Drucksache 17 / 10 388 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 30. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. März 2012) und Antwort Barrierefreie Sozialwohnungen bei Ende der Förderung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele barrierefreie Sozialwohnungen gibt es in Berlin, die an die Bedürfnisse mobilitätsbehinderter Menschen angepasst sind, und wie ist die Verteilung auf die Bezirke? Antwort zu 1: Laut Auskunft des Wohnungskatasters gibt es in Berlin 1796 barrierefreie Sozialwohnungen für Rollstuhlnutzende. Die Verteilung auf die Bezirke ist der Tabelle zu ent- nehmen: Anzahl barrierefreier Sozial- wohnungen im Bezirk davon von dem Wegfall der An- schlussförderung betroffen Mitte 286 148 Friedrichshain-Kreuzberg 142 0 Pankow 133 65 Charlottenburg-Wilmersdorf 93 0 Spandau 189 25 Steglitz-Zehlendorf 140 53 Tempelhof- Schöneberg 214 13 Neukölln 309 0 Treptow-Köpenick 84 52 Marzahn- Hellersdorf 28 0 Lichtenberg 42 17 Reinickendorf 136 90 Gesamt 1796 463 Frage 2: Wie viele der Wohnungen bei 1. fallen un- ter das Thema der weggefallenen Anschlussförderung im Sozialen Wohnungsbau, und wie ist die Verteilung dieser Wohnungen auf die Bezirke? Antwort zu 2: Vom Wegfall der Anschlussförde- rung sind insgesamt 463 barrierefreie Sozialwohnungen für Rollstuhlnutzende betroffen. Frage 3: Wie geht der Senat vor, wenn die Eigen- tümer solcher Wohnungen oder Häuser nach Auslaufen der Förderung die Kostenmiete oder zumindest deutlich erhöhte Mieten von den Bewohnern verlangen und dadurch Mobilitätsbehinderte in besondere Schwierigkeiten kommen? Antwort zu 3: Alle Mieterinnen und Mieter der von der Einstellung der Anschlussförderung betroffenen Objekte werden von der Investitionsbank Berlin (IBB) ca. sechs Wochen vor dem Ende der Grundförderung informiert. In diesem Zusammenhang weist die IBB auch auf die Möglichkeiten der Beantragung von Zuschüssen als Mietausgleich und, sofern ein Umzug in Erwägung gezogen wird, über die Inanspruchnahme einer Umzugskostenhilfe hin. Gegebenenfalls wird die Arbeitsgemeinschaft für Stadtplanung und angewandte Sozialforschung e. V. (AG SPAS) für bestimmte Objekte anlassbezogen beauftragt, Mieterinnen und Mietern beim Finden einer neuen Wohnung zu unterstützen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 388 Frage 4: Kann für betroffene Mobilitätsbehinderte regelmäßig Ersatzwohnraum, z. B. bei landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, gefunden werden? Antwort zu 4: Dem Senat sind bisher keine Fälle bekannt, in denen Mobilitätsbehinderte Ersatzwohnraum suchen. Alle sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin haben sich bereit erklärt, Wohnungen für vom Wegfall der Anschlussförderung betroffene Mieterhaushalte zur Verfügung zu stellen. Da sich die Mieterhaushalte in der Regel selbstständig eine andere Wohnung suchen, ist nicht ermittelbar, inwieweit freistehende Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften genutzt wurden. Frage 5: Sind dem Senat die Häuser in der Sal- vador-Allende-Straße Nr. 76 a bis u bekannt, wo das o.g. Thema nach Auskunft der Seniorenvertretung Treptow-Köpenick besonders relevant ist? Antwort zu 5: Die Förderung der Salvador-Allende- Str. 76 a bis u ist im Wohnungsbauprogramm/Jahr 1995 bewilligt worden. Die Grundförderphase endet am 30. April 2012. In diesem Objekt befinden sich insgesamt 181 Wohnungen, davon sind vier rollstuhlgerechte Wohnungen. Sämtliche Erdgeschosswohnungen haben barrierefreie Zugänge. Frage 6: Welche Schritte hat der Senat unter- nommen, in den vorgenannten Häusern Härtefälle zu vermeiden? Antwort zu 6: Die Mieterhaushalte der Häuser in der Salvador-Allende-Straße 76 a bis u sind von der IBB informiert worden. Darüber hinaus fanden im Wohngebiet für die betroffenen Mieterinnen und Mieter zwei Informationsveranstaltungen statt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat die AG SPAS beauftragt, die betroffenen Mieterhaushalte bei der Beantragung von Mietausgleich oder Umzugskostenhilfe sowie bei der Suche nach Ersatzwohnraum zu unterstützen. Unter den insgesamt sieben von der AG SPAS betreuten Mietparteien, befinden sich nach Auskunft der AG SPAS derzeit keine Rollstuhlnutzende . Berlin, den 24. April 2012 In Vertretung Ephraim Gothe ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 2. Mai 2012) 2