Drucksache 17 / 10 341 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 20. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2012) und Antwort Falsche Verpackung oder: Wo Familienzentrum drauf steht, ist nur Familientreffpunkt drin! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Familien und welche Familien werden durch die von der Senatsverwaltung geplanten oder bereits eröffneten Familientreffpunkte angesprochen? Zu 1.: Im Rahmen des ressortübergreifenden Handelns für Familien in Berlin beabsichtigt der Senat die sozialräumlich ausgerichtete Entwicklung von Familienzentren in den Bezirken, direkt an bzw. in Verbindung mit Kindertagestätten, als Anlaufpunkte für Familien zu unterstützen. Das Angebot soll insbesondere Familien mit Kindern im Alter vor der Schule erreichen, aber auch schwangere Frauen und werdende Väter. Es steht grundsätzlich allen Familien offen. 2. Wie soll ein nach dem Konzept des Senates entwickelter Familientreffpunkt die fachlichen Ansprüche des § 16 SGB VIII erfüllen? 3. Wie wurden die fachlichen Standards für Familienzentren, die in der entsprechenden AG 8 entwickelt wurden, in das Rahmenkonzept der Senatsverwaltung für die Familientreffpunkte integriert und wie werden sie umgesetzt? Zu 2. und 3.: Die Ansprüche des § 16 SGB VIII sind Grundlage der fachlichen Standards der bestehenden und künftigen Familienzentren. Dazu gehört, dass Familientreffpunkte die Möglichkeiten des Austausches über Erziehungssituationen und Förderangebote anbieten, zu Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe anregen, auf das Zusammenleben mit Kindern vorbereiten und nicht zuletzt Möglichkeiten zur Mitarbeit in den Einrichtungen eröffnen. Die Ausrichtung der geplanten Familienzentren wird durch eine Steuerungsgruppe begleitet. Sach- und fachkundige Akteure und bereits vorhandenes Wissen werden in die Abstimmung einbezogen. 4. Wie soll sich ein Familientreffpunkt umfangreich als wichtiges Angebot für Familien im Sozialraum integrieren und den dortigen Eltern und Kindern ein umfangreiches Angebot der Familienbildung machen, wenn nur eine einzige SozialpädagogIn pro Familientreffpunkt arbeiten soll? 5. Wie ist die zukünftige Finanzierung der Familientreffpunkte gesichert, wer wird in Zukunft zahlen? 6. Sollen Familientreffpunkte ein Regelangebot der Berliner Jugendhilfe werden, wenn ja wie? Zu 4., 5. und 6.: Die im Doppelhaushalt 2012/2013 eingestellten Mittel sind der Einstieg in eine nachhaltige Förderung von Familienzentren. Die Verstetigung und Erweiterung in den zukünftigen Haushalten wird angestrebt, um Familienzentren am Ort von oder in Verbindung mit Kindertagesstätten als wesentliches präventives Angebot dauerhaft in der Berliner Jugendhilfe zu implementieren. Die vorgesehenen Personalmittel sollen das Basisangebot im Rahmen der bestehenden Einrichtung sichern und für die Implementierung des Familienzentrums vor Ort sicherstellen. Dazu gehört die Vernetzung im Sozialraum und im Bezirk mit anderen Angeboten ebenso wie die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen. Angestrebte Praxis soll sein, dass durch Vernetzung mit Anbietern der Familienbildung, der Familienselbsthilfe und der bezirklichen Beratungsangebote Leistungen für Familien angeboten und durchgeführt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10341 7. Welche räumlichen Kapazitäten haben die Kitas vorzuhalten, die Familientreffpunkt nach dem Rahmenkonzept des Senates werden? 8. Wenn insgesamt 26 Familientreffpunkte an bestehende Kitas angedockt werden sollen, wie vereinbart sich dies mit dem Ziel der gleichen Senatsverwaltung, in bestehende Kitas zugleich weitere mehrere tausend fehlende Kitaplätze zu integrieren? Zu 7. und 8.: Bewerbungen von Trägern zur Unterstützung bei der Einrichtung von Familienzentren werden unter dem Gesichtspunkt der örtlichen, organisatorischen und konzeptionellen Realisierbarkeit bewertet werden. Dabei wird insbesondere der regionale Ausbaubedarf für Kita-Plätze Beachtung finden. Die Beteiligung am Ausbau von Kita-Plätzen in eigenen Einrichtungen setzt die Bereitschaft von Trägern, auf der Grundlage entsprechender räumlicher Bedingungen, voraus. Dies gilt ebenso für die Beteiligung von Trägern an der Einrichtung von Familienzentren. Die Klärung und Abstimmung der notwendigen Voraussetzungen zur Einrichtung der Familienzentren wird gemeinsam mit den Bezirken und Trägerverbänden erfolgen. Genauere Aussagen hierzu sind derzeit noch nicht möglich, da der Aufbauprozess erst jetzt startet. 9. Nach welchem Ausschreibungsverfahren erfolgt die Auswahl des Trägers für die Regiestelle? 10. Welche Aufgaben soll die Regiestelle haben? 11. Die Finanzierung wird über die auftragsweise Bewirtschaftung erfolgen, warum werden die Gelder nicht in die Bezirkshaushalte eingestellt? Zu 9., 10. und 11.: Das Verfahren zur Auswahl bzw. Einrichtung einer Regiestelle sowie die Festlegung der Aufgaben wird mit den am Aufbauprozess beteiligten Vertreterinnen und Vertretern der Bezirke, der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft bis Ende Mai 2012 abgestimmt. Die Regiestelle soll die Auswahl und den Aufbau (Struktur, Organisation, Aufgaben) der Zentren unterstützen . Sie soll sicherstellen, dass vergleichbare und sozialräumliche Kriterien angewandt werden und helfen, eine nachhaltige Struktur für die interbezirkliche und innerbezirkliche Kooperation und Koordination der Zentren untereinander zu entwickeln. Sie soll zentraler unabhängiger Ansprechpartner für die im Aufbau befindlichen Zentren sein. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine abschließenden Aussagen zu organisatorischen und finanztechnischen Abläufen getroffen werden. Die Finanzierungsstruktur wird den strukturellen Festlegungen zur Umsetzung des Aufbaus der Familienzentren entsprechen. 12. Wer wird die Koordinierung für die Familientreffpunkte vor Ort übernehmen? 13. Wenn die Bezirke die Aufgaben der Koordinierung übernehmen sollen, in welchem Haushaltstitel können sie die Arbeit der Fachkräfte des bezirklichen Jugendamtes als Mengen nach der KLR verbuchen? 14. Wenn die Koordinierung der Familientreffpunkte ausschließlich über die Regiestelle erfolgen soll, ist darin ein Abschied der Senatsverwaltung von ihrem eigenen Konzept der Sozialraumorientierung zu sehen? Zu 12., 13. und 14.: Auf der Grundlage der mit Hilfe der Regiestelle zu entwickelnden gemeinsamen Strukturelemente soll es Aufgabe des für diesen Zweck beauftragten Personals vor Ort sein, die innerbezirkliche Vernetzung zu entwickeln (siehe auch. zu 4., 5. und 6.). Wie in der Beantwortung zu 9., 10. und 11. verdeutlicht, ist eine gesonderte Übertragung von Aufgaben an die Bezirke beim Einstieg zum Aufbau des Angebotes nicht vorgesehen. Bei bereits vorhandenen Familienzentren in einem Bezirk ist davon auszugehen, dass die neu hinzukommenden Familienzentren Eingang in die bisherige Koordinationsaufgabe im Bezirk finden. Ziel der Initiative der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zum Aufbau von Familienzentren, insbesondere an Kindertagesstätten, ist ein sozialraumnahes, mit bezirklichen und überbezirklichen Angeboten vernetztes Angebot. Wie bei 6. ausgeführt, ist bei einer Erweiterung und flächendeckenden Implementierung des vorgesehenen Angebotes davon auszugehen, dass sowohl die innerbezirkliche wie interbezirkliche Koordination gleichzeitig weiterentwickelt und ausgebaut werden muss. Berlin, den 20. April 2012 In Vetretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2012) 2