Drucksache 17 / 10 386 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 27. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. März 2012) und Antwort Notfallübung Crash BER 2012 – für den Ernstfall gerüstet? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Vereinbarungen bestehen zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg für überörtliche Hilfsmaßnahmen bei Notfällen am neuen Flughafen BER? Zu 1.: Eine Zuständigkeit des Landes Berlin für Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst auf und am Flughafen BER besteht nicht. Zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg wurde jedoch vereinbart, dass bei einer Großschadenslage am Flughafen BER Einsatzkräfte und Einsatzmittel der Berliner Feuerwehr im Wege der Amtshilfe zum Einsatz kommen können. 2. Inwiefern war das Land Berlin in seiner Funktion als Flughafenbetreiber in die Planung und Umsetzung der Notfallübung am BER am 03.03.2012 eingebunden? Zu 2.: Das Land Berlin war in seiner Funktion als Mit- gesellschafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH nicht in die Planung und Umsetzung der Notfallübung am Flughafen BER am 03.03.2012 eingebunden. 3. Wurde Berlin für diese Notfallübung als Unter- stützung angefragt? Falls ja, in welcher Form, Stärke und zu welchem Zeitpunkt der Notfallübung hat Berlin sich beteiligt? Zu 3.: Der zuständige Landkreis Dahme-Spreewald hatte ein schriftliches Unterstützungsersuchen an die Berliner Feuerwehr gerichtet. Die Berliner Feuerwehr beteiligte sich mit zwei Notarzteinsatzfahrzeugen, vier Rettungswagen, einem Löschhilfeleistungsfahrzeug, einem Gerätewagen Rettungsmaterial sowie einem Einsatzleiter im höheren Dienst (B-Dienst), einem Leitenden Notarzt, und einem Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (C-Dienst) an der Notfallübung. Die 24 Einsatzkräfte und die Rettungsmittel waren am Übungstag um 13:30 Uhr einsatzbereit und wurden um 15:30 Uhr eingesetzt . Zusätzlich entsandte die Berliner Feuerwehr acht Beobachter. 4. Welche unmittelbaren oder mittelbaren Kommu- nikationskanäle mit der Regionalleitstelle Lausitz sind seitens Berlin vereinbart oder technisch realisiert? Zu 4.: Mit der Regionalleitstelle Lausitz wurde der analoge 4 Meter Funkkanal 364 zur Kontaktaufnahme durch die Berliner Kräfte vereinbart. Als Koordinierungskanal vor Ort (Flughafen) ist der analoge 4 Meter Funkkanal 499 vorgesehen. 5. In welcher Stärke und mir welcher Vorlaufzeit könnten die in Berlin ansässigen SEG-Einheiten (hier speziell SEG Müggelspree, Mitte und Reinickendorf) alarmiert werden und als Betreuungs- und Transportkomponente am Flughafen zur Verfügung stehen? Ist dies überhaupt vorgesehen und falls nicht, wieso? Zu 5.: Nach § 7 Katastrophenschutzdienstverordnung (KatSD-VO) sind Schnell-Einsatzgruppen-Gruppen (SEG) gebildet worden. Sie stehen spätestens 60 Minuten nach Alarmauslösung am Einsatzort im Land Berlin zur Verfügung. Sollte vom zuständigen Landkreis über die Leitstelle der Berliner Feuerwehr ein Amtshilfeersuchen gestellt werden, gilt für die Eintreffzeiten max. 60 Minuten bis zur Landesgrenze plus Fahrzeit bis zum Flughafen BER. Die Ortsverbände Reinickendorf und Mitte des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) stellen zusammen eine SEG-Rettungsdienst 25 (25 Patienten/innen können pro Stunde behandelt werden). Von den insgesamt in Berlin aufgestellten zehn SEG – Betreuung 50 stellt der Ortsverband Müggelspree des DRK zwei SEG – Betreuung 50 (50 Personen können versorgt werden) und eine SEG Patiententransportzug 10 (10 Personen können mit einer Fahrt in ein entsprechendes Krankenhaus transportiert werden). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 380 6. In welcher Stärke und mit welcher Vorlaufzeit könnten die in Berlin ansässigen Katastrophenschutzeinheiten alarmiert werden und als Betreuungs- und Transportkomponente am Flughafen BER zur Verfügung stehen? Ist dies überhaupt vorgesehen und falls nicht wieso? Zu 6.: Nach § 2 KatSD-VO wirken im Land Berlin die Fachdienste ABC-Dienst, Betreuungsdienst, Brandschutzdienst und Sanitätsdienst mit. Nach § 4 KatSD-VO i.V. mit der Anlage zu § 8 KatSD-VO sind für den Betreuungsdienst sieben Betreuungsplätze (BTP 500, 500 Personen können untergebracht und versorgt werden) eingerichtet. Der Sanitätsdienst unterstützt den Rettungsdienst bei der medizinischen Versorgung und stellt Transportkapazitäten zur Verfügung. Gemäß § 6 KatSD-VO werden hierzu sieben Behandlungsplätze (BHP 25, 25 Verletzte können pro Stunde behandelt werden) und sieben Patiententransportzüge (PTZ 10, 10 Verletzte können mit einer Fahrt in ein zugewiesenes Krankenhaus transportiert werden) gebildet. Der Einsatz ist grundsätzlich nicht kurzfristig vorgesehen, sondern auf lange andauernde Schadensbewältigungen ausgerichtet. Eine Alarmierung erfolgt unverzüglich durch die Leitstelle der Feuerwehr. Die Verfügbarkeit am betreffenden Schadensort innerhalb des Landes Berlin richtet sich nach dem Eintreffen der Helferinnen und Helfer am Standort der Einsatzfahrzeuge und der Entfernung zum jeweiligen Schadensort und kann mit ca. zwei Stunden angenommen werden, bei Versorgungseinheiten wegen der Notwendigkeit des Beschaffens von Lebensmitteln bis zu vier Stunden. Ein Einsatz außerhalb des Landes Berlin erfolgt auf Grundlage des Artikel 35 Grundgesetz und in Anwendung des § 4 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nur nach Anforderung im Wege der Amtshilfe. 7. Gibt es Absprachen mit den privaten Kranken- transporten in Berlin für derartige Notfälle, Transportkapazitäten zur Verfügung zu stellen? Wenn ja, wie lauten diese und wenn nicht, wieso? Zu 7.: Nein, es gibt keine Absprachen mit privaten Krankentransportunternehmen. Entsprechende Absprachen mit Berliner Krankentransportunternehmen für derartige Notfälle fallen in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Dahme-Spreewald; siehe Antwort zu 1. 8. Welche Alarmpläne mit den Krankenhäusern in Berlin sind vereinbart, im Falle eines Großunfalls am BER die Kapazitäten hoch zu fahren und in Notfallbetrieb zu wechseln? Welche Verträge gibt es dazu? Welcher Zeitvorlauf ist vorgesehen? Zu 8.: Bei einem Massenanfall von Verletzten in Berlin und Brandenburg, folglich auch bei Unglücken im Zusammenhang mit dem Flughafen BER, wird auf die vorhandenen Notfallpläne für Großschadensereignisse mit einer Vielzahl von Verletzten zurückgegriffen. Besondere vertragliche Grundlagen sind nicht notwendig, da rechtliche Regelungen (Landeskrankenhausgesetz vom 18. September 2011 und Krankenhausverordnung vom 30.8.2006) vorhanden sind. Für die 39 Aufnahmekrankenhäuser in Berlin besteht eine Erstversorgungspflicht für Notfallpatientinnen und Notfallpatienten. Des Weiteren wird die Kapazität der Krankenhäuser für die Versorgung der Patienten/innen entsprechend erhöht. Die Alarmierung der Krankenhäuser erfolgt über installierte Not- und Krisenfaxgeräte, innerhalb weniger Minuten. Die unverzügliche Einsatzbereitschaft der Kliniken wird durch detaillierte hausinterne Einsatzpläne und regelmäßige Übungen sichergestellt. 9. Welche Maßnahmen der Polizei Berlin sind vorgesehen, um regelnd und stützend in Verkehrsströme in Berlin eingreifen zu können, um die ungehinderte Anund Abfahrt von Rettungskräften zum bzw. vom Flughafen BER gewährleisten zu können? Zu 9.: Im Zusammenhang mit der alle zwei Jahre statt- findenden internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) werden durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (SenGesSoz) Notfallrouten festgelegt und anlassbezogen aktualisiert. Diese führen vom Flughafen BER in diverse Berliner Krankenhäuser, die als Notfallkrankenhäuser im Falle einer größeren Gefahren- und Schadenslage sowie Katastrophe vorgesehen sind. Sollte es zu einem unvorhergesehenen Schadensereignis auf dem Flughafen BER kommen, finden diese Notfallrouten analog Anwendung. Die Polizei Berlin trifft dann im Bedarfsfall ab der Stadtgrenze Berlin alle erforderlichen Maßnahmen, um die Notfallrouten freizumachen oder freizuhalten, damit die ungehinderte An- und Abfahrt der Rettungskräfte gewährleistet wird. Berlin, den 30. April 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2012) 2