Drucksache 17 / 10 363 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 22. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2012) und Antwort Elektronische Hinweisgeberplattform und Vertrauensanwalt zur Korruptionsbekämpfung – wie steht’s mit der Umsetzung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Aus welchen Gründen ist der Senat der Ansicht, dass für die Einführung einer elektronischen Hinweisgeberplattform gemäß Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 1. Juli 2010 ein Gesetz notwendig ist? Zu 1.: Eine gesetzliche Regelung ist erforderlich, um Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht durch das elektronische Hinweisgebersystem zu rechtfertigen . 2. Was genau soll aus Sicht des Senats Inhalt eines solchen Gesetzes sein? Zu 2.: In dem Gesetz sollen die Organisation des elektronischen Hinweisgebersystems, die Zweckbindung und Datenverarbeitung sowie die Rechte der Betroffenen geregelt werden. 3. Warum liegt nunmehr, über eineinhalb Jahre seit der Grundsatzentscheidung zugunsten eines elektronischen Hinweisgebersystems, noch kein Referentenentwurf für ein solches Gesetz vor? Zu 3.: Ein Referentenentwurf liegt vor, er befindet sich derzeit noch in der Abstimmung. 4. Hält der Senat an seinen Planungen fest, das Hin- weisgebersystem beim Landesverwaltungsamt und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, beim Landeskriminalamt oder bei der Staatsanwaltschaft anzubinden? (Bitte begründen )? Zu 4.: In der Mitteilung - zur Kenntnisnahme - Er- gänzung der Korruptionsbekämpfung im Land Berlin - Schlussbericht - Drs. 16/4329 - vom 14. Juli 2011 hat der Senat die Implementierung einer Hinweisgeberplattform durch eine landesgesetzliche Regelung beim Landesverwaltungsamt Berlin angekündigt. Diese landesgesetzliche Regelung liegt bisher noch nicht vor. 5. Welche weiteren Schritte zur Einrichtung der Hin- weisgeberplattform sind neben der Schaffung einer landesgesetzlichen Regelung nötig? 6. Ist aus Sicht des Senats eine Ausschreibung für die Installation eines webbasierten Hinweisgebersystems erforderlich; wenn ja, welche Anbieter kommen hierfür in Betracht? 8. Inwieweit sind Schulungen des am Betrieb der Plattform beteiligten Personals notwendig? Zu 5., 6. und 8.: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird kurzfristig durch eine Arbeitsgruppe die organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Installation der elektronischen Hinweisgeberplattform prüfen und die erforderlichen Umsetzungsschritte einleiten . 7. Welche personellen und sächlichen Mittel sind für Einrichtung, Betrieb und Pflege des Hinweisgebersystems im Haushaltsentwurf 2012/2013 vorgesehen? (Bitte detailliert angeben) Zu 7.: Wegen der gegenwärtig noch nicht gegebenen Veranschlagungsreife von Personal- und Sachmitteln sind diese im Haushaltsplanentwurf 2012/2013 nicht enthalten. Die durch die Arbeitsgruppe zu ermittelnden Personalund Sachmittel müssen im Wege der Haushaltswirtschaft für 2012 und 2013 bereitgestellt und sodann in den Haushaltsplanentwurf 2014 eingestellt werden. 9. Welches zeitliche Ziel hat sich der Senat für die In- betriebnahme der Hinweisgeberplattform gesetzt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 363 Zu 9.: Die Inbetriebnahme der Hinweisgeberplattform ist abhängig von dem Inkrafttreten des Gesetzes und dem Vorliegen der personellen und organisatorischen Voraussetzungen . 10. Welche Erfahrungen wurden bislang mit dem seit Oktober 2011 bestellten Vertrauensanwalt des Landes Berlin zur Korruptionsbekämpfung gemacht? 11. Wie hoch ist der Zulauf zum Vertrauensanwalt und wie hoch ist die Zahl der bislang vom Vertrauensanwalt an die Behörden weitergegebenen Fälle? Zu 10. und 11.: Anzumerken ist zunächst, dass der seit 1. Oktober 2011 bestellte Vertrauensanwalt nur für den Bereich der Hauptverwaltung zuständig ist. Die Tätigkeit ist zunächst auf der Grundlage einer vorläufigen Konzeption auf zwei Jahre befristet. Einzelne Bezirksämter haben eigene Vertrauensanwälte eingesetzt. Der Vertrauensanwalt zur Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung hat seit Beginn seiner Tätigkeit 32 Meldungen entgegengenommen. Davon sind vier Meldungen an verschiedene Behörden zur Überprüfung weitergeleitet worden . Diese Angaben machen deutlich, dass der Vertrauensanwalt auch eine Filterfunktion wahrnimmt. 12. Welche Schritte hat der Senat unternommen, in der Öffentlichkeit sowie unter den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes die Möglichkeit, sich vertraulich mit Hinweisen an eine solche Ombudsperson zu wenden, bekannter zu machen? Zu 12.: Die Senatsverwaltung für Justiz hat im Oktober 2011 eine umfangreiche Pressemitteilung herausgegeben , die zu verschiedenen Meldungen in Berliner Tageszeitungen geführt hat. Ferner wird im Internetauftritt der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz sowie im offiziellen Hauptstadtportal auf den Vertrauensanwalt aufmerksam gemacht. Es sind alle Korruptionsbeauftragten der Senatsverwaltungen eingebunden und über diese die Verwaltungsstellen informiert worden. Darüber hinaus sind Informationsschreiben an zahlreiche Einrichtungen und Verbände versandt worden, wie z. B. die Industrie- und Handelskammer Berlin, Transparency International Deutschland e.V. sowie verschiedene Gewerkschaften. Zwischenzeitlich sind ferner drei Artikel in Fachzeitschriften erschienen, darunter ein Interview mit dem Vertrauensanwalt. 13. Wie bewertet der Senat den Start der Arbeit des Vertrauensanwalts und die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Vertrauensanwalt? Sieht der Senat Veränderungsbedarf aufgrund dieser ersten praktischen Erfahrungen ? Zu 13.: Da der Vertrauensanwalt erst wenige Monate tätig ist, wäre eine Bewertung seiner Tätigkeit zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfrüht. Eine Evaluation wird nach Ende der Pilotphase erfolgen und dann auch zur Frage Stellung nehmen, ob an der Konzeption Veränderungen vorgenommen werden sollten. Berlin, den 30. April 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2012) 2