Drucksache 17 / 10 385 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 27. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. März 2012) und Antwort Angemessenes Gedenken der Opfer rechtsextremistischer Gewalt Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. An welcher Veranstaltung hat der Senator für Inneres und Sport am 23.02.2012 zum Gedenken der Mordopfer der NSU teilgenommen? Zu 1.: Der Senator für Inneres und Sport hat am 23. Februar 2012 an der „Gedenkveranstaltung für die Opfer rechtsextremistischer Gewalt“ im Konzerthaus Berlin teilgenommen. 2. Wie bewertet der Senat, dass das Bundes- ministerium des Innern aus dem Anlass der „Gedenkveranstaltung für die Opfer rechtsextremistischer Gewalt“ im Konzerthaus Berlin die Trauerbeflaggung der obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn angeordnet hat? Zu 2.: Anordnungen des Bundesministeriums des Innern, Trauerbeflaggung zu setzen, werden vom Senat grundsätzlich nicht kommentiert. 3. Aus welchem Grund hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport sich dieser nicht angeschlossen und nicht die Trauerbeflaggung für Gebäude des Landes Berlin angeordnet? Zu 3.: Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. 4. Wie bewertet der Senat in diesem Zusammen- hang die Aussage des Senators für Inneres und Sport in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin am 23.02.2012, eine diesbezügliche förmliche Anfrage an Berlin habe es seines Wissens nicht gegeben? Zu 4.: Aussagen einzelner Senatsmitglieder werden vom Senat grundsätzlich nicht kommentiert. 5. Teilt der Senat die Auffassung des Fragestellers, dass die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gem. § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Gebäude (Beflaggungsverordnung) aus besonderem Anlass in eigener Verantwortung die Trauerbeflaggung anordnen kann und falls nein, wieso? 6. Sieht der Senat in der Gedenkveranstaltung an die Opfer rechtsextremistischer Gewalt keinen besonderen Anlass im Sinne dieser Vorschrift? Zu 5. und 6.: Der Senat teilt die Auffassung, dass die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gemäß § 1 Abs. 2 der Beflaggungsverordnung Trauerbeflaggung anordnen kann. Ob und in welchem Umfang Trauerbeflaggung angeordnet wird, richtet sich nach den Umständen des gegebenen Anlasses. Hierbei kommt es insbesondere darauf an, ob eine Trauerveranstaltung aus aktuellem Anlass oder eine Gedenkveranstaltung abgehalten wird, inwieweit das Land Berlin von dem Anlass betroffen ist und ob eine Veranstaltung durch das Land Berlin oder den Bund bzw. ein anderes Bundesland durchgeführt wird. Soll seitens des Bundes auf ein gleichmäßiges Vorgehen der Landes- und Kommunalbehörden hingewirkt werden, sieht der Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005 vor, dass das Bundesministerium des Innern die Landesregierungen und ihre Vertretungen beim Bund verständigt. Eine Benachrichtigung der Landesregierungen ist im vorliegenden Fall nicht erfolgt. Unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls wurde hier von der Anordnung von Trauerbeflaggung abgesehen. 7. Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang, dass u.a. die Länder Thüringen und Nordrhein-Westfalen von entsprechenden landesgesetzlichen Regelungen Gebrauch gemacht und am 23.02.2012 die Trauerbeflaggung angeordnet haben? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 385 Zu 7.: Anordnungen anderer Länder, Trauer- beflaggung zu setzen, werden vom Senat grundsätzlich nicht kommentiert. 8. Zu welchen besonderen Anlässen hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport in den Jahren 2010 und 2011 die Trauerbeflaggungg auf welcher gesetzlichen Grundlage angeordnet (bitte auflisten)? Zu 8.: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat in den Jahren 2010 und 2011 aus folgenden Anlässen Trauerbeflaggung angeordnet: Am 29. März 2010 aus Anlass des Trauer- gottesdienstes für die am 12. März 2010 verstorbene ehemalige Senatorin, Bürgermeisterin und Präsidentin des Abgeordnetenhauses Frau Dr. Hanna-Renate Laurien, am 17. und 18. April 2010 aus Anlass der offiziellen Trauerfeierlichkeiten in Polen für den bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommenen Staatspräsidenten Lech Kaczynski und weitere hochrangige Persönlichkeiten, am 31. Juli 2010 aus Anlass des Ökumenischen Gottesdienstes in Duisburg für die Opfer der Duisburger Loveparade , am 13. August 2011 aus Anlass der zentralen Gedenkveranstaltung in Berlin zum 50. Jahrestag des Baus der Berliner Mauer am 13. August 1961. Die Trauerbeflaggung wurde jeweils gemäß § 1 Abs. 2 der Beflaggungsverordnung angeordnet. Berlin, den 9. Mai 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2012) 2