Drucksache 17 / 10 391 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Evrim Sommer (LINKE) vom 29. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. März 2012) und Antwort Tierschutz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Besteht die Absicht, über verbindliche und zeitgemäße Regelungen zur artgerechten Haustierhaltung, zur Haustierzucht, zur Tierschutzpädagogik usw. das im Grundgesetz sowie in der Landesverfassung verankerte Staatsziel des Tierschutzes fester und verpflichtender im Leben unserer Gesellschaft zu verankern? Zu 1.: Der Senat ist der Auffassung, dass die geltenden rechtlichen Regelungen zum Tierschutz in weiten Teilen angemessen verbindlich und zeitgemäß sind und mit den Vorgaben des Grundgesetzes und der Berliner Verfassung in Einklang stehen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Gesetzgebungskompetenz für den Tierschutz beim Bund liegt. Der Bund entwickelt das Tierschutzrecht unter Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie gesellschaftlicher Entwicklungen in enger Zusammenarbeit mit den Ländern fortwährend weiter. 2. Wie will der Senat darauf reagieren, dass sich die jährliche Pauschalzuweisung von ca. 600.000 Euro für die Unterhaltung der amtlichen Tiersammelstelle auf dem Gelände des Tierheims Berlin (zuständig für Fundtiere, Verwahrungen und Sicherstellungen durch das Land Berlin) seit Jahren als nicht mehr dem realen Aufwand angemessen erweist und dass deshalb die regelmäßig anfallenden Mehrkosten vom Verein, vor allem aus Spendenmitteln, getragen werden müssen? 3. Beabsichtigt der Senat, künftig die Pauschal- zuweisung für die Aufbewahrung, Pflege, medizinische Versorgung und Vermittlung pro gefundenem, sichergestelltem oder zur Verwahrung überlassenem Tier mit den deutlich angestiegenen Verweilzeiten und Kosten in Übereinstimmung zu bringen (so beträgt z.B. der durchschnittliche Aufenthalt von Hunden 100 Tage, von so genannten „Listen-Hunden“ sogar weit über 500 Tage, aber die Pauschale wird nach wie vor maximal für 24 Tage gezahlt, was regelmäßig zu einer vom Verein zu tragenden Mehrbelastung von mehreren Millionen Euro pro Jahr führt)? Zu 2. und 3.: Der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz liegen keine Kennt-nisse darüber vor, inwieweit die auf Basis des Vertrages erfolgenden Zahlungen an den Tierschutzverein für Berlin (TVB) kostendeckend sind. Das Abgeordnetenhaus als Haushaltsgesetzgeber hat bisher keine zusätzlichen Mittel für eine Erhöhung vorgesehen. 4. Es nimmt immer mehr zu, dass Menschen in ihren Wohnungen eine hohe Zahl von Tieren halten und diese verwahrlosen lassen; warum erhält der Tierschutzverein für Berlin (Tierheim Berlin) e.V. nur in dem Falle eine Vergütung für den Aufenthalt von Tieren, wenn diese durch den Amtstierarzt quasi im Zuge einer Zwangseinweisung ins Tierheim kommen, und warum erfolgt eine Vergütung nicht, wenn sich Amtstierarzt und Bewohner gütlich einigen, dass eine Unterbringung im Tierheim die beste Lösung für Mensch und Tiere ist? Zu 4.: Die Kosten für die Unterbringung von Tieren werden nur in den Fällen von der öffentlichen Hand getragen, in denen eine amtliche Sicherstellung der Tiere erfolgt. In Fällen, in denen die Tierhalterin bzw. der Tierhalter die Haltung der Tiere freiwillig aufgibt und die Tiere anderweitig unterbringt, geht sie/er mit der aufnehmenden Stelle eine zivilrechtliche Vereinbarung ein. 5. Wenn aktiver Tierschutz und eine artgerechte Haustierhaltung ganz wesentlich davon bestimmt werden, dass bereits im frühen Kindesalter die systematische Vermittlung von Tierschutz-Kenntnissen erfolgt, warum werden dann nicht die erforderlichen zwei Planstellen für Tierschutzpädagogik bei der finanziellen Zuweisung berücksichtigt, so dass der Tierschutzverein Berlin nicht mehr gezwungen ist, aus eigenem Aufkommen – vor allem aus Spendenmitteln – wenigstens eine einzige und Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10391 den Bedarf bei weitem nicht abdeckende Tierschutzpädagogin zu finanzieren? Zu 5.: Der TVB leistet neben zahlreichen anderen gesellschaftlichen Institutionen, wie der Schule, den Medien, Vereinen etc., einen wichtigen Beitrag zur Vermittlung der für eine artgerechte Haltung von Heimtieren notwendigen Kenntnisse an Kinder. Unabhängig davon, dass der Senat nicht einzuschätzen vermag, ob im TVB zwei Planstellen für Tierpädagogik zur Vermittlung von Tierschutzkenntnissen an Kinder erforderlich sind, sieht er sich angesichts der angespannten Haushaltslage nicht in der Lage, entsprechende Stellen zu finanzieren. Berlin, den 8. Mai 2012 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2012) 2