Drucksache 17 / 10 348 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 22. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. März 2012) und Antwort Verletzte Polizeibeamte/Mitarbeiter der Ordnungsämter und Folgekosten im Jahr 2011 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizeibeamte und Angestellte wurden im Jahr 2011 in Ausübung ihres Dienstes verletzt? Zu 1.: Im Jahr 2011 wurden 3.116 Polizeibeamtinnen und –beamte in Ausübung ihres Dienstes verletzt. Die Unfallkasse Berlin hat in ihrer Zuständigkeit für die Angestellten mitgeteilt, dass in 2011 insgesamt 320 Angestellte der Polizei verletzt worden seien. 2. Wie viele Feuerwehrbeamte wurden im Jahr 2011 in Ausübung ihres Dienstes verletzt? Zu 2.: Im Jahr 2011 wurden 337 Feuerwehrbeamtin- nen und -beamte in Ausübung des Dienstes verletzt. 3. Wie viele Mitarbeiter der Ordnungsämter wurden im Jahr 2011 in Ausübung ihres Dienstes verletzt? Zu 3.: Im Jahr 2011 wurden insgesamt 38 Außen- dienstkräfte der bezirklichen Ordnungsämter von Personen oder Hunden in Ausübung ihres Dienstes angegriffen . Dabei wurden 20 Außendienstkräfte verletzt (vgl. anliegende Tabelle). Eine Beschäftigte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) wurde dabei sogar so schwer verletzt, dass sie anschließend nicht mehr Außendienst tauglich war und dauerhaft in den Innendienst versetzt werden musste. 4. Welche Kosten entstanden dadurch den jeweiligen Dienstunfallfürsorgestellen bzw. der Unfallkasse im Jahr 2011. Zu 4.: Im Jahr 2011 waren von der Polizeibehörde im Rahmen von Dienstunfallfürsorgeleistungen für Heilverfahren von Polizei- bzw. Feuerwehrbeamtinnen und –beamten insgesamt 3.372.407,00 € (Polizei: 2.988.378,61 €, Feuerwehr: 384.028,39 €) zu leisten. Die Unfallkasse Berlin hat mitgeteilt, dass ihr für die Angestellten der Polizei im Jahr 2011 insgesamt Kosten in Höhe von 215.496,44 € entstanden sind. Ferner führt sie aus, dass sie die Ausgaben für Unfälle von Beschäftigten der Ordnungsämter nicht gesondert ermittelt. Sie sind in den Gesamtaufwendungen für die versicherten Beschäftigten der Bezirksämter enthalten. 5. In welchem Umfang wurden diese Kosten von einem unfallverursachenden Dritten ersetzt? Zu 5.: Die Inanspruchnahme Dritter für dienstunfall- bedingte Kosten wird eingeleitet, wenn die Verursacherin /der Verursacher ermittelt werden konnte. In diesen Fällen werden ohne Gegenleistung gezahlte Dienstbezüge und Geldersatz für medizinische Aufwendungen gefordert. Da bei den Heilbehandlungskosten zunächst die Feststellung des gesamten Schadenumfangs abgewartet werden muss, können zu den im Jahr 2011 verletzten Beamtinnen und Beamten von Polizei und Feuerwehr keine abschließenden Angaben gemacht werden . Ob und wenn in welcher Höhe eine Erstattung unfallbedingter Kosten für die verletzten Außendienstkräfte der bezirklichen Ordnungsämter von den Unfall verursachenden Dritten an das Land Berlin gezahlt wurde, kann von den bezirklichen Ordnungsämtern nicht beziffert werden. Nach Auskunft der Unfallkasse Berlin wurden bislang Kosten von unfallverursachenden Dritten in Höhe von 6.080,65 € auf dem Regresswege erstattet. In vielen Fällen ist die Heilbehandlung oder Rehabilitation noch nicht abgeschlossen. Es muss erst die Feststellung des gesamten Schadensumfangs abgewartet werden, um abschließende Angaben zu den erzielten Regresseinnahmen machen zu können. 6. In wie vielen Fällen kam es im Zusammenhang mit den Verletzungen zu Arbeitsausfällen? Zu 6.: Die Ermittlung des Umfangs der tatsächlichen Arbeitsausfälle würde eine Auswertung aller Unfallunter- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10348 lagen bzw. der sich anschließenden Dienstverrichtungsnachweise jeder/jedes einzelnen Betroffenen erfordern. Angesichts der hohen Anzahl von Einzelfällen wurde für Polizei und Feuerwehr auf eine Ermittlung der erbetenen Angaben wegen des damit verbundenen, unvertretbar hohen Arbeitsaufwandes verzichtet. Die Arbeitsausfälle bei den bezirklichen Ordnungsämtern betrugen in 2011 insgesamt 270 Arbeitstage (vgl. anliegende Tabelle). 7. Welche Kosten entstanden dem Senat zusätzlich durch den Arbeitsausfall der Mitarbeiter? Zu 7.: Hierzu werden keine Statistiken geführt. Berlin, den 09. Mai 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2012) 2 SenInnSport, ZS C 3 St Kleine Anfrage Nr. 17/10 348 Angaben der bezirklichen Ordnungsämter 22.06.2012 Ordnungsamt 2011 Angriffe davon mit Verletzungen Arbeitsausfälle durch die Verletzungen (in Arbeitstagen) zusätzlich entstandene Kosten durch den Arbeitsausfall entstandene Kosten in der Dienstunfallfürsorgestelle bzw. in der Unfallkasse Umfang der Erstattung dieser Kosten durch unfallverursachende Dritte CharlottenburgWilmersdorf 4 2 19 * * * FriedrichshainKreuzberg 2 2 4 0,00 € * * Lichtenberg 2 1 0 0,00 € 0,00 € 0,00 € Marzahn-Hellersdorf 2 2 34 * * * Mitte 7 5 115 * * * Neukölln 11 2 0 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pankow 3 1 1 * * * Reinickendorf 2 1 0 0,00 € 0,00 € 0,00 € Spandau 2 2 70 * * * Steglitz-Zehlendorf 1 0 0 * * * TempelhofSchöneberg 2 2 27 * * * Treptow-Köpenick 0 0 0 0,00 0,00 € 0,00 € Summe 38 20 270 0,00 € 0,00 € 0,00 € Frage 3 3 6 4 4 5 Ï keine Angabe möglich/nicht bekannt ka17-10348 ka17-10348-Anl. Übersicht aller Bezirke Tabelle1