Drucksache 17 / 10 359 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 22. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. März 2012) und Antwort Kulturlandschaft Tegeler Fließ erhalten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wird das Stammholz im Tegeler Fließ, Abschnitt Lübars zwischen Köpchensee und Hermsdorfer See, entfernt, um den Wasserabfluss wieder herzustellen und der zunehmenden Vernässung des Tegeler Fließtals entgegenzuwirken? Antwort zu 1: Der Wasserabfluss am Tegeler Fließ ist nicht durch Stammholz unterbrochen. Das ökologisch erwünschte, für Flora und Fauna wertvolle, Totholz am Gewässer führt nicht zu einer Vernässung des Tegeler Fließtals. Am Tegeler Fließ einschließlich der seenartigen Aufweitungen werden einmal je Woche, an kritischen Stellen wie Brücken und Durchlässen sogar zweimal je Woche, Gewässerunterhaltungsarbeiten zur Reinigung und Räumung des Gewässerprofils durch eine gewerbliche Firma ausgeführt. Damit wird die permanente Freihaltung des Abflussprofils sichergestellt. Die Gewässerunterhaltungsarbeiten werden von einem fachlich versierten Ingenieurbüro regelmäßig kontrolliert und dokumentiert. Frage 2: In welchem Zeitraum wird für einen aus- reichenden Wasserdurchfluss durch den Hermsdorfer See mittels Beräumung und Entschlammung des Sees gesorgt? Antwort zu 2: Der Wasserdurchfluss bzw. Abfluss des Tegeler Fließ wird durch den Hermsdorfer See nicht beeinträchtigt. Frage 3: Welche Bedeutung misst der Senat der Kulturlandschaft Tegeler Fließ bei und wie schätzt der Senat eine Veränderung dieser Kulturlandschaft durch Vernässung ein, die einen Rückgang der Artenvielfalt (Tier und Pflanze) nach sich zieht? Frage 4: Welche Maßnahmen plant der Senat unter Berücksichtigung geltender EG-Richtlinien zur Erhaltung der Kulturlandschaft Tegeler Fließ? Frage 5: Steht der Senat noch zu der Kernaussage der FFH-Richtlinie von 1992, wonach die Erhaltung der biologischen Vielfalt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen zu fördern ist und wenn ja, wann und wie will er sie nachhaltig unterstützen? Antwort zu 3, 4 und 5: Die Talniederung des Tege- ler Fließes ist ein typisches Niedermoor, welches in vielen Abschnitten besonders naturnah ist und viele Lebensraumtypen und Vorkommen besonders zu schützende Arten gemäß FFH-Richtlinie sowie prioritäre Arten gemäß EU-Vogelschutz-Richtline aufweist. Aus diesem Grunde hat das Land Berlin den Berliner Teil und das Land Brandenburg seine Fließabschnitte als Natura 2000-Gebiet der EU Kommission gemeldet. Der Senat misst dem Gebiet, welches zu den wert- vollsten Naturschätzen in Berlin gehört, eine hohe Bedeutung bei und setzt mit dem Instrument der Managementplanung gemäß FFH-Richtlinie erforderliche Maßnahmen zur Erhaltung um. Ziel ist es, ein naturnahes Gewässer zu entwickeln und die Niedermoorbereiche zu sichern. Die Renaturierung der Niedermoore ist wegen deren CO2-Bindung auch aus klimapolitischen Gesichtspunkten bedeutsam. Der Charakter der Kulturlandschaft ist insbesondere durch eine angepasste und nachhaltiger Bewirtschaftung zu bewahren . Intensive Bewirtschaftung und Entwässerung führten in der Vergangenheit zu Schäden und dem Verlust an Artenvielfalt. Daher bemüht sich der Senat, auch unter Nutzung der Möglichkeiten der Agrarförderung , die landwirtschaftliche Nutzung in das Management des Gebiete zu integrieren. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 359 Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist die Erreichung des guten ökologischen Zustandes des Tegeler Fließ. Die Schaffung natürlicher oder naturnaher Gewässerstrukturen in beeinträchtigten Abschnitten des Fließ ist dabei ein wesentliches Handlungsfeld . Eine solche Entwicklung erhöht die Artenvielfalt im Gewässer und Umfeld. Eine zunehmende Vernässung des Talraumes wird durch diese Maßnahmen nicht gefördert. Berlin, den 10. April 2012 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2012) 2