Drucksache 17 / 10 368 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Freiberg (CDU) vom 26. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2012) und Antwort Siedlungsverträgliche Grundwasserstände im Rudower Blumenviertel Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie haben sich die Grundwasserstände in den Jahren 2010 und 2011 im Rudower Blumenviertel entwickelt? (Bitte jeweils um Angabe der Höchst- und Niedrigstwerte differenziert nach Messstellen pro Monat.) Antwort zu 1: Die Entwicklung der Grundwasserstän- de im Rudower Blumenviertel ist anhand der Grundwasserstandsganglinien der beispielhaft ausgewählten Grundwassermessstellen 203, 207, 3212 und 3215 dokumentiert (s. Abb. 1 und 2). Die Lage der Grundwassermessstellen ist im Lageplan verzeichnet (s. Abb. 3). Abb. 1: Grundwasserstandsganglinien der Messstellen 203 und 207 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10368 2 Abb. 2: Grundwasserstandsganglinien der Messstellen 3212 und 3215 Abb. 3: Lage der Grundwassermessstellen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10368 3 Frage 2: Welche Maßnahmen zur Gewährleistung siedlungsverträglicher Grundwasserstände im Rudower Blumenviertel unternahm und unternimmt der Senat gegenwärtig ? Antwort zu 2: Die Gewährleistung siedlungsverträgli- cher Grundwasserstände im Stadtgebiet Berlins ist keine Aufgabe des Senats. Vielmehr ist der/die Bauherr/in gesetzlich verpflichtet, sein/ihr Gebäude gegen Grundwasser zu schützen (Bauordnung für Berlin § 13). Nach der einschlägigen Rechtsprechung besteht unter keinen rechtlichen Gesichtspunkten ein Rechtsanspruch von Grundstückseigentümern /innen auf grundwassersenkende Maßnahmen , denn öffentliche, industrielle und andere private Grundwasserförderungen bedürfen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG § 7 und 8) einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder einer Bewilligung. Um lokale Sanierungsmaßnahmen von Altlasten zu ermöglichen, hat der Senat Ende der neunziger Jahren die Grundwasserregulierungsanlage im Rudower Blumenviertel für einen temporären Einsatz errichtet und betreibt sie noch heute. Dadurch konnten auch die Mitte der neunziger Jahre besonders zahlreich auftretenden Kellerwasserschäden im Einflussbereich des nahe gelegenen Wasserwerkes durch ansteigendes Grundwasser verringert werden. Frage 3: Wann ist mit der Einrichtung eines „Runden Tisches Grundwasser“ konkret zu rechnen? Antwort zu 3: Der „Runde Tisch Grundwasser“ soll Ende Mai, Ende August und Mitte Oktober 2012 durchgeführt werden. Frage 4: Inwieweit wird der Senat sicherstellen, dass im Rahmen dieses Runden Tisches auch betroffene Hauseigentümer miteinbezogen werden? Antwort zu 4: Die Vertreter/innen der Interessen- und Betroffenenverbände werden zu diesen Terminen eingeladen . Berlin, den 05. April 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. April 2012)