Drucksache 17 / 10 438 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 20. April 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. April 2012) und Antwort Bald 10 Jahre Telearbeit für Berliner Beamtinnen und Beamte – Anspruch und Wirklichkeit Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchen Bereichen der Berliner Verwaltung – aufgeschlüsselt nach Bereich, Dienststelle und Kalenderjahr – wurde seit Änderung der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (AZVO) im Jahre 2003 für verbeamtete Beschäftigte ein Telearbeitsplatz eingerichtet ? 2. Wie viele Anträge auf Telearbeit wurden – aufgeschlüsselt nach Dienststelle und Kalenderjahr – von Beschäftigten in den jeweiligen Bereichen gestellt? Zu 1. und 2.: Telearbeitsplätze werden von den Dienststellen des Landes Berlin im Rahmen der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung eigenständig eingerichtet. Eine vollständige Beantwortung dieser Frage hätte daher eine landesweite Umfrage erfordert, was in der kurzen Zeit für die Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht möglich gewesen ist. Die Kleine Anfrage wird daher beispielhaft für die Senatsverwaltung für Inneres und Sport (ohne die nachgeordneten Behörden) beantwortet. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass sich die Fragen auf alle Beschäftigen des Landes Berlin und nicht nur auf die Statusgruppe der Beamtinnen und Beamten bezieht. Zur Telearbeit ist mit dem örtlichen Personalrat am 31.08.2010 eine „Dienstvereinbarung über Alternierende Telearbeit in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport“ abgeschlossen worden. Diese Vereinbarung hat die bis dahin gültige Dienstvereinbarung für die außerbetriebliche Arbeit ohne IT-Einsatz ersetzt. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat den IT-Landesdienstleister, das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin), im Rahmen von ITIS (ITInfrastrukturservice ) mit dem Betrieb der verfahrensunabhängigen IT-Infrastruktur einschließlich der häuslichen IT-Arbeitsplätze beauftragt. Entsprechende IT-Arbeitsplätze können jederzeit aus dem Vertrag abgerufen werden. Den Beschäftigten steht über eine sichere Datenverbindung zu Hause die gleiche ITUmgebung zur Verfügung wie am „dienstlichen“ Arbeitsplatz. Folgende Anträge wurden seit Einrichtung der alternierenden außerbetrieblichen Telearbeit gestellt und bewilligt: Organisationseinheit 2010 2011 2012 SenInnSport Stamm 2 7 8 davon Abteilung I Staats- Verwaltungs- und Dienstrecht 2 davon Abteilung III Öffentliche Sicherheit und Ordnung 1 2 3 davon Abteilung IV Sport 1 davon Abteilung ZS Landesweite, ressortweite und hausinterne Querschnittsaufgaben 3 5 Aus Gründen des Geheimschutzes eignen sich die Arbeitsgebiete beim Geheimschutzbeauftragten (Abt. I), in der Abt. II – Verfassungsschutz - und die als sicherheitsempfindlich eingestuften Arbeitsgebiete in der Abt. III nicht für die Telearbeit. 3. Wie viele der gestellten Anträge wurden nicht bewilligt und aus welchen Gründen erfolgte deren Ablehnung? Zu 3.: Zu einem Antrag auf Telearbeit liegt eine ablehnende Stellungnahme des Geheimschutzbeauftragten vor. Eine Entscheidung über den Antrag steht noch aus. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10438 2 4. Liegen bereits Erkenntnisse vor, die die Wirtschaftlichkeit der eingerichteten Telearbeitsplätze belgen? Wenn ja, welche? Zu 4.: Eine belastbare Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die sich ausschließlich auf die Telearbeit bezieht, liegt nicht vor. Sie würde aus Sicht des Senats auch zu kurz greifen. Das Angebot der Telearbeit ist nur eine von zahlreichen Maßnahmen im Rahmen der Personalentwicklung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Den Kosten für die Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes mit Mobiliar und Informationstechnik sowie für den laufenden Betrieb steht folgender Nutzen gegenüber: Motivierte und gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Belastungen aufgrund der erhöhten Vereinbarkeit von Beruf und Familie reduziert werden. Dieser Nutzen kann aber nicht allein auf die Telearbeit zurückgeführt werden, sondern ist das Ergebnis zahlreicher Maßnahmen in der Personalentwicklung. 5. Gibt es Bereiche der Berliner Verwaltung, in denen es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist, Telearbeitsplätze einzurichten? Wenn ja, welche Regelungen können getroffen werden, damit die Beschäftigten dennoch von den Vorteilen eines Telearbeitsplatzes profitieren könnten? Zu 5.: Die Maßnahmen zur Gewährleistung eines ausreichenden (technischen und organisatorischen) Datenschutzes am häuslichen Arbeitsplatz bei der Zulassung von Telearbeit und der Einrichtung von Telearbeitsplätzen, stellen einen hohen Schutz der Daten, die durch Telearbeit bearbeitet werden, sicher. Diese Maßnahmen ermöglichen es, dass unter Datenschutzaspekten die meisten Aufgaben der Verwaltung (einschließlich der Bearbeitung sensibler, personenbezogener Daten) auch in Telearbeit wahrgenommen werden können. Da zusätzliche Datentransportwege entstehen und die Zugangsregulierung und –kontrolle eingeschränkt ist, ist der Datenschutz im Vergleich zur Bearbeitung der Aufgaben in der Dienststelle geringer. Bei Daten mit dem höchsten Schutzbedarf (Daten, deren Missbrauch Gesundheit, Leben oder Freiheit des Betroffenen beeinträchtigen kann, sowie besonders geheimhaltungsbedürftige Daten) ist es daher nicht möglich, eine Bearbeitung in Telearbeit zuzulassen. Generell wird von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport die Ermöglichung von alternierender Telearbeit angestrebt. Soweit Beschäftigte nur teilweise Vorgänge bearbeiten, die nicht telearbeitsgeeignet sind, ist grundsätzlich eine alternierende Telearbeit möglich. Geeignete Vorgänge werden während der Telearbeitszeit und nicht telearbeitsgeeignete Vorgänge werden im Dienstgebäude bearbeitet. Soweit Telearbeit aus aufgabenbezogenen Gründen nicht möglich ist (siehe dazu letzter Satz Frage 2), ist von der Dienststelle zu prüfen, ob die Option eines telearbeitsermöglichenden Aufgabenwechsels besteht. Die Möglichkeiten und Interessen der Dienststelle sind dabei mit dem Interesse des Beschäftigten an Telearbeit (z.B. familiäre Gründe) abzuwägen. 6. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden oben stehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open Data Portal einzustellen und fortlaufend zu aktualisieren? Zu 6.: Wie schon unter Frage 1 dargelegt, ist die Kleine Anfrage beispielhaft für die Senatsverwaltung für Inneres und Sport (ohne die nachgeordneten Behörden) beantwortet worden. Eine Bereitstellung und Aktualisierung dieser Daten auf dem Berliner Open Data Portal wäre grundsätzlich möglich. Berlin, den 10. Mai 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2012)