Drucksache 17 / 10 353 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 22. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. März 2012) und Antwort Aufklärung von Straftaten mit Hilfe der Videoüberwachung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Videoaufzeichnung und Spei- cherung im Rahmen der gesetzlichen Frist im Bereich der U-Bahn als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs Berlins erfolgt durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Die Polizei führt keine Videoaufzeichnung durch, es findet auch keine generelle Auswertung des von der BVG gespeicherten Datenmaterials statt, um dabei Straftaten festzustellen. Die Polizei fordert beim Anfangsverdacht einer Straftat, die nach den Umständen durch Videokameras der BVG aufgezeichnet worden sein könnte, die entsprechenden Filmausschnitte als Beweismaterial zur Auswertung an. Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen erfolgt unter diesem Gesichtspunkt. 1. In wie vielen Fällen hat die Polizei mit Hilfe von über Videoüberwachung gewonnenen Erkenntnissen Straftaten im Bereich der Berliner U-Bahn im Jahr 2011 festgestellt? Zu 1.: Die Polizei Berlin hat im Jahr 2011 in 2417 Fällen Videomaterial der BVG zur Auswertung nach Anfangsverdacht einer Straftat im Bereich der Berliner U-Bahn angefordert. 2. Welchen Deliktsbereichen sind diese Straftaten zuzuordnen ? Zu 2.: Eine statistische Erfassung hinsichtlich der Deliktsbereiche erfolgt nicht. 3. Wie viele Straftäter hat die Berliner Polizei in diesem Zusammenhang festgenommen? Zu 3.: Nach Angaben der Polizei Berlin waren 475 Datenträger für Ermittlungen nutzbar. 107 Tatverdächtige konnten durch die zur Verfügung gestellten Videodaten ermittelt werden. 4. In wie vielen Fällen wurden gegen Festgenom- mene Haftbefehle erlassen? Zu 4.: Dazu erfolgt keine statistische Erhebung. Berlin, den 02. April 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2012)