Drucksache 17 / 10 402 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 03. April 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. April 2012) und Antwort ErzieherInnenausbildung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fachschulen für Sozialpädagogik gibt es derzeit in Berlin und wie viele SchülerInnen werden dort zum gegenwärtigen Zeitpunkt zum/zur ErzieherIn ausgebildet ? (bitte sortiert nach Schule) Zu 1.: Für das Schuljahr 2011/2012 liegen zur Erzieher /innenausbildung aus der Schulstatistik des Landes Berlin folgende Zahlen vor: 2. Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen fünf Schuljahren entwickelt? Zu 2.: Die Zahl der Schulabgänger/innen der Fach- schulen für Sozialpädagogik hat sich vom Schuljahr 2005/06 bis zum Schuljahr 2010/11 von 793 auf 1191 gesteigert. Damit verlassen pro Jahr ca. 92 % der Schüler/innen die Schule mit einem Abschluss. 3. Gibt es Zahlen darüber, wie viele Erzieherinnen und wie viele Erzieher derzeit - in der Kindertagesbetreuung - in der Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII), Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) und erzieherischem Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) - in Hilfen zur Erziehung nach §28 – 35 a SGB VIII arbeiten? Wenn ja, bitte aufführen. Zu 3.: Zahlen zur Beschäftigung von Erzieher/innen in der Berliner Kinder- und Jugendhilfe können der amtlichen Statistik der Kinder- und Jugendhilfe • Teil III 1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege im Land Berlin 01. März 2011, jährlich und Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 402 2 • Teil III 2 Sonstige Einrichtungen und tätige Personen in der Kinder- und Jugendhilfe im Land Berlin 2010, vierjährig entnommen werden: Die beschäftigten Erzieher/innen waren zu diesen Zeitpunkten nach Einrichtungsarten folgendermaßen verteilt: Tätige Personen in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe Art der Einrichtung/Behörde Ins- Erzieher/ gesamt -innen Kindertagesbetreuung (§ 22 SGB VIII) * 20.683 16.965 Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) 2.053 543 Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) 602 62 Erzieherischer Kinder- der Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) 53 1 Hilfen zur Erziehung (§§ 28-35a SGB VIII) 4.044 1.481 für sonstige Aufgaben 5.466 442 insgesamt 32.901 19.494 Quelle: Statistik der Kinder und Jugendhilfe Teil III 1+2 am 01.03.2011/31.12.2010 4. Zur Altersstruktur: Wie viele in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung tätigen ErzieherInnen sind - jünger als 25 Jahre? - zwischen 25 und 40 Jahren? - zwischen 40 und 50 Jahren? - zwischen 50 und 63 Jahren? Zu 4.: Die beschäftigten Erzieher/innen in Kinderta- geseinrichtungen waren nach Altersgruppen am 1.3.2011 folgendermaßen verteilt: Tätige Personen in Kindertageseinrichtungen nach dem Alter Berufsausbildungsabschluss Ins-gesamt unter 25 25 - 30 30 - 40 40-50 50 und älter Erzieher/-innen 16.965 787 1.986 3.298 6.508 4.386 Quelle: Statistik der Kinder und Jugendhilfe Teil III 1 am 01.03.2011 5. Wie viele ErzieherInnen müssen bis 2015 einge- stellt werden, um den Mehrbedarf an Betreuungsplätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung abdecken zu können? Zu 5.: In der nachstehenden Tabelle wird der bis 2015 prognostizierte Bedarf an pädagogischem Fachpersonal dargestellt: 2011 2012 2013 2014 2015 Mehrbedarf aufgrund der Kitaplätze 897 809 592 539 561 Altersbedingter Mehrbedarf 600 600 600 600 600 Gesamt 1.497 1.887 1.546 1.436 1.457 6. Welche Voraussetzungen auf Seiten der Bewer- berInnen müssen für die Aufnahme zur ErzieherInnenausbildung gegeben sein? Zu 6.: Die Zulassung zum Vollzeit- bzw. Teilzeit- studium erfolgt entsprechend § 3 und § 4 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik im Land Berlin vom 11. Februar 2006, zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juni 2010. § 3 Zulassung zum Vollzeitstudium (1) Die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wer 1. über die persönliche und gesundheitliche Eignung gemäß § 5 Abs. 1 und 2 verfügt, 2. a) die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife in einem Studiengang mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erworben hat oder b) die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife in einem anderen Studiengang oder die allgemeine Hochschulreife erworben hat und eine für die Fachschulausbildung förderliche Tätigkeit von mindestens acht Wochen Dauer nachweist oder c) den mittleren Schulabschluss erworben hat und über eine berufliche Vorbildung verfügt, 3. die deutsche Sprache in Wort und Schrift so beherrscht, dass die in § 1 Abs.1 Satz 2 genannte Befähigung im Studium erlangt werden kann, und 4. nicht schon einmal a) die Probezeit an einer Fachschule für Sozialpä- dagogik nicht bestanden hat oder b) die Abschlussprüfung an einer Fachschule für Sozialpädagogik endgültig nicht bestanden hat. Zur Feststellung der nach Satz 1 Nr. 3 geforderten Sprachkenntnisse kann ein schriftlicher oder mündlicher Eignungstest durchgeführt werden. In besonders begründeten Fällen kann die Schulaufsichtsbehörde Ausnahmen von Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a zulassen. (2) Berufliche Vorbildungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c sind 1. der erfolgreiche Abschluss einer mindestens zwei- jährigen einschlägigen Berufsausbildung oder 2. eine einschlägige Berufstätigkeit mit einem Um- fang von mindestens der Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit und einer Dauer von mindestens drei Jahren oder 3. der erfolgreiche Abschluss einer mindestens dreijährigen nichteinschlägigen Berufsausbildung oder 4. eine nichteinschlägige Berufstätigkeit mit einem Umfang von mindestens der Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit und einer Dauer von mindestens vier Jahren. (3) Für die Fachschulausbildung förderlich oder ein- schlägig sind Tätigkeiten, Berufstätigkeiten oder Berufsausbildungen in einem sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Bereich. In Zweifelsfällen entscheidet die Schulaufsichtsbehörde. (4) Auf die Berufstätigkeit nach Absatz 2 Nr. 2 und 4 werden angerechnet: 1. die selbstständige Führung eines Haushalts mit mindestens drei Personen, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 402 3 2. die selbstständige Führung eines Haushalts mit zwei Personen, wenn dem Haushalt eine erziehungs - oder pflegebedürftige Person angehört, 3. die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres und 4. die Erfüllung einer Dienstpflicht nach Artikel 12 a Abs. 2 des Grundgesetzes, soweit der Einsatz in einem sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Tätigkeitsbereich erfolgte. Zeiten nach Satz 1 Nr. 1 und 2 werden insgesamt bis zu höchstens einem Jahr angerechnet. § 4 Zulassung zum Teilzeitstudium Zum Teilzeitstudium kann zugelassen werden, wer die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 3 erfüllt und 1. mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen wö- chentlichen Arbeitszeit eine erzieherische Tätigkeit in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung ausübt und 2. das Einverständnis des Arbeitgebers zur Aufnahme des Studiums nachweist. In Zweifelsfällen entscheidet die Schulaufsichtsbe- hörde im Einvernehmen mit der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung, welche Einrichtungen und Tätigkeiten die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 1 erfüllen. 7. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie viele Bewerber- Innen mit Fachhochschulreife bzw. Hochschulreife sich unter den BewerberInnen für die Ausbildung zum Erzieher / zur Erzieherin befinden? Zu 7.: Im Schuljahr 2011/2012 befinden sich von insgesamt 5.995 Schülerinnen und Schülern 1.838 Schülerinnen und Schüler mit Fachhochschulreife (30,66 %) und 2.247 Schülerinnen und Schüler mit Hochschulreife (37,5 %) in der Vollzeit- oder Teilzeitausbildung. Insgesamt besitzen damit 68,15 % aller Schülerinnen und Schüler eine Studienberechtigung. 8. An welchen Universitäten oder Fachhochschulen studieren derzeit Studentinnen einen Studiengang mit Schwerpunkt „Bildung und Erziehung“, „frühe Kindheit“, etc. und wie hat sich die Zahl der StudentInnen in den vergangenen 5 Jahren entwickelt? Zu 8.: An der staatlichen „Alice-Salomon-Hoch- schule“ für Sozialarbeit und Sozialpädagogik wird der Studiengang „Bildung und Erziehung im Kindesalter“ seit 2004 als Präsenzstudiengang und seit dem Wintersemester (WS) 2008/09 als berufsintegrierender Studiengang angeboten. Die Zahl der Studierenden hat sich vom Sommersemester (SoSe) 2007 von 153 auf 338 im Wintersemester 2011/12 erhöht. An der Evangelischen Hochschule wird der Studiengang „Elementare Pädagogik“ seit 2009 angeboten, hier wurden bislang 160 Studierende aufgenommen. Die Katholische Hochschule für Sozialarbeit (KHSB) bietet den Studiengang „Bildung und Erziehung“ als Vollzeitstudiengang an. Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Zahl der Studierenden an: Erstimmatrikulationen Absolventen/ innen weibl männl gesamt gesamt WS 2007/08 24 11 35 noch keine WS 2008/09 36 8 44 noch keine WS 2009/10 36 2 38 noch keine WS 2010/11 48 2 50 9 + 7 WS 2011/12 38 7 45 14 Im Sommersemester 2010 hat die KHSB einen berufsintegrierenden Bachelorstudiengang (BA) Bildung und Erziehung gestartet: Insgesamt gibt es in den letzten 5 Jahren 233 Studierende im BA Bildung und Erziehung an der KHSB. 9. Gibt es genaue Zahlen darüber wie viele dieser StudentInnen nach abgeschlossenem Studium in einer Berliner Einrichtung der Kindertagesbetreuung arbeiten? – Zu 9.: Um Angaben über den Arbeitsplatz der Absol- venten/innen zu erfahren führt die Alice-Salomon-Hochschule regelmäßig Absolventen/innen-Befragungen durch. Bisher wurden zwei Absolventen/innen-Befragungen durchgeführt, eine erneute ist für Ende 2012 geplant. Aus der Befragung der ersten 28 Absolventen/innen 2007 ging hervor, dass 18 Absolventen/innen in Kindertagesstätten in Deutschland arbeiten. Eine explizite Abfrage nach einer Berliner Einrichtung erfolgte nicht. In der zweiten Absolventen/innen-Befragung 2010, für die 80 Absolventen/innen aus drei Kohorten angeschrieben wurden, lag die Rücklaufquote bei ca. 50 %. Drei Viertel der Befragten gaben an in der Kindertagesbetreuung zu arbeiten, also in der direkten pädagogischen Arbeit in einer Kindergruppe. Arbeitgeber sind vor allem lokale, regionale Vereine und Initiativen. Bisher gibt es die ersten 30 Absolventinnen /Absolventen in der KHSB in diesem Studiengang. Eine Verbleibensaussage ist noch nicht vorhanden. 10. Welche Berufsgruppen arbeiten neben Erziehe- rinnen und Erziehern in Berliner Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und gibt es diesbezüglich genaue Zahlen ? Zu 10.: Die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen waren nach Berufsgruppen am 01.03.2011 folgendermaßen verteilt: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 402 4 Tätige Personen in Kindertageseinrichtungen Berufsausbildungsabschluss Ins-gesamt Dipl-Sozialpädagogen/-innen, Dipl-Sozialarbeiter/-innen (FHS) 519 Dipl-Pädagogen/-innen, Dipl-Sozialpädagogen/-innen (HS) 333 Dipl-Heilpädagogen/-innen 62 Erzieher/-innen 16.965 Heilpädagogen/-innen (Fachschule) 201 Kinderpfleger/-innen 162 Assistenten/-innen im Sozialwesen 35 Sonstige soziale/sozialpädagogische Kurzausbildung 56 Sonstige Sozial- und Erziehungsberufe 195 Kinderkrankenschwestern/-pfleger, 135 Sonstige Gesundheitsdienstberufe 73 Lehrer/-innen 160 Sonstiger Hochschulabschluss 179 Verwaltungs- und Büroberufe 104 Hauswirtschaftsberufe 8 Sonstiger Berufsausbildungsabschluss 475 Praktikanten/-innen im Anerkennungsjahr 31 Anderweitig noch in Berufsausbildung 491 Ohne abgeschlossene Berufsausbildung 499 Insgesamt 20.683 Quelle:Statistik der Kinder und Jugendhilfe Teil III 1 am 01.03.2011 11. Da es für diese beruflichen Schulen kein ausgewiesenes Lehramtsstudium gibt: Welche Voraussetzungen müssen Personen erfüllen, die an einer Berliner Fachschule für Sozialpädagogik als LehrerIn tätig sein wollen? Zu 11.: Lehramtsstudiengänge für die Erzieher/innen- ausbildung werden in Berlin an den Hochschulen und Universitäten nicht angeboten. Voraussetzung für die Tätigkeit als Lehrkraft an einer Fachschule für Sozialpädagogik ist ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium vorrangig in den Bereichen Pädagogik, Sozialpädagogik , Psychologie und Soziologie. Berlin, den 03. Mai 2012 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am10. Mai 2012