Drucksache 17 / 10 411 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 11. April 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. April 2012) und Antwort Einstellungen in den Berliner Schuldienst Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Lehrkräfte aus anderen Bundesländern, darunter mit einem in einem anderen Bundesland erworbenen Lehramts-abschluss, wurden seit 2008 jährlich in den Berliner Schuldienst eingestellt (Angaben bitte insgesamt und nach Bundesländern sowie nach Lehramts-abschlüssen anderer Bundesländer)? 2. Wie viele dieser Lehrkräfte mit einem Lehramtsabschluss aus anderen Bundesländern wurden seit 2008 jährlich unmittelbar nach Abschluss des 2. Staatsexamens in den Berliner Schuldienst eingestellt, und in welchem Status (verbeamtet/ angestellt) wurden sie eingestellt? 3. Wie viele Lehrkräfte aus anderen Bundesländern, die ihren Lehramtsabschluss in Berlin erworben haben, wurden, nachdem sie zunächst als Lehrer/innen in anderen Bundes-ländern tätig waren, seit 2008 jährlich in den Berliner Schuldienst eingestellt, und in welchem Status (verbeamtet / angestellt) wurden sie eingestellt? Zu 1., 2. und 3.: Nach den Regelungen der Kultusministerkonferenz (KMK) sind Wechsel von Lehrkräften zwischen den Ländern möglich. Neben dem jährlichen Ländertauschverfahren gibt es seit 2001 auch die Möglichkeit, im Rahmen des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens zu wechseln. Maßgeblich sind die Beschlüsse der KMK vom 10.05.2001 und 07.11.2002, die sowohl für Beamte als auch für Angestellte gelten. Nach diesen Beschlüssen der KMK können Lehrkräfte jederzeit an Bewerbungsverfahren in einem anderen Land teilnehmen. Sie sind verpflichtet, ihrer Bewerbung eine Erklärung über die Freigabe seitens ihrer Dienststelle beizufügen. Die Länder haben sich hierbei verpflichtet, Freigabeerklärungen so großzügig wie möglich unter Beachtung dienstlicher Interessen zu erteilen, die Familienzusammenführung steht für die Kultusministerkonferenz im Mittelpunkt der Bemühungen. Im Ländertauschverfahren wechseln jährlich Lehrkräfte anderer Länder nach Berlin, in der gleichen Anzahl wechseln auch Berliner Lehrkräfte in die jeweiligen Länder. Dieses Verfahren ist grundsätzlich bedarfsunabhängig und dient der Familienzusammenführung . Hinzu kommt noch der jährliche Wechsel von Brandenburger Lehrkräften im Rahmen des Gastschülerabkommens vom 29.08.2005, zuletzt geändert am 16.05.2008. Der Wechsel von Lehrkräften anderer Länder im Rahmen des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens wird nicht gesondert erfasst, daher sind entsprechende ausführliche Auswertungen nicht möglich. Für alle Verfahren gilt: Sofern sich die nach Berlin wechselnden Lehrkräfte in dem anderen Bundesland in einem Beamtenverhältnis befinden, erfolgt grundsätzlich eine Versetzung und das Beamtenverhältnis bleibt erhalten. Seit 2009 erfolgen lediglich regelmäßige Aus- wertungen der Einstellungen bezüglich der Bundesländer, in denen das 2. Staatsexamen absolviert wurde (ohne Fächer). Einzeln erfasst werden jedoch nur die Länder Berlin und Brandenburg (siehe nachfolgende Auswertung ). Nicht regelmäßig erfasst wird dabei, ob diese Lehrkräfte bereits vorher in einem anderen Bundesland tätig waren. Dies kann auch Lehrkräfte betreffen, die ihre Ausbildung in Berlin absolviert haben. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10411 Im Jahr 2011 wurden in allen genannten Verfahren insgesamt ca. 200 Lehrkräfte als Beamte/Beamtinnen nach Berlin versetzt, davon ca. 150 im Rahmen des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens. Das sind ca. 9 % der Einstellungen insgesamt. Auswertung der Einstellungen 2009 - 2011 nach dem Bundesland des 2. Staatsexamens: Bundesland (Anzahl) Laufbahn Anzahl Berlin Brandenburg andere Lehrer/in mit 1 Wahlfach 721 517 71 133 Lehrer/in mit 2 Wahlfächern 359 261 22 76 Lehrer/in an Sonderschulen 283 223 2 58 Studienrat/rätin 1.346 1.006 94 246 Summe 2.709 2.007 189 513 Bundesland (Prozent) Laufbahn Anzahl Berlin Brandenburg andere Lehrer/in mit 1 Wahlfach 721 71,7 % 9,8 % 18,4 % Lehrer/in mit 2 Wahlfächern 359 72,7 % 6,1 % 21,2 % Lehrer/in an Sonderschulen 283 78,8 % 0,7 % 20,5 % Studienrat/rätin 1.346 74,7 % 7,0 % 18,3 % Summe 2.709 74,1 % 7,0 % 18,9 % 4. Welche Angebote unterbreitet der Senat aktuell Absolvent/innen des Lehramtsstudiums in Berlin über die seit 2009/10 bei der Einstellung im Angestelltenverhältnis gewährte höchste Erfahrungsstufe hinaus, damit sie sich für den Berliner Schuldienst entscheiden bzw. welche verschiedenen Möglichkeiten, hierfür Anreize zu schaffen, sieht er? Zu 4.: Zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit mit anderen Ländern und der Situation der angestellten Lehrkräfte hat der Senat bereits Maßnahmen ergriffen: • Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen • Frühzeitige Durchführung der Auswahlverfahren • Frühzeitige Einstellungsgarantien für künftige Absolventen und Absolventinnen des landeseigenen Vorbereitungsdienstes in Mangelfächern • Frühzeitige Angebote auf unbefristete Weiterbeschäftigung an befristet beschäftigte Lehrkräfte Es wird aktuell geprüft, mit welchen Maßnahmen die Attraktivität des Lehrerberufes weiter gesteigert werden kann. Berlin, den 24. April 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mai 2012) 2