Drucksache 17 / 10 412 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 11. April 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. April 2012) und Antwort Evaluation und Reform der Lehrerbildung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Aufträge hat die von Senatorin Sandra Scheeres eingesetzte Expertenkommission Lehrerbildung im Detail erhalten und in welcher zeitlichen Planung sollen von der Expertenkommission welche Ergebnisse vorgelegt werden? Zu 1.: Die von Frau Senatorin Scheeres unter der Leitung von Herrn Prof. Baumert eingesetzte Expertenkommission Lehrerbildung hat die Aufgabe, auf der Grundlage der Analyse der Lehrerbildung in Berlin und der veränderten Strukturen der Berliner Schule sowie der veränderten Anforderungen an den Beruf einer Lehrerin oder eines Lehrers Vorschläge für eine Reform der Lehrerbildung zu erarbeiten. Fragestellungen, die dabei eine Rolle spielen, sind u. a.: • Welche verschiedenen Studienmodelle sind zu empfehlen, um das Potential an Studierenden für den Lehrerberuf auch unter Berücksichtigung der notwendigen Bedarfe optimal auszuschöpfen? • Für welche Lehrämter sollen Lehrkräfte aufgrund der veränderten Schulstruktur zukünftig ausgebildet werden? • Ist ein Praxissemester im Masterstudiengang anzustreben? • Wie soll die Lehrerbildung an den Universitäten organisiert werden? • Wie wird die inklusive Pädagogik in der Lehrerausbildung verankert? • Welche Schwerpunkte sollen aufgrund der veränderten Anforderungen an den Beruf in den Berufswissenschaften verstärkt aufgenommen werden? Die Expertenkommission Lehrerbildung wird ihre Ergebnisse voraussichtlich im September 2012 vorstellen. 2. In welcher Weise und durch wen erfolgt die nach § 9a Absatz 4 Lehrerbildungsgesetz vorgesehene Evaluation der bis zum 30. September 2012 befristeten Erprobungsphase der gestuften Studiengänge in der Lehrerbildung und wann wird ein abschließender Bericht vorliegen? Zu 2.: Das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes vom 05.12.2003 sieht vor, dass die bis zum 30.09.2012 befristete Erprobungsphase der gestuften Studienstrukturen in der Lehrerbildung durch ein zeitlich gestuftes internes und externes Evaluationsverfahren begleitet wird. Die Universitäten haben in den letzten Jahren teilweise bereits Ergebnisse der internen Evaluation vorgelegt. Das externe Evaluationsverfahren steht noch aus. Bei dem von den lehrerbildenden Universitäten vorgeschlagenen und mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft abgesprochenen Vorgehen im Hinblick auf eine externe Evaluation handelt es sich um ein zweistufiges Peer ReviewVerfahren unter Einbeziehung von zwei Vertreterinnen aus der Schulpraxis auf der Grundlage eines gemeinsamen Selbstberichts der Hochschulen. Der Selbstbericht der lehrerbildenden Universitäten liegt noch nicht vor. 3. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Universitäten und für die Lehramts-Studierenden, insbesondere für die bundesweite Anerkennung ihrer Abschlüsse, sowie für Studienanfänger/innen, wenn die im Lehrerbildungsgesetz festgelegte Befristung der Erprobungsphase der gestuften Studiengänge in der Lehrerbildung mit dem 30. September 2012 abgelaufen ist und keine neue gesetzliche Reglung rechtzeitig in Kraft ist, da ein Entwurf eines neuen Lehrerbildungsgesetzes laut Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft aber erst Mitte September 2012 vorgelegt werden soll? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10412 Zu 3.: Die bundesweite Anerkennung der lehramts- bezogenen Bachelor- und Masterabschlüsse wird durch den sogenannten Quedlinburger Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.2005 geregelt. Die zur Umsetzung zu treffenden lehrerbildungsrechtlichen Regelungen des Quedlinburger Beschlusses sollen spätestens für die Studierenden wirksam werden, die im Wintersemester 2013/2014 einen lehramtsbezogenen Masterstudiengang aufnehmen. Da die entsprechende gesetzliche Grundlage in Berlin für die Umsetzung in Vorbereitung ist und bis Mitte 2013 vom Parlament beschlossen werden soll, ergibt sich hier nach derzeitigem Planungsstand keine Schwierigkeit bei der bundesweiten Anerkennung der Abschlüsse. 4. Welche Übergangslösungen sollen für die Lehramts-Studierenden gegebenenfalls mit welchen Konsequenzen geschaffen werden? Zu 4.: Aufgrund der zu 3. gemachten Ausführungen sind in diesem Zusammenhang keine Übergangslösungen vorgesehen. Berlin, den 25. April 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2012) 2