Drucksache 17 / 10 392 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Seelig (LINKE) vom 02. April 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. April 2012) und Antwort Durchsuchungen bei mutmaßlichen Betreibern rechtsextremer Internetseiten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Kleine Anfrage betrifft noch anhängige Verfahren und kann daher nur in beschränktem Umfang beantwortet werden. Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Senats, laufende Ermittlungsverfahren zu kommentieren. Auf Angaben zu den Verfahrensvorwürfen und den Einzelheiten des Verfahrensverlaufs bzw. einzelner Ermittlungsmaßnahmen wird daher – mit Rücksicht auch auf die Verfahrensbeteiligten – im Wesentlichen verzichtet. 1. Welche neuen Erkenntnisse haben zu den Durchsuchungen der Berliner Polizei bei den mutmaßlichen Betreibern der Internetseiten des „Nationalen Widerstandes Berlin“ am 23. März 2012 geführt – insbesondere vor dem Hintergrund der vom Senat mehrfach betonten fehlenden rechtlichen Grundlage für derlei Maßnahmen? Zu 1.: Die am 23. März 2012 vollstreckten Durchsuchungsbeschlüsse wurden in einem weiteren Ermittlungsverfahren erwirkt, das nunmehr auch wegen des Vorwurfs der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten geführt wird. Auf diese rechtliche Basis stützt sich auch das an die USA gerichtete Rechtshilfeersuchen. 2. Spielten neue Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit diesen Internetseiten für die Durchsuchungsmaßnahmen eine Rolle und wenn ja, welche? Zu 2.: Auf die Antwort zu 1. wird verwiesen. 3. Aus welchem Grund hat die Polizei in diesem Zusammenhang nicht die Untersuchung des Arbeitsplatzes des NPD-Landesvorsitzenden beantragt, der offensichtlich als Hauptverdächtiger gilt? Zu 3: Nicht die Polizei hat keinen entsprechenden Antrag gestellt, dies erfolgte vielmehr durch die Staatsanwaltschaft entsprechend den Vorgaben der Strafprozessordnung für diejenigen Anschriften, an denen mit dem Auffinden von Beweismitteln zu rechnen war. Das sind im vorliegenden Falle die Wohnräume und das Ladengeschäft des Beschuldigten. Diese wurden auch durchsucht, wobei zahlreiche Parteiunterlagen aufgefunden wurden. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass der Beschuldigte weitere Büroräume nutzt. Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hat der Landesverband Berlin der NPD kein eigenständiges Parteibüro. 4. Inwieweit wurden bei der Durchsuchung des Ladens in der Brückenstraße auch Waffen und/oder volksverhetzende Musik sichergestellt (bitte so genau wie möglich angeben)? Zu 4.: Die Durchsuchung führte nicht zum Auffinden verbotener Waffen. Als Zufallsfund im Sinne des § 108 Strafprozessordnung wurden in den Verkaufsräumen des Beschuldigten zum Verkauf bereitgehaltene CDs mutmaßlich volksverhetzenden Inhalts beschlagnahmt. Es wurde insoweit ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten eingeleitet. 5. Wie ist der Sachstand bei den im Zusammenhang mit den Internetseiten des NW Berlin gestellten Rechtshilfeersuchen und werden diese weiter verfolgt? Zu 5.: Das Rechtshilfeersuchen vom 26. Januar 2012 ist in den Vereinigten Staaten eingetroffen und wird dort bearbeitet. 6. Besteht die Aussicht, dass bereits eingestellte Ermittlungsverfahren, die im Zusammenhang mit den Internetseiten eingeleitet wurden, wieder aufgenommen werden und werden die Betroffenen bzw. die Anzeigeerstatter darüber informiert? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10392 2 Zu 6.: Soweit sich im Zuge der laufenden Ermittlungen neue Erkenntnisse auch im Hinblick auf bereits eingestellte Ermittlungsverfahren ergeben, wird die Wiederaufnahme dieser Verfahren geprüft. Die Anzeigeerstatter würden im Falle einer Wiederaufnahme in Kenntnis gesetzt. Im Übrigen gibt der Senat keine Einschätzung zu Erfolgsaussichten für Wiederaufnahmen in Einzelfällen ab. Auf die Vorbemerkung wird insoweit verwiesen. Berlin, den 25. April 2012 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2012)