Drucksache 17 / 10 336 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 07. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2012) und Antwort Schulessen an Berliner Grundschulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Für das Schulessen der ca. 70.000 Essensteilnehmer an Grundschulen in Berlin werden von den Bezirken 25 Mio. Euro jedes Jahr ausgegeben. Im Durchschnitt wird für ein Schulessen in Berlin 1,90 € ausgegeben. Die Eltern zahlen einen Essenzuschuss in Höhe von 23 € pro Monat. Laut der von der Senatsverwaltung für Finanzen herausgebrachten Broschüre "Was kostet wo wie viel in den Bezirken?" ergibt sich daraus folgende Verteilung für eine Portion Schulessen: Eltern: 1,44 € Senat: 0,46 € Summe brutto: 1,90€ Summe netto: 1,60€ (im Gesamtpreis sind 19% Umst. enthalten, also 0,30 €) Entspricht es den Tatsachen, dass der Senat tatsächlich 6 Mio. Euro für das Schulessen der Grundschüler aufwendet und die Eltern der am Essen teilnehmenden Grundschüler 19 Mio. Euro aufbringen? 2. Wie hoch ist der Anteil an Bundesmitteln aus dem Bildungspaket in den vom Senat finanzierten 6 Mio. Euro? Zu 1. und 2.: Die Angaben in der Broschüre für das Jahr 2010 beziehen sich allein auf den Offenen Ganztagsbetrieb (OGB) und nicht auf den gebundenen Ganztagsbetrieb (GGB). Die Kostenbeteiligung der Eltern am Schulmittagessen ist im OGB durch das TageskostenBeteiligungsgesetz (TKBG) geregelt. Gem. § 1 TKBG beteiligen sich die Eltern mit 23,00 € monatlich an der in der ergänzenden Betreuung an Schulen (OGB) enthaltenen Verpflegung (Mittagessen). Gemäß der auf der Grundlage der Kosten-Leistungsrechnung (KLR) abgeleiteten Modellrechnung betragen die Kosten für ein Mittagessen rund 2,00 € pro Portion; bei 20 Betreuungstagen rund 40,00 € im Monat. Der Mittelwert für die bereitgestellten Essensportionen umfasst 2005 bis 2011 eine Spannbreite von 1,89 € bis 1,97 €. Ausgehend von einem durchschnittlichen Essensportionspreis von 2,00 € und 230 Betreuungstagen (190 Schul- und 40 Ferientage) sind pro Schüler und Schülerin im OGB 460,00 € an Schul-Mittagessenskosten zu finanzieren, denen 276,00 € (23,00 € x 12 Monate) aus Elternbeiträgen gegenüberstehen. Der rechnerische Landeszuschuss je Essensportion beträgt somit rund 0,80 €. Damit haben alle Eltern die Möglichkeit, rechnerisch an 230 Tagen ihre Kinder zum Essen zu schicken für einen Kostenbeitrag von monatlich 23,00 €. Wenn Kinder seltener mitessen, bleibt es bei der gesetzlich festgelegten Elternbeteiligung von 23,00 €, die tatsächlichen Ausgaben für das Mittagessen sinken jedoch, da das Land Berlin selbstverständlich nur das an den Caterer bezahlt, was tatsächlich in Anspruch genommen worden ist. Den für den OGB in der KLR nachgewiesenen budgetwirksamen Kosten von rd. 21,8 Mio. € stehen rechnerische Einnahmen aus Elternbeiträgen in Höhe von rd. 15,6 Mio. € gegenüber, so dass der reine Landeszuschuss rechnerisch im OGB 6,2 Mio. € beträgt. Dies entspricht rd. 0,60 € pro Portion. Da bei der Buchung der Einnahmen nicht zwischen Essensbeitrag und Betreuungsbeitrag unterschieden wird, können hier keine genauen Angaben zum Essensgeld gemacht werden. Das Land Berlin ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Daher spielt der Nettopreis hier keine Rolle. Im gebundenen Ganztagsbetrieb (GGB) zahlen die Eltern angelehnt an den OGB ebenso einen Kostenbeitrag von 23,00 € für das Schulmittagessen, jedoch direkt an den Caterer. Das Land Berlin subventioniert die Differenz zu den tatsächlichen Kosten des Mittagessens. Gemäß KLR beträgt der Landeszuschuss je Essensportion 2010 0,82 € = 3,2 Mio. €. Der Unterschied zur Subvention im OGB besteht darin, dass zwar die Elternbeiträge in beiden Fällen mit 23,00 € gleich sind, die Kinder im GGB allerdings verpflichtet sind, am Essen teilzunehmen, während es im OGB den Eltern frei steht, ihre Kinder essen zu lassen. Das führt dazu, dass bei gleicher Kostenbeteiligung der Zuschuss im OGB geringer ist. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10336 Da die BuT-berechtigten Personen nach § 28 SGB II sowie nach § 6b Bundeskindergeldgesetz nur 1 € pro Portion bezahlen, bedeutet das, dass auf Basis der Werte aus dem Jahr 2010 die Eltern tatsächlich nur mit 198,00 € (durchschnittliche tatsächliche Inanspruchnahme pro Schüler) belastet werden. Bei der Differenz zu den o.g. kalkulierten 276,00 € (23,00 € x 12 Monate) handelt es sich um die anteilige rechnerische Übernahme des Bundes. Bei der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft nach § 46 Absatz 6 SGB II für die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) nach § 28 SGB II sowie für leistungsberechtigte Personen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz wird nicht nach Einzelleistungen differenziert. In der Verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG) sowie in den weiterführenden Schulen schließen die Eltern privatrechtliche Verträge mit den Essensanbietern. Sie zahlen den Vollkostenpreis des Essens, der vom Anbieter vorgegeben wird. Es liegen keine Zahlen dafür vor, in welchen Umfang Bundesmittel aus dem Bildungspaket in die vom Senat finanzierten Gesamtmittel für das Mittagessen der Grundschule einfließen. 3. Aus unseren Recherchen ergibt sich des Weiteren ein Betrag von ca. 0,65 Euro, den Anbieter von Schulessen für den Wareneinkauf aufwenden können. Im Bundesdurchschnitt wird für ein Essen ein Nettobetrag von 2,70 € aufgewendet. Ist vom Senat geprüft worden, inwieweit es überhaupt möglich ist, für den Nettobetrag von 1,60 € ein Schulessen zu liefern, das den Qualitätsvorgaben des Senats genügt? Zu 3.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat mit Unterstützung der AOK Nordost eine Studie zur "Beurteilung der Kosten- und Preisstrukturen für das Bundesland Berlin unter Berücksichtigung der Qualitätsstandards in der Schulverpflegung " durch die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) in Auftrag gegeben. Die Studie soll Aussagen zu den Kosten und den sich daraus ergebenden Bruttoabgabepreisen für ein Mittagessen an Berliner Schulen auf Basis der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung treffen. Ergebnisse liegen noch nicht vor. 4. Unterstützt der Senat die Bezirke bei der Überprüfung der Qualität des Schulessens? Zu 4.: Die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit einem Schulmittagessen gehört zu den Aufgaben der Bezirke als Schulträger. Der Senat geht davon aus, dass die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) beim Abschluss von Verträgen der Bezirke mit Essensanbietern für Schulen berücksichtigt werden. Zudem setzt die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Berlin e.V. seit 2008 im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft das IN FORM Projekt „Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Berlin“ um, zu dessen Schwerpunkten die Beratung aller Entscheidungsträger zu Fragen der Organisation und Gestaltung (Ausschreibung, Vergabe, Vertragsgestaltung und Qualitätssicherung) des Schulmittagessens gehört. Berlin, den 27. April 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2012) 2