Drucksache 17/ 10 342 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) vom 12. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2012) und Antwort Basel III und die Folgen für den Berliner Mittelstand Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Basel III ist ein wesentlicher Eck- pfeiler der internationalen Bemühungen, die Finanzmärkte stabiler zu gestalten und eine Wiederholung einer von den Finanzmärkten ausgehenden Wirtschaftskrise, wie sie in den Jahren 2008 und 2009 eingetreten ist, zu verhindern . Kernbestandteile sind höhere und international einheitliche Anforderungen an Quantität und Qualität des Eigenkapitals und höhere Liquiditätsanforderungen an Banken sowie die Einführung einer risikounabhängigen Verschuldungsquote (Leverage Ratio). Einen Überblick über die Regeln im einzelnen gibt die Deutsche Bundesbank in „Basel III – Leitfaden zu den neuen Eigenkapitalund Liquiditätsregeln für Banken“ www.bundesbank.de/download/bankenaufsicht/pdf/basel3_leitfaden.pdf. Bei der Einführung der neuen Anforderungen muss je- doch mit Umsicht gehandelt werden, um nicht erwünschte Nebenwirkungen auszuschließen. Die Stärken des deutschen Finanzsystems wie die Drei-Säulen-Struktur, bestehend aus Privatbanken, Volksbanken und Sparkassen sollten – soweit sie in der Finanzkrise neutral oder sogar stabilisierend gewirkt haben – nicht ohne Notwendigkeit einer europäischen Vereinheitlichung bankaufsichtlicher Regelungen geopfert werden. Stark diskutiert und oft mit Sorge betrachtet werden die kumulierten Auswirkungen der verschiedenen Ansatzpunkte einer verbesserten Bankenregulierung auf die Eigenkapitalkosten der Banken, verbunden mit der Befürchtung einer hieraus resultierenden Verknappung des Kreditangebots an die Wirtschaft. Solche Befürchtungen sind im Grundsatz berechtigt. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Eigenkapitalkosten einer Bank stets eine „Risikoprämie“ beinhalten, die mit verbesserter Bankenregulierung und geringerem Ausfallrisiko sinkt. Das heißt: Die Eigenkapitalkosten sind nicht unabhängig, sondern werden selbst von der Bankenregulierung beeinflusst. Die Eigenkapitalkosten von risikoarmen Banken sind daher niedriger als diejenigen von Banken mit riskanteren Geschäftsmodellen . Die Einführung von Basel III erfolgt über eine EUVerordnung und eine EU-Richtlinie, die im Sommer 2012 verabschiedet werden soll. Gleichzeitig werden entsprechende Änderungen des deutschen Rechts vorbereitet, die parallel zur EU-Verordnung zum 01.01.2013 in Kraft treten sollen. Die neuen Anforderungen an die Banken werden dann schrittweise bis 2019 wirksam. Zu den Fragen im Einzelnen: Welche Auswirkungen der Umsetzung von Basel III erwartet der Senat auf die Berliner Wirtschaft? Zu 1.: Die Berliner Wirtschaft hat sich in der Wirt- schaftskrise der Jahre 2008 und 2009 als vergleichsweise robust gegenüber externen Schocks erwiesen. Die allseits befürchtete Kreditverknappung ist weder während der Krise noch seither eingetreten. Entsprechend ist davon auszugehen, dass auch die Einführung der verschärften Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen an Banken die Finanzierung der Berliner Wirtschaft nicht entscheidend schwächen wird. 2. Welche Auswirkungen der Umsetzung von Basel III erwartet der Senat auf die Berliner Bankenlandschaft, vor allem im Hinblick auf die Kreditvergabe an Privatpersonen (Häuslebauer) und mittelständische Unternehmen? Zu 2.: Die in Berlin tätigen Banken bereiten sich in- tensiv darauf vor, die neuen Anforderungen gemäß Basel III fristgerecht zu erfüllen. Die Kreditversorgung des Mitelstands und von Privatpersonen wird weiterhin gewährleistet sein. Mit der Investitionsbank Berlin (IBB) und der Bürgschaftsbank Berlin Brandenburg stehen den in Berlin tätigen Banken Finanzierungspartner zur Verfügung, die dabei helfen können, eventuell auftretende Finanzierungslücken zu schließen. Mit einer Kreditklemme ist weiterhin nicht zu rechnen. 3. Welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um die Folgen der Umsetzung von Basel III auf den Berliner Mittelstand abzumildern? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 342 Zu 3.: Der Senat plant keine gesonderten Maßnahmen hinsichtlich der Einführung von Basel III. Im Bedarfsfall wird die Investitionsbank Berlin (IBB) prüfen, ob die bestehenden Angebote zur Flankierung von Kreditengagements der in Berlin tätigen Banken beim Berliner Mittelstand ausgeweitet werden sollten. 4. Gibt es vom Senat über den Bundesratsbeschluss vom 10.02.12 zur BR-DS 733/11 weitere Veränderungsvorschläge , um die Berliner Wirtschaft vor den Folgen von Basel III zu schützen? Zu 4.: Berlin unterstützt im Bundesrat die gemeinsame Linie der Bundesländer, die darauf zielt, die Besonderheiten des deutschen Finanzsystems zu bewahren, das durch seine Drei-Säulen-Struktur zum einen die Kreditversorgung der Wirtschaft insgesamt stets gewährleistet hat und das sich zum anderen in der Finanzkrise als stabilisierend erwiesen hat. 5. Inwieweit wird sich Basel III auf die Kredit- generierung durch das Land Berlin auswirken? Zu 5.: Der Senat erwartet keine spürbaren Auswir- kungen auf die Möglichkeit, Kredite aufzunehmen. Berlin, den 17. April 2012 In Vertretung Christoph von Knobelsdorff ................................................................. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. April 2012) 2