Drucksache 17 / 10 335 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 12. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. März 2012) und Antwort NC-Studiengänge und Kapazitätsausschöpfung an Berliner Hochschulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Studienplätze in lokal zulassungs- beschränkten Studiengängen sind im Sommersemester 2011 und im Wintersemester 2011/2012 an Berliner Hochschulen nicht besetzt worden? (Bitte getrennt nach Hochschulen und den einzelnen Studiengängen aufschlüsseln, mit dem Soll der Zulassungszahl und dem Ist der Immatrikulation.) Zu 1.: Im betrachteten Studienjahr 2011 (Sommer- semester 2011 plus Wintersemester 2011/12) haben die Berliner Hochschulen eine im Bundesvergleich hervorragende Auslastung ihrer Studienanfängerinnenund -anfängerplätze erreicht. Nach dem Bericht der Länder zum Zulassungsverfahren an staatlichen Hochschulen sind allein im Wintersemester 2011/12 bundesweit ca. 13.100 Studienplätze in lokal zulassungsbeschränkten Studiengängen unbesetzt geblieben. Dagegen haben die Berliner Hochschulen in den grundständigen Studiengängen insgesamt mehr Studienanfängerinnen und –anfänger aufgenommen, als Studienplätze vorhanden waren. Sie weisen in diesem Bereich eine Auslastung in Höhe von 115 % (Universitäten ) bzw. 109 % (Fachhochschulen) auf. Die Gesamtbilanz nach Betrachtung der Unter- und Überauslastung in einzelnen Studiengängen stellt sich für die Hochschulen in nachfolgender Tabelle dar: Tabelle: Gesamtbilanz der Besetzung von Studienplätzen nach Unter- und Überauslastung in grundständigen Studiengängen Gesamtbilanz der Besetzung von Studienplätzen nach Unter- und Überauslastung in grundständigen Studiengängen Hochschule Freigebliebene bzw. überbuchte Studienplätze Freie Universität Berlin 697 Humboldt-Universität zu Berlin 766 Technische Universität Berlin (TU Berlin) 231 Beuth-Hochschule für Technik Berlin -260 Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin 350 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin 512 Alice Salomon Hochschule Berlin 19 Gesamt 2.315 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10335 Weitergehende Angaben nach Fächergruppen und Hochschulen enthält der tabellarische Anhang (Anlage 1). Die hohe Auslastung der Studienplatzkapazitäten zeigt, dass die Berliner Hochschulen große Anstrengungen unternommen haben, um den mit den Hochschulverträgen vereinbarten Aufwuchskorridor für die Aufnahme von bis zu ca. 6.000 zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfängern sowie die besonderen Ausbildungsverpflichtungen , die sich aus der vorgezogenen Aussetzung der Wehrpflicht ergeben, zu erfüllen. Der Senat verzichtet deshalb an dieser Stelle auf eine detaillierte Darstellung der Annahme von Studienplätzen heruntergebrochen auf einzelne Hochschulen und Studiengänge. Im Rahmen der leistungsbasierten Hochschul- finanzierung und der Abrechnung der Zielvereinbarungen zur ersten Programmphase des Hochschulpaktes haben die Hochschulen zusätzliche Mittel erhalten, um die damit verbundenen Herausforderungen zu meistern. Die Universitäten haben bisherige Zulassungsbeschränkungen in einzelnen grundständigen Studiengängen aufgehoben, um die Chancen für Bewerberinnen und Bewerber zu erhöhen. Diese zulassungsfreien Studiengänge sind aufgrund der Fragestellung nicht in die dargestellte positive Gesamtbilanz einbezogen, tragen aber zusätzlich zur Auslastung bei. Weitergehende Angaben zur Auslastung in den lokal zulassungsbeschränkten konsekutiven Masterstudiengängen finden sich im tabellarischen Anhang (Anlage 2). Insgesamt weisen die Universitäten in diesem Bereich eine Auslastung von 97 % und die Fachhochschulen eine Auslastung von 101 % aus. 2. Sind in den betroffenen Studiengängen in den vergangenen zwei Jahren bereits ein- oder mehrmals die Kapazitäten nicht ausgeschöpft worden? Wenn ja, in welchen Studiengängen? Zu 2.: Lediglich in einigen wenigen lokal zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen sind vereinzelt Studienplätze frei geblieben. Dies betrifft die Fächergruppe Rechts- und Sozialwissenschaften sowie Mathematik/Naturwissenschaften an der TU Berlin und die Fächergruppen Ingenieurswissenschaften an der Beuth-Hochschule Berlin. Weitere Ausführungen zu dieser Problematik finden sich in der Antwort zu Ziffer 3 und zu Ziffer 5. 3. In welchen Studiengängen wurden mehr Studierende zugelassen und immatrikuliert, als in den Zulassungszahlen nach Kapazität festgelegt wurde? Wie groß ist die „Überlast“ der jeweiligen Studiengänge? (Bitte getrennt nach Hochschulen und den einzelnen Studiengängen aufschlüsseln, mit dem Soll der Zulassungszahl und dem Ist der Immatrikulation.) Zu 3.: Komplementär wurden in anderen Studiengängen in durchgängig allen Fächergruppen mehr Studienanfängerinnen und Studienanfänger zugelassen, als im Rahmen der Zulassungszahlen beschlossen wurde. Damit zeigt sich einmal mehr, dass Land und Hochschulen ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrgenommen haben, um Studienwilligen eine realistische Chance auf eine qualitätsvolle Ausbildung zu garantieren. 4. Wurde bei der fortschreitenden Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge eine Verbesserung oder Verschlechterung der Kapazitätsauslastung festgestellt ? Wenn ja, welche Studiengänge und Fächergruppen sind besonders betroffen? (Bitte getrennt nach Hochschulen und den einzelnen Studiengängen aufschlüsseln). Zu 4.: Die Auslastung für Studiengänge, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führen, liegt im bundesweiten Vergleich sehr hoch. Der Auslastungsgrad hat sich durch die zusätzlich bereitgestellten Mittel indes nicht signifikant verändert. Weitere Ausführungen zu dieser Thematik finden sich in der Antwort zu Ziffer 1. 5. Wenn in Studiengängen, für die eine Zulassungszahl festgesetzt werden soll, bereits mehrfach die Kapazität nicht ausgeschöpft wurde, wird die Senatsverwaltung für Wissenschaft dann in diesen Studiengängen auch weiterhin die Festsetzung mit den bisherigen Zugangsbeschränkungen genehmigen? Wenn ja, warum? Und unter welchen Bedingungen würde die Festsetzung einer Zulassungszahl nicht genehmigt werden? Zu 5.: Die rechtlichen und materiellen Voraussetzungen zur Festsetzung von Zulassungszahlen sind im Berliner Hochschulzulassungsgesetz § 3 Abs. 2 geregelt. Der Senat bestätigt gemäß § 3 Abs. 2 Berliner Hochschulzulassungsgesetz die Festsetzung von Zulassungszahlen , wenn die ermittelten Aufnahmequoten im ersten Fachsemester zu den letzten beiden Zulassungsterminen durch die tatsächlich erfolgten Einschreibungen deutlich überschritten wurden oder wenn aufgrund der gestiegenen Bewerbernachfrage die ordnungsgemäße Ausbildung der Studierenden nicht mehr gewährleistet erscheint. 6. Ist der Senat der Ansicht, dass die Zulassungs- sowie die Immatrikulationszahlen einer Hochschule im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung hochschulöffentlich gemacht werden sollten bzw. mindestens den akademischen Senaten der einzelnen Hochschulen zeitnah vorgelegt werden müssen? 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10335 3 Zu 6.: Im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung obliegt es den Hochschulen darüber zu entscheiden, Zulassungs- und Immatrikulationszahlen hochschulöffentlich zu machen. Berlin, den 09. Mai 2012 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2012) Hochschule