Drucksache 17 / 10 371 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Birk und Anja Kofbinger (GRÜNE) vom 23. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2012) und Antwort Keine halben Sachen: Wie geht Berlin mit dem Einspruch des Bundesministeriums der Finanzen gegen die Aussetzung der Vollziehung bei eingetragenen LebenspartnerInnen bezüglich der Zusammenveranlagung und der Änderung der Steuerklassen um? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Haben sich die Abteilungsleiter (Steuer) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder in ihrer Sitzung vom 28. Februar bis 1. März 2012 in Berlin unter TOP 4 zur Frage des vorläufigen Rechtsschutzes bei Anträgen von eingetragenen LebenspartnerInnen auf Zusammenveranlagung und Änderung der Steuerklassen geeinigt, dass bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verwaltungsseitig bundeseinheitlich auf Antrag einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren ist ? Zu 1.: Ja 2. Hat das Bundesministerium der Finanzen in- zwischen gegen diese Einigung Vorbehalt eingelegt ? Wenn ja, wie hat das Ministerium den Vorbehalt begründet ? Zu 2.: Nein 3. Wenn ja, wie bewertet der Senat den Vorbehalt des Bundesministeriums der Finanzen? Wie hat der Senat gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen auf den Vorbehalt reagiert? Hat er Protest eingelegt? Wenn nein, warum nicht ? Zu 3.: entfällt 4. Welche Wirkung hat ein solcher Vorbehalt? Ist die Vereinbarung damit hinfällig? Zu 4.: entfällt 5. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) schließt aus den Rückmeldungen, die er von den Betroffenen erhält, dass zumindest die Finanzministerien der Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die Einigung der Abteilungsleiter (Steuer) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder umgesetzt und ihre Finanzämter angewiesen haben, Anträgen von LebenspartnerInnen auf Aussetzung der Vollziehung stattzugeben; trifft das auch für die Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin zu? Wenn nein, warum setzt Berlin die Einigung der Abteilungsleiter (Steuer) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nicht um ? Zu 5.: Der Senat setzt den Beschluss der Abtei- lungsleiter Steuer um und hat die Berliner Finanzämter entsprechend angewiesen, den Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung stattzugeben. Berlin, den 11. April 2012 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2012) In Vertretung