Drucksache 17 / 10 369 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 27. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2012) und Antwort Berliner S-Bahn-Verträge: Folgeaufträge für schlechte Berater? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In der Plenarsitzung am 22.3.2012 nannte Herr Senator Müller auf meine mündliche Anfrage hin die Kanzlei De Witt Müller Wrede als mit der Rechtsberatung bei Erstellung des Verkehrsvertrags zwischen dem Land Berlin, dem Land Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH über die Bedienung der Strecken im S-Bahnverkehr der Region Berlin /Brandenburg v. 27. August 2004 beauftragte Kanzlei. Ergingen in der Folge weitere Aufträge seitens des Landes Berlin an besagte Kanzlei oder deren Nachfolger? Wenn ja, in welcher Angelegenheit bzw. welchen Angelegenheiten? Antwort zu 1: Ja. Die Kanzlei wurde mit der Rechtsvertretung des Landes Berlin in Angelegenheiten des Aufgabenträgers für den öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere zu den Verträgen mit der S-Bahn Berlin GmbH, in Vergaberechtsangelegenheiten sowie in Baurechtsangelegenheiten beauftragt. Frage 2: Hat der Senat mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber den mit der Beratung bei der Erstellung des Verkehrsvertrags v. 27. August 2004 beauftragten Unternehmen geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Nein. Das Verkehrsangebot der S-Bahn Berlin GmbH hat sich für die Berlinerinnen und Berliner zwar beachtlich verschlechtert, dem Land Berlin ist hierdurch aber in vermögensrechtlicher Hinsicht kein Schaden entstanden, da es für die ausgefallenen Verkehrsleistungen auch keine Zahlungen erbracht hat. Darüber hinaus sind auch keine Anhaltspunkte für eine schuldhafte Pflichtverletzung der beauftragten Kanzlei oder anderer beratender Unternehmen ersichtlich. Es bestehen deshalb keine Schadensersatzansprüche des Landes Berlin. Berlin, den 13. April 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2012)