Drucksache 17 / 10 362 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 22. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2012) und Antwort Beratungs- und Gutachtenleistungen im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der BWB und ihrer Begleitung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Eine umfassende und lückenlose Aufstellung sämtlicher Beratungsleistungen und Gutachten im Auftrag des Landes über einen Zeitraum von rund 17 Jahren, verteilt über den etwa 180 Aktenordner umfassenden Privatisierungsvorgang bei zwei Senatsverwaltungen , ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Die nachfolgenden Angaben sind das Ergebnis einer innerhalb der vorgegebenen Frist durchführbaren Recherche; unbeabsichtigte Lücken können aber nicht ausgeschlossen werden. Aufgeführt werden die unmittelbar zugunsten des Landes erbrachten Leistungen. Aufträge der Berliner Wasserbetriebe sind nicht enthalten. Angaben zu den Honoraren können aus Gründen der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen nicht gemacht werden. 1. Welche Kanzleien, Hochschullehrer*innen und sonstigen Rechtsgutachter*innen hat das Land Berlin für die rechtliche Beratung zur Vorbereitung der BWBTeilprivatisierung zwischen 1995 und 1999, also bis zum Vollzug der Teilprivatisierung, zur Vorbereitung und Durchführung dieses Privatisierungsprojekts hinzugezogen ? Was war jeweils der Gegenstand der Leistungen und welchen Vergütungsumfang hatten sie? Zu 1.: • Herr Prof. Dr. Wolfgang Löwer wurde 1997 mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens anlässlich der Kapitalherabsetzung im Vorfeld der Teilprivatisierung beauftragt . • Die Kanzlei Hengeler Mueller Weitzel Wirtz war ab 1998 mit der anwaltlichen Beratung des Landes im Zusammenhang mit dem gesamten Privatisierungsverfahren mandatiert (ohne steuerrechtliche Beratung). Sie war auch mit Anpassungsfragen nach dem Urteil des Verfas- sungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 21.10.1999 befasst. • Die Kanzlei Feddersen Laule Scherzberg & Ohle Hansen Ewerwahn war ab 1998 mit der Beratung des Landes im Zusammenhang mit der Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Teilprivatisierung betraut. • Die Kanzlei Haarmann Hemmelrath & Partner war ab 1999 insbesondere mit der Klärung steuerrechtlicher Fragen u.a. im Zusammenhang mit der Umsetzung des Holding-Modells beauftragt und auch im Zusammenhang mit Anpassungen nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 21.10.1999 befasst. • Die Kanzlei Redeker Schön Dahs & Sellner vertrat das Land 1999 in den Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes, insbesondere im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen das Teilprivatisierungsgesetz . 2. Welche betriebswirtschaftliche und sonstige nicht- juristische Expertise hat das Land Berlin für Beratungsleistungen zur Vorbereitung der BWB-Teilprivatisierung zwischen 1995 und 1999, also bis zum Vollzug der Teilprivatisierung , zur Vorbereitung und Durchführung dieses Privatisierungsprojekts hinzugezogen? Was war jeweils der Gegenstand der Leistungen und welchen Vergütungsumfang hatten sie? Zu 2.: • Die Unternehmensberatung Pröpper war 1997 mit der Erstellung eines Gutachtens zu rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen einer möglichen Privatisierung der BWB beauftragt. • Die Investmentbank Merrill Lynch International war ab 1998 Finanzberater des Landes und federführend bei der Analyse, Verhandlung und Durchführung der Teilprivatisierung. • Die BDO Deutsche Warentreuhand AG wurde 1998 insbesondere für die Unternehmenswertermittlung Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 362 und zur Unterstützung von steuerrechtlichen Fragestellungen beauftragt, daneben auch für weitere Sonderaspekte , etwa Modellrechnungen und bilanzielle Fragen. Die Gesellschaft war auch mit Anpassungsfragen nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 21.10.1999 befasst . 3. Welche Kanzleien, Hochschullehrer*innen und sonstigen Rechtsgutachter*innen hat das Land Berlin für die rechtliche Beratung zu Fragen im Zusammenhang mit der Begleitung der BWB-Teilprivatisierung seit ihrem Vollzug 1999 bis zum heutigen Tag hinzugezogen? Was war jeweils der Gegenstand der Leistungen und welchen Vergütungsumfang hatten sie? Zu 3.: • Die Kanzlei White & Case, Feddersen fertigte 2001 eine Stellungnahme mit Vorschlägen für eine Novellierung von § 3 des Teilprivatisierungsgesetzes sowie eine Stellungnahme zu den Möglichkeiten einer Herabsetzung des Stammkapitals der BWB und zu der Beteiligung des Landes an Gewinnen und Verlusten der BWB. • Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs & Widmaier wurde 2001 mit der Fertigung einer Stellungnahme zu § 3 Abs. 4 des Teilprivatisierungsgesetzes beauftragt. • Die Kanzlei Hengeler Mueller war mit der Rechtsberatung im Rahmen der sog. 5. Änderungsvereinbarung zum Konsortialvertrag bzw. der Änderung des Teilprivatisierungsgesetzes 2003 mandatiert. • Herr Prof. Dr. Markus Kerber war mit der Vertretung des Landes Berlin im Kartellverfahren betraut (2010- 2011). • Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt das Land Berlin im noch anhängigen Schiedsverfahren (seit 2009). Darüber hinaus war die Kanzlei mit Fragen zur Änderung der Wassertarifverordnung betraut und sie hat das Land Ende 2011 beihilferechtlich beraten. • Die Kanzlei Eggers Malmendier wurde 2011 mit einer Stellungnahme zu etwaigen Ausgleichsverpflichtungen des Landes im Zusammenhang mit tarifrechtlichen Maßnahmen beauftragt. 4. Welche betriebswirtschaftliche und sonstige nicht- juristische Expertise hat das Land Berlin für Beratungsleistungen zur Vorbereitung der BWB-Teilprivatisierung zwischen 1995 und 1999, also bis zum Vollzug der Teilprivatisierung , zu Fragen im Zusammenhang mit der Begleitung des Privatisierungsprojekts seit seinem Vollzug 1999 bis zum heutigen Tag hinzugezogen? Was war jeweils der Gegenstand der Leistungen und welchen Vergütungsumfang hatten sie? Zu 4.: Die Fragestellung überschneidet sich teilweise mit der Frage zu 2., auf deren Antworten daher für den Zeitraum 1995 bis 1999 verwiesen wird. • Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft erstellte im Herbst 2011 einen Bericht über die Ermittlung des Zinssatzes zur kalkulatorischen Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals gemäß § 16 Abs. 5 Berliner Betriebe-Gesetz Berlin, den 17 . April 2012 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2012) 2