Drucksache 17 / 10 447 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 24. April 2012 (Eingang am 26. April 2012) und Antwort Ausschreibung gemäß Landesgleichstellungsgesetz notwendig beim landeseigenen Unternehmen BVG? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie lange und bis wann laufen die Verträge der Vorstandsmitglieder der BVG? Zu 1.: Die Verträge der Vorstandsmitglieder der BVG bzw. der jeweilige Bestellungszeitraum laufen in den Jahren 2013 und 2015 aus. 2. Bei auslaufenden Verträgen von BVG-Vorständen: Sind Vertragsverlängerungen vorgesehen, oder sollen die Positionen neu ausgeschrieben werden? Zu 2.: Über die Verlängerung der Bestellung der Vor- standsmitglieder der BVG entscheidet die Gewährträgerversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrates. Dieser Entscheidung kann nicht vorgegriffen werden. 3. Bei beabsichtigten Vertragsverlängerungen: Wird der Senat bzw. die Vertreter des Senats in den Aufsichtsgremien der BVG die Verträge daraufhin prüfen, ob dem LGG entsprechende Ausschreibungen statt gefunden haben ? 4. Wie wird der Senat damit umgehen, wenn er die Kenntnis hat – oder auf Grund der Prüfung feststellen musste – dass ein Vertrag nicht entsprechend der landesrechtlichen Regelungen zu Stande gekommen ist? Wird dann bei auslaufenden Verträgen nunmehr entsprechend ausgeschrieben, oder wie soll verfahren werden? Zu 3. und zu 4.: Die Mitglieder in den Aufsichtsorga- nen der BVG und der Senat beachten die Vorschriften des LGG, insbesondere auch die Verpflichtung zur Bekanntmachung , die in § 5 LGG geregelt ist. 5. Wann tagt das zuständige Aufsichtsgremium, wann ist mit einer Entscheidung hierzu zu rechnen? Zu 5.: Die Aufsichtsgremien der BVG werden recht- zeitig vor Auslaufen der Vorstandsbestellungen, bzw. der Vorstandsverträge entscheiden. Berlin, den 21. Mai 2012 In Vertretung Christoph v o n K n o b e l s d o r f f Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2012)