Drucksache 17 / 10 417 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Harant (SPD) vom 28. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. April 2012) und Antwort Finanzierung des Religions- und Weltanschauungsunterrichts Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass für die Finanzierung des Re- ligions- und Weltanschauungsunterrichts weiterhin der Durchschnittsansatz der Vergütungsgruppe BAT III (West) aus dem Jahr 2002 gilt und seitdem nicht angepasst wurde? Zu 1.: Die Finanzierungsregelungen für den Religions - und Weltanschauungsunterricht sind in der Finanzierungsvereinbarung von 2005 festgelegt. Der Zuschusshöchstbetrag für die Erteilung des Religionsunterrichts wird ausgehend von der Zahl der Teilnehmer/innen und deren Teilung durch eine schulartspezifische Lerngruppengröße (15er Gruppen in Grundschulen und 12er Gruppen in allen anderen Schulen) berechnet, indem aus der Zahl der Lerngruppen in Verbindung mit der Pflichtstundenzahl einer Lehrkraft (25 Wochenstunden) eine Zahl von Planstellen ermittelt und diese mit 90 v. H. des Personalkostendurchschnittssatzes der Vergütungsgruppe III (BAT West) multipliziert wird. Es wird der Personalkostendurchschnittssatz von 2002 zugrunde gelegt. Eine Anpassung ist nicht vorgesehen, eine Änderung der Vereinbarung hat es bisher nicht gegeben. 2. Ist es richtig, dass damit die Lehrkräfte des Reli- gions- und Weltanschauungsunterrichts deutlich schlechter gestellt sind als die Lehrkräfte anderer Schulfächer und wie hoch ist dieser Unterschied? Zu 2.: In Berlin erhalten die Anbieter des freiwilligen Religions- und Weltanschauungsunterrichts bis zu 90 Prozent der Personalkosten durch das Land erstattet. Außerdem wird ihnen eine Ausbildungspauschale von 5 Prozent gezahlt. Es ist allein Sache des jeweiligen Anbieters, in welcher Höhe er seine Lehrkräfte entgeltet. Es entzieht sich daher auch der Kenntnis, ob die jeweiligen Lehrkräfte tatsächlich anders gestellt sind als die Lehrkräfte ordentlicher Fächer an öffentlichen Schulen. Gleichwohl besteht beim Personalkostendurchschnittssatz aus dem Jahre 2002 im Vergleich zu dem heutigen Satz ein deutlicher Unterschied. (Durchschnittssatz von 2002 Vgr. III BAT (West) bedeutet 55.940 Euro und davon 90 Prozent entsprechen 50.346 Euro; Durchschnittssatz von 2012 Entgeltgruppe 11 (West) – dem früheren BAT- Satz - macht 73.760 Euro aus und davon 90 Prozent entsprechen 66.384 Euro.) 3. Für wann plant der Senat eine Angleichung der Finanzierung dieser Fächer an den aktuellen Durchschnittssatz im öffentlichen Dienst, bzw. an die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst? Wenn das nicht beabsichtigt ist, bitte ich um eine Begründung für die Ungleichbehandlung . Zu 3.: Wie eben dargelegt, besteht bei der Finan- zierung des Religions- und Weltanschauungsunterrichts keine Ungleichbehandlung, da alle Anbieter nach denselben Grundsätzen finanziert werden. Ein rechtlicher Anspruch auf Anpassung besteht nicht. Es handelt sich bei dem Religions- und Weltanschauungsunterricht nicht um ein staatliches Unterrichtsfach. Zurzeit ist eine Angleichung nicht vorgesehen. 4. Trifft es zu, dass es für die Fächer Religions- und Weltanschauungsunterricht noch immer keine Lernmittelzuschüsse gibt, im Gegensatz zu anderen Schulfächern? Zu 4.: Lernmittelzuschüsse werden für die in den Stundentafeln ausgewiesenen staatlichen Unterrichtsfächer geleistet, beispielsweise für das Fach Ethik. Der Religions - und Weltanschauungsunterricht in Zuständigkeit der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ist kein staatliches Unterrichtsfach.  Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 417 2 5. Trifft es zu, dass der Religions- und Weltanschauungsunterricht keine finanziellen Mittel für Vertretungsstellen bekommt? Die öffentlichen Schulen erhalten 3% ihrer Personalkosten zu diesem Zweck. Zu 5.: Dies trifft zu. Berlin, den 25. April 2012 In Vertretung André Schmitz Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2012)