Drucksache 17 / 10 415 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 30. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. April 2012) und Antwort Sicherheitsmaßnahmen in öffentlichen Verkehrsmitteln Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die S-Bahn-Berlin GmbH und die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Wie viel Sicherheitspersonal wurde in den Jahren 2009, 2010 und 2011 in den Fahrzeugen von BVG und S-Bahn Berlin GmbH eingesetzt (bitte nach Verkehrsmittel und Jahr auflisten)? Frage 2: Wie viel Sicherheitspersonal wurde in den Jahren 2009, 2010 und 2011 auf den U- und S-Bahnhöfen eingesetzt? Antwort zu 1 und 2.: Die S-Bahn-Berlin GmbH hat zu den Fragen mitgeteilt: „Eine Differenzierung nach Fahrzeug- und Bahnhofseinsatz des Sicherheitspersonals ist im Einsatzkonzept für das S-Bahnsystem nicht vorgesehen. Im S-Bahnsystem sind täglich zwischen 200 und 230 Sicherheitskräfte im Einsatz. Weitere Sicherheitskräfte sind übergreifend im Bereich der Deutschen Bahn AG (DB), insbesondere auf den großen Mischbahnhöfen der Stadt Berlin eingesetzt. Auch diese werden im Bedarfsfall im S-Bahnbereich intervenieren. Die Anzahl der eingesetzten Sicherheitskräfte ist im SBahnsystem seit 2009 in etwa konstant geblieben, gleichwohl haben sich die Einsatzschwerpunkte verschoben.“ Die BVG hat zu den Fragen folgende Informationen übermittelt: „Grundsätzlich sind die bei der BVG AöR eingesetzten Sicherheits- und Servicepersonale sowohl für Fahrzeuge als auch für U-Bahnhöfe zuständig. In den Jahren 2009, 2010 und 2011 standen für den Sicherheitsund Servicebereich rd. 600 eigene Personale zur Verfügung (davon 128 Personale mit einer spezifischen Sicherheitsausbildung), die täglich durch rd. 170 Sicherheitskräfte von Fremddienstleistern unterstützt wurden.“ Frage 3: Planen BVG und S-Bahn Berlin GmbH die Einstellung weiteren Sicherheitspersonals und wenn ja, um wie viele Sicherheitskräfte handelt es sich und wie sieht der konkrete Zeitplan für die Neueinstellungen aus (bitte nach Verkehrsmittel und Jahr auflisten)? Antwort zu 3.: Nach Angaben der S-Bahn Berlin GmbH ist eine Erhöhung des täglich eingesetzten Sicherheitspersonals in ihrem Bereich derzeit nicht vorgesehen und aufgrund der Lagebeurteilung auch nicht notwendig. Der Einsatz der Sicherheitskräfte richte sich nach erkannten Schwerpunkten und der aktuellen Sicherheitslage. Ändere sich diese, werde laut S-Bahn Berlin GmbH auch zusätzliches Sicherheitspersonal kurzfristig eingesetzt. Des Weiteren würden kontinuierlich der Ausbildungs- und Weiterbildungsstand der eingesetzten Sicherheitspersonale verbessert. Die BVG teilt mit, dass sie im Rahmen des Maßnahmenpakets „Sicherheit“ in 2011 die Erhöhung des Sicherheitspersonals um 60 interne und 20 externe Sicherheitskräfte beschlossen hat. Der jährliche Aufwand dafür betrage rd. 4 Mio. EUR. Frage 4: Planen BVG und S-Bahn Berlin GmbH den verstärkten Einsatz von Stationspersonal und wenn ja, um wie viel Personal handelt es sich und wie sieht der konkrete Zeitplan aus? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 415 2 Antwort zu 4.: Die S-Bahn Berlin erläutert, dass die DB zur Gewährleistung der Sicherheit in Zügen und auf Bahnhöfen weiterhin auf Personalpräsenz setzt, die durch die Aufsichten und die eingesetzten Sicherheitskräfte gegeben sei. Nach Unternehmensangaben werden die derzeit noch örtlich fest stationierten und teils ohne Kundenkontakt eingesetzten Aufsichten diese Aufgabe nach Entfall der Abfertigungsfunktionen künftig als mobile Aufsichten wahrnehmen und damit die bereits jetzt mobil eingesetzten Aufsichtskräfte verstärken. Laut BVG wird die derzeitige Personalstärke von rund 140 sogenannten Bahnhofsbetreuern in den U-Bahnhöfen, die rund um die Uhr im Einsatz sind, beibehalten. Frage 5: Teilt der Senat die Auffassung der BVG, dass die Einstellung weiteren Sicherheits- und/oder Stationspersonals zu höheren Fahrpreisen führen würde und wenn ja, mit welcher Fahrpreiserhöhung wäre zu rechnen und wenn nein, wie würde sich die Finanzierung gestalten? Antwort zu 5: Die BVG vertritt – ebenso wie der Senat – nicht die Auffassung, dass erhöhte Fahrpreise einen Beitrag zur Finanzierung von deutlich mehr Sicherheitspersonal leisten könnten. Diskutiert wurde in der Vergangenheit eine 24h-Personalbesetzung der UBahnhöfe . Dies würde nach Einschätzung der BVG einen Personalmehraufwand von mehr als 70 Mio. EUR (nur BVG AöR) p. a. erfordern. Ein Preisaufschlag von damals diskutierten 20 Cent pro Einzelfahrschein wäre jedoch alleine nicht ausreichend, um diesen Mehraufwand vollständig zu finanzieren. Selbst eine Bezuschlagung des gesamten Bartarifs (Einzelfahrschein, Kurzstreckenfahrschein , Tageskarte) um diesen Betrag kann den zusätzlichen Personalmehraufwand nicht decken. Darüber hinaus würde eine derartige Fahrpreiserhöhung kontraproduktiv wirken. Dies ist das Ergebnis einer telefonischen Repräsentativbefragung der Berliner Bevölkerung (rd. 1.000 Personen) zur Bereitschaft , einen Sicherheitszuschlag zu zahlen, die die das Markt- und Meinungsforschungsinstitut Info GmbH vom 14.03. bis 25.03.2011 durchgeführt hat. Die nachfolgenden Ergebnisse stellen dabei laut BVG keine Preiselastizitäten dar und sind nicht auf die regelmäßigen Tarifanpassungen übertragbar: 29% der Kunden würden einen Sicherheitsaufschlag von 20 Cent pro Einzelticket nicht akzeptieren und ihre Fahrten reduzieren bzw. zu Nicht-ÖPNV-Verkehrsmitteln abwandern. Dieser Fahrgastverlust würde für die BVG AöR eine Mindereinnahme an Fahrgeldern von rd. 150 Mio. EUR p. a. bedeuten, der geschätzte Mehreinnahmen von 60 Mio. EUR aus dem Sicherheitsaufschlag gegenüberstünden . Im Saldo hätte die BVG AöR Einnahmeverluste von rd. 90 Mio. EUR p. a. Die Ergebnisse dieser Umfrage bestärken die Vermutung, dass mit einem Sicherheitsaufschlag der eigentliche Zweck (mehr Geld für Personalpräsenz) nicht erreicht werden kann. Frage 6: Wird der Senat die am 5. Mai 2011 wieder eingeführten Doppelstreifen von Polizeibeamten und BVG-Sicherheitspersonal auch zukünftig fortsetzen, wie viele Polizeibeamte werden für diese Doppelstreifen eingesetzt und welche U-Bahnhöfe sind kriminalitätsbelastet ? Antwort zu 6: Seit dem 05.05.2011 führt die Polizei Berlin zusammen mit dem Sicherheitspersonal der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) verstärkt Präsenzstreifen auf ausgewählten U-Bahnhöfen durch. Im Dezember 2011 wurde das Verfahren modifiziert und die Maßnahmen auf weitere U-Bahnhöfe ausgeweitet. Die Auswahl der zu bestreifenden U-Bahnhöfe wird in Absprache zwischen den örtlichen Polizeidirektionen und der BVG getroffen. Die Abstimmung für die gemeinsamen Einsätze übernimmt die Koordinierungsstelle ÖPNV (Dir ZA KooSt ÖPNV) der Polizei Berlin. Für die gemeinsamen Einsätze werden jeweils mindestens zwei Einsatzkräfte der Polizei Berlin bereitgestellt. In den Nachtzeiten unterstützen zusätzlich noch Einsatzhundertschaften, sofern diese nicht anderweitig gebunden sind, die Präsenzmaßnahmen im ÖPNV. Die Kriminalitätsbelastung der einzelnen U-Bahnhöfe unterliegt einer ständigen Überprüfung und Veränderung. Die Erkenntnisse der BVG und das Lagebild der Polizei Berlin geben Aufschluss über aktuelle Vorkommnisse und ermöglichen somit eine gezielte Einsatzkräftesteuerung. Die gemeinsamen Präsenzeinsätze werden auch künftig fortgesetzt. Frage 7: Plant der Senat auch in S-Bahnen Doppel- streifen von Polizeibeamten und S-Bahn-Sicherheitspersonal und wenn ja, wie gestaltet sich der konkrete Zeitplan und wie viele Polizeibeamte plant der Senat auf Doppelstreife zu schicken? Antwort zu 7: Gemeinsame Einsätze von Sicher- heitspersonal der S·Bahn Berlin GmbH mit der Polizei Berlin sind grundsätzlich nicht beabsichtigt, da die Aufgabe der Gefahrenabwehr im Bereich der S-Bahn Berlin GmbH vorrangig der Bundespolizei obliegt. Frage 8: Wie oft hat die Leitzentrale von BVG und S- Bahn Berlin GmbH seit ihrer Einführung von den Lautsprechern auf den Bahnhöfen Gebrauch gemacht, um in kritischen Situationen und/oder bei Gewalttaten einzugreifen? Antwort zu 8: Die S-Bahn Berlin GmbH verfügt nicht über derartige Einsatzmittel. Bei der BVG gibt es keine statistische Aufstellung über den Einsatz der Lautsprecher. Frage 9: Plant der Senat, dass Polizeibeamte zukünftig wieder kostenfrei in Uniform den ÖPNV nutzen können und wenn ja, wie sieht der konkrete Zeitablauf aus? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 415 3 Antwort zu 9: Justizvollzugsbeamtinnen und -beamte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei und Feuerwehr sowie Feldjäger können in Uniform bereits heute den ÖPNV kostenlos nutzen. Frage 10: Bis wann wird die Weisung der BVG vollständig vollzogen sein, dass Kontrolleurinnen und Kontrolleure nur noch in offizieller Uniform ihren Dienst verrichten sollen, und plant die S-Bahn Berlin GmbH dies ebenfalls umzusetzen, um auch für Sicherheit und Ordnung in den Bahnen zu sorgen und müssen sie ein Sicherheitstraining absolvieren und wenn ja, bis wann? Antwort zu 10: Die BVG hat zu der Frage mitgeteilt: „Seit 01.07.2011 tragen alle externen und internen Dienstleister der BVG AöR im Regelfall die offizielle Dienstkleidung. Die externen Mitarbeiter haben ein Sicherheitstraining absolviert und können sowohl als Sicherheitsmitarbeiter als auch als Kontrollkräfte eingesetzt werden.“ Bei der S-Bahn Berlin GmbH sind nach Unter- nehmensangaben keine Änderungen in Bezug auf die Durchführung von Fahrscheinkontrollen geplant. Frage 11: Wann werden alle U- und S-Bahnhöfe, U- und S-Bahnen, Busse und Straßenbahnen mit Videotechnik ausgestattet sein, werden ältere Fahrzeuggenerationen nachträglich mit Videotechnik ausgestattet, bis wann werden jene Bahnhöfe, auf denen Videotechnik bereits eingesetzt wird, mit modernen schwenk- und zoombaren Kameras ausgestattet und ist stets gewährleistet, dass auf allen Bahnhöfen und in allen Fahrzeugen, die videoüberwacht werden, auf die Videoüberwachung hingewiesen wird? Antwort zu 11: Die BVG hat zu der Frage mitgeteilt: „Die U-Bahnhöfe der BVG AöR sind vollständig mit Videoaufzeichnungsanlagen ausgerüstet. Der Ausstattungsgrad der Fahrzeuge steigt sukzessive über den Weg der Neubeschaffung. Derzeit sind 100 % aller U-Bahnhöfe sowie 86,1 % der Fahrzeuge U-Bahn, 40,3 % der Fahrzeuge Straßenbahn und 81,7 % der Fahrzeuge Omnibus mit Videoaufzeichnungsanlagen ausgestattet. Der Einsatz moderner schwenk- und zoombaren Kameras ist auf derzeit 7 Bahnhöfen eingeführt worden und wird im Jahre 2012 auf weiteren 14 Bahnhöfen eingeführt werden. An allen Ein- und Ausgängen sowie auf den Bahnhöfen und in den Verkehrsmitteln sind entsprechende Hinweise zur Videoüberwachung angebracht.“ Die S-Bahn Berlin GmbH erläutert, dass der nachträgliche Einbau von Geräten zur Videoüberwachung in vorhandene S-Bahn-Fahrzeuge sehr aufwändig wäre und angesichts zahlreicher gleichzeitig abzuarbeitender Rollkuren die Fahrzeugverfügbarkeit stark be- einträchtigen würde, so dass das Unternehmen von einer Nachrüstung der Altfahrzeuge absehen müssen. Der Senat sieht für die Neuvergabe von S-Bahnleistungen vor, dass die dann zu beschaffenden Fahrzeuge auch mit Videotechnik ausgestattet sein müssen. Frage 12: Wie viele Gewaltvorfälle auf U- und S- Bahnhöfen und in U- und S-Bahnen gab es in den Jahren 2009, 2010 und 2011 und wie viele von ihnen konnten mithilfe der Videoüberwachung aufgeklärt werden? Antwort zu 12: Die Daten der nachfolgenden Tabellen wurden dem Lagebild ÖPNV entnommen. Gewaltdelikte (hier: Raub und Körperverletzung) in U-Bahnzügen (registrierte Straftaten 2009-2011 durch die Polizei Berlin) 2009 2010 2011 Raub 270 115 117 Körperverletzung 1.252 652 717 Gewaltdelikte (hier: Raub, Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Bedrohung) auf UBahnhöfen (registrierte Straftaten 2009-2011 durch die Polizei Berlin) 2009 2010 2011 ausgewählte Straftaten insgesamt 4728 2505 2036 Gewaltdelikte (hier: Raub und Körperverletzung) in S- Bahnzügen und Regionalbahnen (registrierte Straftaten 2009-2011 im Bereich der S- Bahn Berlin und der DB AG; die registrierten Straftaten 2009 beziehen sich auf die Angaben der Polizei Berlin und der Bundespolizei / 2010 und 2011 nur von der Polizei Berlin) 2009 2010 2011 Raub 222 81 86 Körperverletzung 1871 1738 2013 Gewaltdelikte (hier: Raub, Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Bedrohung) auf SBahnhöfen /Regionalbahnhöfen (registrierte Straftaten 2009-2011 auf Bahnhöfen der S-Bahn Berlin und der DB AG / die registrierten Straftaten 2009 beziehen sich nur auf die Angaben der Polizei Berlin) 2009 2010 2011 ausgewählte Str 1233 711 782 aftaten insgesamt Eine Aussage darüber, wie viele Gewaltdelikte letztlich durch die Videoüberwachung in öffentlichen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 415 4 Rä aterial bei der BVG wir durch die Polizei Berlin, die Bundespolizei und die Sic n insgesamt ans genden Trend des Anfrageaufkommens in den Jah 2009 2010 2011 umen des Personennahverkehrs aufgeklärt werden konnten, kann nicht getroffen werden, da dies keiner statistischen Erfassung unterliegt. Die Anforderung von Videom d herheitsdienste der BVG vorgenommen. Die nachfolgende Tabelle stellt de tei ren 2009-2011 dar und zeigt dabei den deutlichen Anteil der Videodatenanforderungen durch die Polizei Berlin auf. Anfragen insgesamt 2.769 2.902 3.873 Anfragen durch die Polizei Berlin 1.398 1.698 2.417 Frage 13: Stimmt der Senat der Auffassung zu, dass Videoüberwachung auf U- und S-Bahnhöfen und in öff von Sicherheitspersonal der BVG sowie gemeinsame Einsätze mi erlängerung der Speicherfrist auf 48 Stu den wird die Beweismittelsituation bezüglich auf Ber n, den 11. Juni 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r Senatsverwaltung f lung und Umwelt (Ei g beim Abgeordnetenhaus am 14. Juni 2012) entlichen Verkehrsmitteln und der verstärkte Einsatz von mehr Sicherheitspersonal und Doppelstreifen zu mehr Sicherheit und Ordnung der Fahrgäste und dass die Verlängerung der Speicherfristen von Videoaufzeichnungen von 24 auf 48 Stunden zu einer erfolgreichen Aufklärung von Gewalttaten beitragen? Antwort zu 13: Der Einsatz und die Präsenz t der Polizei Berlin sind grundsätzlich besonders geeignet, die objektive und subjektive Sicherheit der Fahrgäste zu verbessern. Auch die offen angebrachten und durch Piktogramme und Hinweise gekennzeichneten Videokameras der BVG sind ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsmaßnahmen auf den Bahnhöfen und in den Verkehrsmitteln. Durch die V n zuklärender Straftaten verbessert, vor allem im Hinblick auf nachträglich angezeigte Sachverhalte. li ür Stadtentwick ngan