Drucksache 17 / 10 340 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (Linke) vom 20. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2012) und Antwort Bundeswehreinsätze an Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. An wie vielen Berliner Schulen sind seit dem 1.1.2009 Jugendoffiziere der Bundeswehr zum Einsatz gekommen (bitte nach Schulen und Schularten getrennt ausweisen)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden durch Maßnahmen der Bundeswehr im Rahmen ihrer Schulpräsenz , einschließlich Besuchen von Militärstandorten und Präsentation von Waffentechnik im öffentlichen Raum, Rollenspielen u. ä., in den jeweiligen Jahren erreicht ? 3. Auf welche Jahrgangsstufen konzentrieren sich Besuche von Jugendoffizieren seit 2009? 4. An wie vielen Berliner Schulen wurden seit dem 1.1.2009 Wehrdienstberatungen durchgeführt? Zu 1. bis 4.: Zu den Fragen werden keine Zahlen er- hoben. Eine entsprechende Abfrage an den Schulen ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht zu leisten. 5. Welche Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte hat die Bundeswehr seit dem 1.1.2009 angeboten und wie viele Lehrkräfte waren an derartigen Fortbildungsmaßnahmen beteiligt? Zu 5.: Im Rahmen der regionalen Fortbildung hat die Bundeswehr insgesamt sechs Veranstaltungen zu folgenden Themen angeboten: a) Politikwissenschaft/Sozialkunde aktuell: Aus- landseinsätze der Bundeswehr (2 Veranstaltungen ) b) Die Bundeswehr – Arbeitgeber und Berufsausbilder (2 Veranstaltungen) c) Ist der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan notwendig? d) Bundeswehrreform – von der Verteidigungsarmee zum Instrument der Außenpolitik. Die Veranstaltung zu c) fand mit 7 Teilnehmern/innen statt. Alle anderen fielen wegen fehlender Anmeldungen aus. 6. Wie gestaltet sich die Kooperation der Bundes- wehr mit Schulen und Senatsverwaltung organisatorisch und inhaltlich? Zu 6.: Anders als in anderen Bundesländern hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft keine Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr abgeschlossen. Die Schulen organisieren ggf. in eigener Verantwortung Veranstaltungen in Kooperation mit der Bundeswehr im Rahmen von Unterrichtsprojekten. 7. Mittels welcher Vorkehrungen sichert der Senat eine pluralistische Unterrichtsgestaltung bei „Einschaltung “ von Bundeswehrakteur*innen, Ausgewogenheit in den vermittelten Sichtweisen, Möglichkeiten zur kontroversen Auseinandersetzung und der Prävention vor Überwältigung – angesichts der Tatsache, dass die Bundeswehr als Berufsarmee ein objektives, institutionelles Interesse an Rekrutierung hat und daher von sich aus Unabhängigkeit und Pluralität nicht sicherzustellen vermag ? Zu 7.: Der Einsatz von Jugendoffizieren/innen in Schulen erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage des Bildungsauftrags der Schule bzw. der Rahmenlehrpläne der Berliner Schule und stets im Rahmen eines Unterrichtsvorhabens der anfragenden und den Informationsvortrag begleitenden und für die Durchführung verantwortlichen Lehrkraft. Die Lehrkraft stimmt den Inhalt, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 340 die Art und die Durchführung der Informationsveranstaltung mit den Jugendoffizieren/innen ab und leitet die Veranstaltung. Die Jugendoffiziere/innen führen keine Informationsveranstaltungen in der Schule in Eigenverantwortung durch. Die von den Jugendoffizieren/innen angebotenen Informationsveranstaltungen erfolgen nach der Aussage der Bundeswehr auf der Basis der konsensualen Prämissen und Intentionen der Theorie politischer Bildung in Form von Gesprächen, Diskussionen und Vorträgen in der Schule. Sie sind gehalten, ihre Fachinhalte auf Grundlage des Beutelsbacher Konsenses zu kommunizieren und damit den pluralistischen Bildungsansatz eines schülerorientierten methodisch-didaktischen Vorgehens zu verfolgen , der insbesondere dem Kontroversitätsgebot und dem Überwältigungsverbot verpflichtet ist. Insoweit tragen die Jugendoffiziere/innen der Bundeswehr durch ihre Arbeit als Mittler/innen der politischen Bildung im öffentlichen Auftrag den Grundprinzipien der Pluralität, Überparteilichkeit und Unabhängigkeit Rechnung. Sollte gegen diesen Grundsatz verstoßen werden, so ist die verantwortliche Lehrkraft verpflichtet, entsprechend einzuschreiten und die Beachtung der Grundprinzipien des Beutelsbacher Konsenses im Rahmen politischer Bildung durch die Jugendoffiziere /innen zu gewährleisten. Berlin, den 17. April 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2012) 2