Drucksache 17 / 10429 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Hildegard Bentele (CDU) vom 18. April 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. April 2012) und Antwort Schuleingangsphase Klasse 1 und 2 nach Änderung des Paragraphen 7 der Grundschulverordnung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Bis zu welcher Frist können Grundschulen einen Antrag auf Einrichtung jahrgangsbezogenem Unterrichts in Klasse 1 und 2 für das Schuljahr 2012/2013 stellen und wie lautet die Frist für die Schuljahre 2013/2014, für 2014/2015, für 2015/2016, für 2016/2017? Zu 1.: Im Interesse der Transparenz schulischer Arbeit ist es wichtig, dass die Erziehungsberechtigten, die ihr Kind zum Besuch der Grundschule anmelden, wissen, ob eine Grundschule die flexible Schulanfangsphase (Saph) jahrgangsbezogen oder jahrgangsstufenübergreifend gestaltet. Daher muss die schuleigene Entscheidung für die jahrgangsbezogene Einrichtung von Klassen der Saph auf Grundlage des in der Schule erarbeiteten pädagogischen Konzepts vor Beginn des Anmeldezeitraums für das folgende Schuljahr vorliegen, der in der Regel nach den Herbstferien beginnt. Für das Schuljahr 2012/13 ist die organisatorische Vorbereitung demzufolge abgeschlossen: Schulen, die die Saph im kommenden Schuljahr jahrgangsbezogen organisieren werden, haben dafür – letztmalig nach „altem“ Recht – entsprechend dem bisherigen Verfahren ein Genehmigungsschreiben vom Oktober 2011 erhalten. Für das Schuljahr 2013/14 können Schulen bzw. die Lehrkräfte der Saph nunmehr ein pädagogisches Konzept erarbeiten, auf dessen Grundlage die jahrgangsbezogene Organisation der Saph von der Schulkonferenz mit einer Zweidrittelmehrheit bis Ende September 2012 zu beschließen ist. 2. Kann dieser Antrag formlos – lediglich unter Einreichung des Beschlusses der Schulkonferenz und eines Konzeptes – durch den Schulleiter/die Schulleiterin gestellt werden? 3. Bei welcher Stelle muss der Antrag eingereicht werden? Zu 2. und 3.: Im Sinne der „Richtlinien der Regierungspolitik“ wurde festgelegt, dass die Entscheidung einer Schule, Klassen der Saph jahrgangsbezogen einzurichten, keiner Bewilligung der Schulaufsichtsbehörde mehr bedarf. Insofern ist es für die Schule nicht erforderlich, einen Antrag zu stellen. Die Schulkonferenz entscheidet vielmehr abschließend und eigenverantwortlich – mit Zweidrittelmehrheit -, wenn sie die Saph jahrgangsbezogen gestalten möchte. Sie benötigt dazu ein pädagogisches Konzept, das aufzeigt, wie unter den Bedingungen des jahrgangsbezogenen Unterrichts die Kernelemente der flexiblen Schulanfangsphase umgesetzt werden. Dieses Konzept wird Teil des Schulprogramms und unterliegt als solches der schulaufsichtlichen Prüfung bzw. der externen Evaluation durch die Schulinspektion. In der Grundschulverordnung (GsVO vom 4. April 2012) wurde der § 7 Abs. 2 dahingehend wie folgt gefasst: „Die flexible Schulanfangsphase umfasst die Jahrgangsstufen 1 und 2 und wird als pädagogische Einheit jahrgangsübergreifend organisiert, die Einrichtung jahrgangsbezogener Klassen ist nach Beschluss der Schulkonferenz mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder zulässig; die Organisation der Schulanfangsphase erfolgt auf der Grundlage eines von der Schule beschlossenen Konzepts.“ 4. Wie werden die Schulleiter, die Lehrerkollegien, die Gesamtelternvertretung und die Schulkonferenzen über die Wahlfreiheit zwischen jahrgangsbezogenem und jahrgangsübergreifendem Lernen informiert? 5. Wie werden die Eltern über die beiden Modelle informiert? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10429 Zu 4. und 5.: Die Umsetzung der flexiblen Schulanfangsphase seit 2005 und die Perspektiven ihrer Weiterentwicklung über das Schuljahr 2011/12 hinaus war ein zentrales Thema der Schulleitungssitzungen im März 2012. Die Schulleitungen aller Berliner Grundschulen, Förderzentren sowie der Grundstufen an Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen wurden während dieser regional durchgeführten Veranstaltungen durch Referentinnen der Schulaufsichtsbehörde über die rechtlichen Änderungen in Zusammenhang mit der Organisation der Schulanfangsphase informiert. Darüber hinaus wurden alle Berliner Schulen - einschließlich der Grundschulen - durch ein Schreiben vom 10. April 2012 direkt über den sich aus der Änderung der Grundschulverordnung neu ergebenden Sachverhalt informiert. Es ist im Folgenden gemäß § 69 Schulgesetzt (SchulG) Aufgabe jeder Schulleitung, das Kollegium und die Elternvertretung über derart wichtige Änderungen zu informieren. Ich gehe davon aus, dass diese Verpflichtung zeitnah erfüllt wird. In Kooperation mit dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) ist Anfang des Schuljahres 2012/13 ein Fachtag zur umfassenden Information angedacht. 6. Wie werden Schüler, die das Klassenziel der Klasse 3 nicht erreichen, in die jahrgangsübergreifenden Klassen 1 und 2 integriert? Zu 6.: Gem. § 23 Abs. 2 GsVO ist in den Jahrgangsstufen 3 bis 6 für Schülerinnen und Schüler eine Wiederholung der besuchten Jahrgangsstufe im Ausnahmefall zulässig, wenn ihre Lernentwicklung und ihr Leistungsstand einen erfolgreichen Besuch der nächsthöheren Jahrgangsstufe trotz individueller Fördermaßnahmen nicht erwarten lassen und durch eine Wiederholung der Jahrgangsstufe eine deutliche Verbesserung der Lernleistung wahrscheinlich ist. Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufe 3 wiederholen müssen, sind demzufolge weder in jahrgangsübergreifende Klassen der Saph zu integrieren, die eine Jahrgangsmischung 1/2 ausweisen, noch in jahrgangsbezogene Klassen der Jahrgangsstufe 2. Die betreffenden Schülerinnen und Schüler absolvieren das dritte Schuljahr vielmehr in einer dritten Klasse. Sofern die Schule jahrgangsgemischte Klassen führt, die die Saph mit der Jahrgangsstufe 3 kombinieren (JÜL Saph+3), verbleibt die Schülerin bzw. der Schüler, die oder der die Jahrgangsstufe 3 wiederholen muss, in ihrer bzw. seiner bisherigen Lerngruppe. Fachlich-didaktische und pädagogische Konzepte der Förderung von Kindern, die aufgrund besonderer Lernschwierigkeiten von einer Klassenwiederholung betroffen sind, werden von den Lehrkräften verantwortet. Mit Bezug auf den Lernentwicklungsstand des Kindes entwickelt die Lehrkraft auf Grund laufender Beobachtungen im Unterricht und der dokumentierten Lernentwicklung Maßnahmen für eine individuelle Förderung. Gem. § 14 Abs. 5 GsVO ist für Schülerinnen und Schüler, bei denen auf Grund der Lernausgangslagenuntersuchung und der Lernbeobachtung längerfristiger besonderer Förderbedarf zu erwarten ist, ein individueller Förderplan zu erstellen, der die Fördermaßnahmen beschreibt und die Ergebnisse dokumentiert. 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10429 3 7. Wie groß kann die Alterspanne in der jahrgangsübergreifenden Schuleingangsphase unter Berücksichtigung frühestmöglicher Einschulungen und Rückläufern aus Klasse 3 theoretisch werden? Zu 7.: Die Altersspanne von Schülerinnen und Schülern in der Schulanfangsphase (Doppeljahrgangsstufe 1 und 2 bei flexibler Verweildauer zwischen 1 - 3 Schuljahren) zum Stichtag 2.9.2011 ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Aufgenommen wurden Schülerinnen und Schüler, die im dritten Jahr in der Saph verweilen. Schülerinnen und Schüler, welche die Jahrgangsstufe 3 wiederholen, besuchen nicht erneut die Schul- anfangsphase, sondern eine dritte Klasse. Schülerinnen und Schüler in der Schulanfangsphase an öffentlichen Grundschulen und Integrierten Sekundarschulen mit Grundstufe nach Geburtsjahren im Schuljahr 2011/12 Stichtag: 02.09.2011 Geburtsjahr Insgesamt 2002 2003 2004 2005 2006 41.928 344 4.595 18.899 17.857 233 Zu berücksichtigen ist, dass im weiteren Verlauf der Schulzeit aufgrund von vorzeitigem Aufrücken aus bzw. längerem Verweilen in der Saph, Überspringen bzw. Wiederholen von Jahrgangsstufen der Grundschule sowie von Klassenwiederholungen in der Sekundarstufe I in einzelnen Klassen eine noch ausgeprägtere Altersspreizung zu verzeichnen sein kann. 8. Wie lautet der Betreuungsschlüssel für Grundschulklassen, die jahrgangsübergreifend unterrichtet werden und wie lautet der Betreuungsschlüssel für Grundschulklassen die jahrgangsbezogen unterrichtet werden? Zu 8.: Die Zumessung von Erzieherinnen und Erziehern in der ergänzenden Förderung und Betreuung ist in der Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 13/2011 festgelegt. Danach errechnet sich die Erzieherausstattung in der verlässlichen Halbtagsgrundschule und in der offenen Ganztagsgrundschule aus den gewählten Modulen der Kinder und den verbindlichen Betreuungszeiten von 7:30 bis 13:30 Uhr im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule. Für die gebundenen Ganztagsgrundschulen stehen von 7:30 bis 16:00 Uhr pro Lerngruppe in der flexiblen Schulanfangsphase jeweils 0,75 Erzieher/innen bereit. Jede Klasse der Schulanfangsphase erhält seit dem Schuljahr 2008/09 - 20,5 Lehrerwochenstunden zur Abdeckung der Stundentafel, - 2 Lehrerwochenstunden für Förderunterricht, - 2 - 4 Lehrerwochenstunden für sonderpädagogische Förderung, - 6 -10 Erzieherwochenstunden im Rahmen der Ausstattung der verlässlichen Halbtagsgrundschule und der Ganztagsgrundschule. Hinzu kommen 0,5 Lehrerwochenstunden pro Schüler/in bei Frequenzen über 24. Ergänzend erhalten auch die Klassen der Saph Zuschläge für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache und für Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf im integrativen Unterricht. Jahrgangsgemischte Klassen der Saph erhalten darüber hinaus - 4 Erzieherwochenstunden für jahrgangsübergreifende Klassen sowie wahlweise - 2 Lehrerwochenstunden oder alternativ 3 Erzieherwochenstunden oder alternativ Projektmittel in Höhe von 3.200.- €. 9. Inwieweit haben die Grundschullehrer, die die Klassen 1 und 2 jahrgangsübergreifend unterrichten eine entsprechende Aus- oder Fortbildung erhalten und wie viel Prozent der Grundschullehrer haben eine solche Ausoder Fortbildung erhalten? Zu 9.: Prozentuale Angaben über die Zahl der seit Einführung des jahrgangsübergreifenden Lernens (JÜL) im Schuljahr 1992/93 fortgebildeten Lehrkräfte liegen nicht vor. Darstellungen der spezifischen Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte der Schulanfangsphase finden sich in der Mitteilung zur Kenntnisnahme „Verlässliche Rahmenbedingungen für die Schulanfangsphase schaffen - Einrichtung jahrgangsgemischter Lerngruppen an allen Grundschulen ab Schuljahr 2008/09 sichern“ (Drs. 16/2024 vom 30.12.2008). In den Schuljahren 2009/10 und 2010/11 wurden 408 Veranstaltungen von insgesamt 4.589 Lehrkräften zum Themenkomplex „Schulanfangsphase“ besucht. Für individuelle sowie schulinterne Fortbildungen zum Lehren und Lernen in der Schulanfangphase steht seit dem Schuljahr 2003/04 in jedem Bezirk ein Unterstützungssystem von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren - u. a. für den Anfangsunterricht, für jahrgangsübergreifendes Lernen, für Lese-RechtschreibSchwierigkeiten , sonderpädagogische Förderung, Sprachförderung sowie für die Unterrichtsfächer - zur Verfügung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10429 Seit Beginn des Schuljahres 2005/06 fanden in verstärktem Umfang in allen Bezirken von der Schulaufsicht und den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren organisierte regionale Fortbildungen zur Qualität des Anfangsunterrichts statt. Dabei lag der Schwerpunkt jeweils auf dem Unterrichten jahrgangsübergreifender Lerngruppen. Je nach Bedarf erfolgen diese Fortbildungen schulintern, vor allem für Schulen, die mit dem jahrgangsübergreifenden Lernen erst in den letzten Jahren begonnen haben, aber auch als offene Angebote für alle interessierten Lehrkräfte. Die bezirklichen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren stehen seitdem für Fortbildungen auf Studientagen und für Beratungen kleiner Gruppen oder einzelner Lehrkräfte zur Verfügung. Die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren werden vom Landesinstitut für Schule und Medien BerlinBrandenburg kontinuierlich qualifiziert und tauschen ihre Erfahrungen aus. Sie führen außerdem in ihrem Bezirk Regionalkonferenzen durch, an denen die Vorsitzenden der Fachkonferenz Schulanfangsphase aller Schulen teilnehmen und den Zugang zu neueren Erkenntnissen der Fachdidaktik und Unterrichtsentwicklung sowie zu bildungspolitisch relevanten Informationen erhalten und auf Fachkonferenzen weitergeben. Seit Beginn des Schuljahres 2009/10 werden durch das Modellvorhaben „Kollegiale Unterrichtshospitation zur Qualitätsentwicklung des Unterrichts in der Schulanfangsphase (KUQS)“ Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozesse insbesondere im Bereich der Schulanfangsphase unterstützt. Die wechselseitige kollegiale Hospitation mit anschließendem Feedback, die als professioneller Austausch auf „Augenhöhe“ erfolgt, wird in der Schulentwicklungsforschung in zunehmendem Maße als eine der effektivsten Formen der Lehrerfortbildung angesehen. Ein zentrales Ziel des Modellvorhabens KUQS, in dem zurzeit 19 Lehrkräfte der Schulanfangsphase aus 19 verschiedenen Grundschulen mitarbeiten, ist die Ausweitung der kollegialen Hospitation im Kollegium sowie in den Bezirken. Im Modellvorhaben wurde eine Informations- und Materialsammlung (i-Box) erstellt, die Praxisanregungen für kollegiales Hospitieren bietet. Im laufenden Schuljahr 2011/12 wurde die kollegiale Hospitation durch Projektleitung und Lehrkräfte auf Schulleitungssitzungen in 9 Bezirken sowie in 15 Veranstaltungen für Regionalkonferenzen der Schulanfangsphase , Gesamtkonferenzen und Studientagen vorgestellt. In 10 Schulen haben sich in der Folge Hospitationstandems von Lehrkräften gebildet. 10. Welche räumlichen Voraussetzungen müssen für jahrgangsübergreifendes Lernen im Gegensatz zu jahrgangsbezogenem Lernen gegeben sein? Zu 10.: Für das jahrgangsübergreifende Lernen insbesondere in der flexiblen Schulanfangsphase sind Flächenangebote erforderlich, die Raum für die unterschiedlichsten Differenzierungsformen – spontan oder geplant – bieten. Das Musterraumprogramm für Grundschulen sieht daher eine entsprechende Anzahl von Teilungs- und Gruppenräumen vor, die (nach Möglichkeit) den Klassenräumen zuzuordnen sind. Die Notwendigkeit des flexiblen Einsatzes unter- schiedlicher Unterrichtsformen besteht jedoch nicht allein bei jahrgangsübergreifend organisierten Lerngruppen: Auch innerhalb von Jahrgangsklassen bestehen in der Schülerschaft dieser Jahrgangsstufen erhebliche Entwicklungsunterschiede, die differenzierte Unterrichtsformen zur Folge haben. Grundsätzlich unterschiedliche Raumanforderungen zwischen beiden Organisationsformen bestehen daher nicht. 11. Inwieweit sind die räumlichen Voraussetzungen an den Grundschulen, die jahrgangsübergreifend unterrichten, tatsächlich gegeben? Zu 11.: Für die Kapazitätseinschätzung eines Standortes werden die vorhandenen Stammklassen-, Fach- und Teilungsräume herangezogen, insoweit ist eine ausreichende Ausstattung mit Teilungsräumen (bei ausreichender Kapazität eines Standortes) prinzipiell gegeben. Die Ausstattung der Grundschulen mit den – deutlich kleineren – Gruppenräumen ist unterschiedlich. Im Rahmen der Anpassung von Schulgebäuden an die aktuelle Bedarfslage sind die Schulträger bestrebt, diesbezügliche Defizite durch bauliche Eingriffe oder andere tragfähige Lösungen zu beseitigen oder zu mildern. Eine zentrale Erfassung des Ausstattungsgrades der Grundschulen mit Gruppenräumen erfolgt nicht; Aussagen zu diesem Aspekt sind daher im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht mit vertretbarem Aufwand zu leisten. Berlin, den 10. Mai 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2012) 4