Drucksache 17 / 10 367 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 26. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2012) und Antwort Bezirkliche und/oder zentrale Einbürgerungsfeier Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchem Umfang und mit welcher Zielset- zung fanden 2010 und 2011 in welchen Bezirken Einbürgerungsfeiern statt? 2. Welche Teilnehmerzahlen seitens der Eingebür- gerten wurden dabei jeweils erreicht und welchem Prozentsatz im Verhältnis zu den im jeweiligen Bezirk Eingebürgerten entsprach das? 3. Welcher Personenkreis wurde zu diesen Feiern über die Eingebürgerten hinaus eingeladen? Zu 1. bis 3.: Die Zielsetzung bei der Durchführung von entsprechenden Feiern besteht in allen teilnehmenden Bezirken darin, die Einbürgerung in einem feierlichen und angemessenen Rahmen abzuhalten und die eingebürgerten Personen als neue deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger willkommen zu heißen. Darüber hinaus bietet eine Einbürgerungsfeier die Möglichkeit, Anregungen zur aktiven Teilnahme in Politik und Gesellschaft zu geben und die positiven Werte unserer Demokratie zu vergegenwärtigen . In der Bevölkerung schafft die Feier ein gesellschaftliches Bewusstsein für das Ereignis und den Prozess der Einbürgerung. Diese kann als ein positiver und selbstverständlicher Teil der gelungenen Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland wahrgenommen werden. Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Daten wurden von den jeweiligen Bezirken übermittelt. Einigen Bezirke konnten keine vollständigen Angaben machen, da entsprechende statistische Daten nicht vorliegen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 367 2 Bezirk Umfang Teilnehmerzahlen Personenkreis Mitte 2010: 6 Feiern 2011: 6 Feiern Jeweils ca. 20% der eingebürgerten Personen Ehe- oder Lebenspartner /innen Eltern und Kinder FriedrichshainKreuzberg 2010: 6 Feiern 2011: 6 Feiern Jeweils 20 bis 25 Personen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 25% der eingebürgerten Personen . Familienangehörige Pankow Keine Einbürgerungsfeiern, aber jährlicher Neujahrsempfang für alle eingebürgerten Personen CharlottenburgWilmersdorf 2010: 4 Feiern 2011: 3 Feiern Jährlich insgesamt ca. 300 Eingebürgerte . Dies entspricht einem Anteil von ca. 20-25% der eingebürgerten Personen. Familienangehörige sowie Repräsentantinnen und Repräsentanten des Bezirks Spandau 2010: 6 Feiern 2011: 6 Feiern 2010: 381 Personen 2011: 443 Personen Dies entspricht 100% der eingebürgerten Personen. Familienangehörige sowie die zuständige Bezirksstadträtin , der BVV-Vorsteher und BVV-Mitglieder SteglitzZehlendorf 2010: 10 Feiern 2011: 11 Feiern 2010 und 2011 insgesamt 363 Personen. Dies entspricht einem Anteil von 51% der eingebürgerten Personen. Ehe- oder Lebenspartner /innen, Eltern, Kinder und sonstige Familienangehörige TempelhofSchöneberg Keine Einbürgerungsfeiern, aber im Jahr 2010 ein Empfang als Willkommensgruß für alle eingebürgerten Personen Es nahmen ca. 350 eingebürgerte Personen teil. Familienangehörige Neukölln 2010: 21 Feiern 2011: 20 Feiern 2010: 994 Personen 2011: 946 Personen Dies entspricht einem Anteil von 89,6% bzw. 66,2% der eingebürgerten Personen. Familienangehörige Treptow-Köpenick Es werden keine Einbürgerungsfeiern durchgeführt . MarzahnHellersdorf Es werden keine Einbürgerungsfeiern durchgeführt . Lichtenberg Es werden keine Einbürgerungsfeiern durchgeführt . Reinickendorf 2010: keine Feier 2011: 1 Feier Es nahmen ca. 100 Personen teil. Dies entspricht einem Anteil von 10% der eingebürgerten Personen. Familienangehörige, der zuständige Bezirksstadtrat sowie weitere Angehörige der Bezirksverwaltung Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 367 4. Worin bestand jeweils der festliche Rahmen einer solchen Veranstaltung? Zu 4.: Die Veranstaltungen bestehen in der Regel aus Ansprachen der jeweils politisch Verantwortlichen aus dem Bezirk (Bezirksbürgermeister/in, Bezirksstadtrat/rätin , Vorsteher/in der Bezirksverordnetenversammlung) und einem musikalischen Rahmenprogramm. Dazu werden ein kleiner Imbiss und Getränke gereicht. In einigen Bezirken wird, nachdem die Einbürgerungsurkunden ausgehändigt worden sind, ein Exemplar des Grundgesetzes überreicht und gemeinsam die Nationalhymne gesungen. In jedem Fall wird darauf geachtet, für die Zeremonie einen repräsentativen Raum auszuwählen und eine dazu passende würdige Atmosphäre durch Blumenschmuck und Beflaggung (Deutschlandflagge, Landesflagge etc.) herzustellen. Häufig stehen die bezirklichen Repräsentantinnen und Repräsentanten im Anschluss an das offizielle Programm noch für persönliche Gespräche zur Verfügung. 5. Worin sieht der Senat Sinn und Ziel solcher Ein- bürgerungsfeiern vor Ort in den Bezirken? Zu 5.: Der Senat stimmt mit den Bezirken darin überein, dass Einbürgerungsfeiern ein besonderes Zeichen der Wertschätzung darstellen. Bei diesem Festakt stellt der Bezirk die Bedeutung der Einbürgerung für Berlin und für jeden Einzelnen heraus. Die Einbürgerungsfeiern stehen als Symbol für eine gelungene Integration und sollen die Bedeutung der Einbürgerung für die ganze Gesellschaft unterstreichen. Gleichzeitig wird den neuen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern vermittelt, dass sie in Berlin nicht nur willkommen sind, sondern dass Menschen anderer Nationen oder Herkunft, anderer Religionen oder Kulturen als wertvolle Bereicherung für die Stadt angesehen werden. 6. Wie steht der Senat zur Einführung einer zentralen Einbürgerungsfeier auf Landesebene anstelle oder aber zusätzlich zu den bezirklichen Angeboten? Zu 6.: Die Einführung einer zentralen Einbürgerungs- feier auf Landesebene anstelle oder zusätzlich zu den bezirklichen Veranstaltungen wird vom Senat aus verschiedenen Gründen nicht befürwortet. Zum einen sind nach dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz in Berlin für die Durchführung der Einbürgerungsverfahren einschließlich aller Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten die Bezirke zuständig. Dazu gehört auch die Aushändigung der Einbürgerungsurkunden. Zum anderen wäre die dauerhafte Einrichtung einer oder mehrerer zentraler Einbürgerungsfeiern im Jahr mit einem für alle Beteiligten unvertretbar hohen Zeit- bzw. Arbeitsaufwand verbunden, sodass eine derartige Maßnahme nicht in Betracht gezogen werden kann. Da die Durchführung von Einbürgerungsfeiern von den Bezirken vorbildlich wahrgenommen wird, sieht der Senat auch gar keine Veranlassung , hier in die bezirklichen Angelegenheiten einzugreifen . Darüber hinaus wird sich der Senat dafür einsetzen , dass die Bezirke, die zurzeit noch keine Ein- bürgerungsfeiern durchführen, entsprechende Planungen zur Einführung derartiger Veranstaltungen in Angriff nehmen. Dessen ungeachtet begrüßt der Senat Initiativen, die darauf gerichtet sind, eine zentrale Feier an einem würdigen Ort zu veranstalten, die sich in Sinne eines Willkommensgrußes an bereits eingebürgerte Neubürgerinnen und Neubürger richtet. Hierzu zählt auch die in dem Entschließungsantrag (Drs. 17/0300) der Regierungsfraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus zum Ausdruck kommende Absicht, die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, deren Einbürgerungsverfahren zuvor in den Bezirken abgeschlossen worden sind, im Rahmen einer einmal jährlich auszurichtenden festlichen Veranstaltung des Berliner Landesparlaments als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger Berlins zu begrüßen. Ein solches Vorhaben stellt auch aus Sicht des Senats eine wertschätzende Geste gegenüber den bisherigen Migrantinnen und Migranten dar. Berlin, den 03. Mai 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2012) 3 Mitte 2010: 6 Feiern 2010: 6 Feiern