbarungen versetzt und damit zum Klassenziel geführt werden? (Sortiert nach Schultyp, Jahrgang und Herkunft der Schüler/-innen) Zu 3.: Es wird nicht zentral erhoben, welche Schülerinnen und Schüler im Einzelnen auf Grund von Fördermaßnahmen den Übergang in die nächsthöhere Jahrgangsstufe geschafft haben. 4. Wie hoch sind die „Zusatzkosten“ pro Schüler/- innen bei der Wiederholung Klassen (sortiert nach Schultyp und Klassenstufe) 5. Wie hoch beziffert bzw. schätzt der Senat die zusätzlichen Kosten, die in den letzten drei Schuljahren aufgrund von Klassenwiederholungen von Schüler/-innen entstanden sind? Zu 4. und 5.: In Berlin wurden die Ausgaben je Schüler/in für das Schuljahr 2008 für alle Schularten mit 6.100 € kalkuliert (lt. Broschüre „Bildungsausgaben 2011 - Ausgaben je Schüler in 2008“ des Statistischen Bundesamtes). Darin sind Personalausgaben für Schulen und Schulverwaltung, laufender Sachaufwand und Investitionsausgaben enthalten (Bezirke und Senatsverwaltung für Bildung, Forschung und Wissenschaft). Bei der Anzahl der wiederholenden Schüler/innen im Schuljahr 2011/12 von insgesamt 5.581 ist demnach ein pauschaler Kostensatz von ca. 34 Mio. € anzunehmen (im Schuljahr 2010/11 ca. 36,1 Mio. € und im Schuljahr 2009/10 ca. 41,1 Mio. €). Eine Aufteilung dieser Schülerkosten für Wiederholungen je Schulart und Jahrgangsstufe ist der Anlage 1c zu entnehmen. Diese pauschalen Annahmen sind jedoch durch die Klassenbildungen unter Berücksichtigung der einzelnen Situationen in den Schulen stark abweichend. Berlin, den 24. April 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2012) 2 Anlage 1a Schülerinnen und Schüler an öffentlichen allgemein bildenden Schulen, die im Schuljahr 2009/10 eine Jahrgangsstufe wiederholen (ohne freiwillige Wiederholer/innen) Schulart Jahrgangsstufe Insgesamt Darunter nichtdeutscher Herkunftssprache Grundschule 03 518 223 04 220 82 05 161 72 06 94 38 zusammen 993 415 Hauptschule 07 44 15 08 66 20 09 461 197 10 118 66 zusammen 689 298 Realschule 07 167 81 08 425 182 09 329 102 10 266 91 zusammen 1.187 456 Gymnasium 05 1 1 07 151 62 08 327 106 09 262 76 10 211 64 11 3 3 12 3 3 E-Phase 168 58 1. Kurshalbjahr 650 109 3. Kurshalbjahr 297 65 zusammen 2.073 547 Gesamtschule 03 7 4 04 10 7 05 3 – 06 1 – 07 220 109 08 322 110 09 399 159 10 90 20 E-Phase 155 23 1. Kurshalbjahr 360 64 3. Kurshalbjahr 127 26 zusammen 1.694 522 Sonderpädagogisches 03 4 1 Förderzentrum (SPF) Lernen 04 5 1 05 1 – 06 1 – 07 2 – 08 3 – 09 6 2 10 13 5 zusammen 35 9 Übrige Sonderpädagogische 03 16 4 Förderzentren (SPF) 04 9 2 05 5 1 06 8 – 07 3 – 08 10 2 09 10 6 10 7 – E-Phase 1 1 zusammen 69 16 Gesamtergebnis 6.740 2.263 Anlage 1b Schülerinnen und Schüler an öffentlichen allgemein bildenden Schulen, die im Schuljahr 2010/11 eine Jahrgangsstufe wiederholen (ohne freiwillige Wiederholer/innen Schulart Jahrgangsstufe Insgesamt Darunter nichtdeutscher Herkunftssprache Grundschule 03 525 245 04 160 65 05 184 64 06 111 35 zusammen 980 409 Int. Sekundarschule 03 7 – 04 2 1 05 11 4 06 4 3 07 314 148 zusammen 338 156 Hauptschule 08 57 17 09 464 203 10 53 26 zusammen 574 246 Realschule 07 13 5 08 331 148 09 319 120 10 275 140 zusammen 938 413 Gymnasium 05 2 1 06 4 1 07 167 73 08 276 98 09 295 94 10 254 99 11 2 2 12 3 3 E-Phase 53 23 1. Kurshalbjahr 414 102 3. Kurshalbjahr 178 44 zusammen 1.648 540 Gesamtschule 07 10 4 08 218 94 09 398 187 10 148 57 E-Phase 215 71 1. Kurshalbjahr 268 67 3. Kurshalbjahr 92 17 zusammen 1.349 497 SPF "Lernen" 03 1 – 04 1 – 05 2 – 06 1 – 07 3 1 09 2 – 10 7 – zusammen 17 1 Übrige SPF 03 16 9 04 17 1 05 7 2 06 8 1 07 8 – 08 6 1 09 4 1 10 5 – E-Phase 1 – zusammen 72 15 Gesamtergebnis 5.916 2.277 SenBildJugWiss Anlage 1c Schülerinnen und Schüler an öffentlichen allgemein bildenden Schulen, die im Schuljahr 2011/12 eine Jahrgangsstufe wiederholen, ohne freiwillige Wiederholer/innen Schulart Jahrgangsstufe Insgesamt Darunter nichtdeutscher Herkunftssprache Schülerkosten pro Schulart 1) Schülerkosten für Wiederholungen in Mio. € Grundschule 03 515 247 5.300 € 2,73 04 150 72 5.300 € 0,80 05 162 49 5.300 € 0,86 06 159 65 5.300 € 0,84 zusammen 986 433 5.300 € 5,23 Int. Sekundarschule 03 35 16 7.400 € 0,26 04 8 4 7.400 € 0,06 05 5 3 7.400 € 0,04 06 1 – 7.400 € 0,01 zusammen 49 23 7.400 € 0,36 Hauptschule 2) 09 358 165 7.400 € 2,65 10 51 37 7.400 € 0,38 zusammen 409 202 7.400 € 3,03 Realschule 08 38 13 6.600 € 0,25 09 274 108 6.600 € 1,81 10 146 69 6.600 € 0,96 zusammen 458 190 6.600 € 3,02 Gymnasium 06 5 1 6.000 € 0,03 07 138 54 6.000 € 0,83 08 342 117 6.000 € 2,05 09 293 110 6.000 € 1,76 10 289 106 6.000 € 1,73 12 5 5 6.000 € 0,03 E-Phase 11 8 6.000 € 0,07 1. Kurshalbjahr 1.338 343 6.000 € 8,03 3. Kurshalbjahr 207 67 6.000 € 1,24 zusammen 2.628 811 6.000 € 15,77 Gesamtschule 08 25 3 7.400 € 0,19 09 292 123 7.400 € 2,16 10 124 71 7.400 € 0,92 E-Phase 89 36 7.400 € 0,66 1. Kurshalbjahr 339 106 7.400 € 2,51 3. Kurshalbjahr 100 25 7.400 € 0,74 zusammen 969 364 7.400 € 7,17 SPF "Lernen" 3) 03 3 – 14.900 € 0,04 05 1 1 14.900 € 0,01 07 1 – 14.900 € 0,01 08 5 – 14.900 € 0,07 09 1 – 14.900 € 0,01 10 2 – 14.900 € 0,03 zusammen 13 1 14.900 € 0,19 Übrige SPF 3) 03 5 1 14.900 € 0,07 04 12 4 14.900 € 0,18 05 4 – 14.900 € 0,06 06 3 – 14.900 € 0,04 07 3 1 14.900 € 0,04 08 8 1 14.900 € 0,12 09 20 – 14.900 € 0,30 10 9 – 14.900 € 0,13 11 3 – 14.900 € 0,04 12 2 – 14.900 € 0,03 zusammen 69 7 14.900 € 1,03 Gesamtergebnis 5.581 2.031 6.100 € 34,0 1) Schülerkosten (Quelle: Statistisches Bundesamt "Bildungsausgaben 2011 - Ausgaben je Schüler in 2008") 2) Schülerkosten für Integrierte Sekundarschule, da für Hauptschule nicht ausgewiesen 3) Schülerkosten für Förderschulen lt. Ausgaben je Schüler in 2007 (für 2008 nicht ausgewiesen) ka17-10333 ka17-10333-An1-3 2009_10 2010_11 2011_12