Drucksache 17
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Kleine Anfra
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e
17. Wahlperiode
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Birk und Anja Kofbinger (GRÜNE)
vom 23. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2012) und
Antwort
Keine halben Sachen: Wie geht Berlin mit
dem Einspruch des Bundesministeriums der
Finanzen gegen die Aussetzung der Vollziehung bei eingetragenen LebenspartnerInnen
bezüglich der Zusammenveranlagung und de
r Änderung der Steuerklassen um?
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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich
Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1. Haben sich die Abteilungsleiter (Steuer) der
obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder in
ihrer Sitzung vom 28. Februar bis 1. März 2012 in
Berlin unter TOP 4 zur Frage des vorläufigen Rechts-
schutzes bei Anträgen von eingetragenen Lebenspart-
nerInnen auf Zusammenveranlagung und Änderung der
Steuerklassen geeinigt, dass bis zur Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts
verwaltungsseitig bundes-
einheitlich auf Antrag einstweiligen Rechtsschutz zu
gewähren ist ?
Zu 1.: Ja
2. Hat das Bundesministerium der Finanzen in-
zwischen gegen diese Einigung Vorbehalt eingelegt ?
Wenn ja, wie hat das Ministerium den Vorbehalt
begründet ?
Zu 2.: Nein
3. Wenn ja, wie bewertet der Senat den Vorbehalt
des Bundesministeriums der Finanzen? Wie hat der
Senat gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen
auf den Vorbehalt reagiert? Hat er Protest eingelegt?
Wenn nein, warum nicht ?
Zu 3.: entfällt
4. Welche Wirkung hat ein solcher Vorbehalt? Ist
die Vereinbarung damit hinfällig?
Zu 4.: entfällt
5. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland
(LSVD) schließt aus den Rückmeldungen, die er von
den Betroffenen erhält, dass zumindest die Finanzmi-
nisterien der Länder Nieder
sachsen, Nordrhein-West-
falen und Rheinland-Pfalz die Einigung der Abtei-
lungsleiter (Steuer) der obersten Finanzbehörden des
Bundes und der Länder umgesetzt und ihre Finanz-
ämter angewiesen haben, Anträgen von Lebenspart-
nerInnen auf Aussetzung der Vollziehung stattzugeben;
trifft das auch für die Senatsverwaltung für Finanzen in
Berlin zu? Wenn nein, warum setzt Berlin die Einigung
der Abteilungsleiter (Steuer) der obersten Finanzbe-
hörden des Bundes und der Länder nicht um ?
Zu 5.: Der Senat setzt den Beschluss der Abtei-
lungsleiter Steuer um und hat die Berliner Finanzämter
entsprechend angewiesen, den Anträgen auf Ausset-
zung der Vollziehung stattzugeben.
Berlin, den 11. April 2012
In Vertretung
Dr. Margaretha Sudhof
Senatsverwaltung für Finanzen
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2012)