Drucksache 17 / 10 416 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Harant (SPD) vom 28. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. April 2012) und Antwort Bildungs- und Teilhabepaket – Bilanz 2011 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Stand der Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in den Berliner Bezirken im Jahr 2011 (bitte prozentual auflisten)? Zu 1.: Für das Jahr 2011 ist eine statistische Darstellung der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistungen der Bildung und Teilhabe in den jeweiligen Rechtskreisen nicht möglich. Die für eine solche statistische Auswertung notwendigen Anpassungen der entsprechenden Fachsoftware in den Leistungsstellen sind erst Ende 2011 erfolgt bzw. werden im Rechtskreis des SGB II sogar erst Ende 2012 erfolgen. Alternativ wird zur Beantwortung dieser Frage daher die im Jahr 2011 geführte Antragsstatistik herangezogen. Es ergibt sich zum Stichtag des 31.12.2011 folgendes Bild: Potentiell Anspruchsberechtigte Antragssteller (in %) Anzahl der Einzelleistungen Charlottenburg-Wilmersdorf 10.637 89,7 % 10.415 Friedrichshain-Kreuzberg 20.129 75,9 % 29.711 Lichtenberg 14.853 56,9 % 13.606 Marzahn-Hellersdorf 18.789 40,7 % 19.578 Mitte 29.692 39,8 % 31.835 Neukölln 28.645 74,5 % 43.948 Pankow 12.813 39,7 % 13.726 Reinickendorf 14.705 45,4 % 14.025 Spandau 15.562 50,2 % 15.370 Steglitz-Zehlendorf 8.253 35,4 % 6.740 Tempelhof-Schöneberg 17.266 54,4 % 18.557 Treptow-Köpenick 9.288 70,9 % 13.823 Berlin insgesamt 200.632 56,1 % 231.334 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 415 2 2. Wie erklären sich die Unterschiede zwischen den Bezirken? Zu 2.: Bei acht von zwölf Bezirken lag die Antragsquote zum Stichtag des 31.12.2011 bei durchschnittlich 35 - 55 %. Bei vier Bezirken lag die Quote deutlich höher. Dem Senat sind jedoch keine Gründe für die unterschiedliche Inanspruchnahme in den Bezirken bekannt. Da es sich bei der Antragsstatistik - wie in der Antwort zu 1. dargestellt - um manuell erhobene Daten handelt, ist auch eine unterschiedliche Datenerfassung nicht auszuschließen. 3. Wie liegt Berlin im bundesdeutschen Vergleich? Zu 3.: Am 01.03.2012 lag die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) bundesweit bei 55,7 %. In Berlin hatten zum gleichen Stichtag von den 209.625 Leistungsberechtigten insgesamt 129.040 Personen mindestens jeweils einen Antrag auf Leistungen des BuT gestellt. Für Berlin ergab sich also eine Antragsquote von 60,9 %. Differenziert nach Rechtskreisen gestaltet sich der Vergleich wie folgt: SGB II: 53,3 % (Bund) / 61,9 % (Berlin) SGB XII: 66,8 % (Bund) / 70,7 % (Berlin) Wohngeld/Kinderzuschlag: 62,0 % (Bund) / 53,1 % (Berlin) 4. Welcher Anteil der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel wurde 2011 abgerufen? Zu 4.: Für die zusätzlichen Transferleistungen für die Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG – Bezieher/innen von Wohngeld und Kinderzuschlag nach § 6a BKGG) ist zum Ausgleich die Bundesbeteiligung für die Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) nach § 22 Absatz 1 SGB II erhöht worden. Als entsprechende Einnahme erhält Berlin für die Jahre 2011 und 2012 5,4 % der KdU. Tatsächlich als BuT-Leistungen ausgegeben wurden für diesen Personenkreis 18.181.454,56 Euro. 5. Welche Leistungen hat Berlin wegen des Bildungs- und Teilhabepakets aus dem Landeshaushalt gestrichen? 6. Um welche Leistungen und in welcher Höhe handelt es sich? Zu 5. und 6.: Eine vollständige Streichung von Leistungen des Landes Berlin wegen der Einführung der Leistungen für Bildung und Teilhabe ist nur für das so genannte „Starterpaket“ für Schulanfänger/innen erfolgt, da diese Leistung nun vorrangig als Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Höhe von 70,- Euro zum 1. August und 30,- Euro zum 1. Februar eines Jahres im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes erbracht wird. Bis zum Jahr 2011 erhielten die Bezirke die Mittel für das Starterpaket in Höhe von 30,- Euro pro Kind, soweit diese nach der Lernmittelverordnung von der Zuzahlung befreit waren. Der Härtefallfonds für das Schulmittagessen ist nach Einführung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nicht gestrichen, jedoch dem Grunde nach obsolet geworden. Denn bei der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen haben die leistungs-berechtigten Personen nunmehr lediglich einen Eigenanteil in Höhe von 1,- Euro pro Tag und Essen aufzuwenden. Alle darüber hinausgehenden Kosten für das Schulmittagessen werden den BuT-Leistungsberechtigten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes erstattet. Sollte es aufgrund familiärer Notlagen dennoch vorkommen , dass Eltern nicht in der Lage sind, den festgesetzten Eigenanteil aufbringen zu können, ist eine Einzelfallentscheidung über den Härtefallfonds für das gemeinschaftliche Mittagessen im Ausnahmefall jedoch weiterhin möglich. Die Ausgaben werden den Bezirken dann in Höhe der angefallenen Ist-Kosten bereitgestellt. Eine Übersicht zu den tatsächlich verwendeten Mitteln in den Haushaltsjahren 2010 bis 2011 in den jeweiligen Bezirken für den Härtefallfonds Schulmittagessen und Erstausstattung für Einzuschulende sind im Anhang (Anlage 1) aufgeführt. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gewährt im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel für bestimmte Schülerfahrten (z. B. für Gedenkstättenfahrten des Nationalsozialismus, Fahrten im Rahmen einer Schulpartnerschaft) entsprechende Zuschüsse . Sofern die an der Schülerfahrt teilnehmenden Kinder und Jugendlichen einen Anspruch auf Übernahme der Kosten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets haben, werden für diese Kinder - wegen der Vorrangigkeit der Leistungen für Bildung und Teilhabe - keine Zuschüsse des Landes Berlin mehr gewährt. Für die Förderung von SchülerInnen-Begegnungs- fahrten im Rahmen internationaler Schulpartnerschaften und Gedenkstättenfahrten stehen 2012 (wie 2011 auch) insgesamt 187.200 € zur Verfügung. Berlin, den 08. Mai 2012 In Vertretung Michael B ü g e Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2012) SenFin II D 17 erstellt am: 26.01.2012 gedruckt am: 08.06.2012 Uhrzeit: 12:19 Kleine Anfrage 17 / 10 416 Anlage 1 Finanzierung der Härtefallfonds für Berliner Grundschulen Mitte 12.873 35.724 11.165 32.913 Friedrichshain-Kreuzberg 5.044 34.497 5.887 30.217 Pankow 0 10.641 0 1.680 Charlottenburg.-Wilmersdorf 2.376 11.665 4.121 3.875 Spandau 3.496 17.162 5.244 8.689 Steglitz-Zehlendorf 0 57 0 0 Tempelhof-Schöneberg 0 24.882 0 24.156 Neukölln 3.772 51.150 7.941 50.061 Treptow-Köpenick 606 9.867 1.978 7.209 Marzahn-Hellersdorf 2.955 28.303 4.365 25.473 Lichtenberg 3.677 22.471 2.530 18.691 Reinickendorf 23.901 21.000 12.227 18.061 Gesamt 58.701 267.419 55.458 221.024 Bezirk Hf - ErstausstattungHf - Mittagessen Hf - Erstausstattung Hf - Mittagessen 2010 2011 ka17-10416.pdf ka17-10416_Anlage Tabelle1