Drucksache 17 / 10 418 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (GRÜNE) vom 13. April 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. April 2012) und Antwort Rechtskräftige Verurteilungen von Führungspersonen der rechtsextremen NPD in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele der gegenwärtigen Funktionärinnen und Funktionäre der rechtsextremen NPD in Berlin sind in wie vielen Fällen rechtskräftig verurteilt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) 2. Wie viele Mitglieder im derzeitigen Landesvor- stand der NPD in Berlin sind in wie vielen Fällen rechtskräftig verurteilt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) 3. Wie viele aktuelle Mitglieder in Kreisverbands- vorständen der NPD in Berlin sind in wie vielen Fällen rechtskräftig verurteilt? (Bitte nach Kreisverband und Jahr aufschlüsseln) 4. Wie viele der aktuellen kommunalen Mandatsträ- gerinnen und Mandatsträger der NPD in Berlin sind in wie vielen Fällen rechtskräftig verurteilt? (Bitte nach Bezirksverordnetenversammlung und Jahr aufschlüsseln) 5. Wie viele der rechtskräftigen Verurteilungen ende- ten jeweils mit Freiheitsstrafe, mit zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen, mit Geldstrafen sowie mit sonstigen Maßregeln? (Bitte den Fragen 1 bis 4 zuordnen) 6. Wie viele der rechtskräftigen Verurteilungen ge- hen auf Straftaten zurück, die der politisch motivierten Kriminalität aus dem „Phänomenbereich Rechts“ zuzurechnen waren (gemäß PMK-Statistik)? (Bitte den Fragen 1 bis 4 zuordnen). 7. Welchen einzelnen Deliktbereichen waren die den Verurteilungen zugrunde liegenden Straftaten zuzuordnen ? (Bitte nach den einzelnen Vorschriften des Strafgesetzbuches aufschlüsseln und den Fragen 1 bis 4 zuordnen ) Zu 1. bis 7.: Nach § 6a des Berliner Datenschutzgeset- zes in Verbindung mit Artikel 8 Abs. 1 der EU-Datenschutzrichtlinie dürfen Daten über politische Meinungen und Parteizugehörigkeiten nur verarbeitet werden, soweit ein Gesetz dies ausdrücklich erlaubt. Im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister ist daher keine Filterung nach dem Merkmal „NPD“-Zugehörigkeit oder einem inhaltlich ähnlichen Merkmal möglich. Eine Durchsicht des Verfahrensregisters im Hinblick auf die dem NPD-Landesvorstand Berlin angehörenden, sowie der auf der Seite www.npd-berlin.de als Mandatsträger bezeichneten Personen ergab, dass gegen Personen aus diesem Personenkreis in den letzten fünf Jahren fünf Mal Geldstrafen verhängt wurden. Freiheitsstrafen wurden nicht verhängt. Laut dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister erfolgte jeweils eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung, Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch [StGB]), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB), Gefangenenbefreiung (§ 120 StGB) und Volksverhetzung (§ 130 StGB). Berlin, den 10. Mai 2012 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2012)