Drucksache 17 / 10 449 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Seelig (LINKE) vom 24. April 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2012) und Antwort Nachermittlungen im Falle des Weddinger Mordanschlags von März 2000 und mögliche Zusammenhänge mit der Terrorzelle NSU Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist die angekündigte erneute Überprüfung des Tö- tungsdelikts vom 13. März 2000, bei dem ein 51-jähriger Mann aus Ex-Jugoslawien in seinem Geschäft im Wedding erschossen wurde, auf einen möglichen Zusammenhang mit der rechten Terrorgruppe des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) abgeschlossen? 2. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 3. Wenn nein, wie ist der aktuelle Stand der Ermitt- lungen? Was spricht für einen Zusammenhang, was dagegen ? 4. Wann kann mit einem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden? 5. Welche Anhaltspunkte führen zu der Annahme des Landeskriminalamts, dass bei dieser Tat „eine Verwicklung in dubiose Baugeschäfte als Tatmotiv in Betracht kommen“ könnte (vgl. Lagedarstellung Politisch motivierte Kriminalität 2011, S. 16)? Zu 1. bis 5.: Ein etwaiger Zusammenhang zwischen dem Tötungsdelikt zu Lasten eines 51-Jährigen in seinem Geschäft in Berlin-Wedding und den Handlungen des NSU wurde von den Berliner Ermittlungsbehörden geprüft , ist aber bislang nicht erkennbar. Da das Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts (GBA) wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung (NSU) noch nicht abgeschlossen ist, ist derzeit nicht auszuschließen, dass etwaige neue Ermittlungsergebnisse zu einer erneuten Überprüfung des bisher eingestellten Berliner Verfahrens führen werden. Aufgrund der derzeit noch laufenden Ermittlungen des GBA kann ein Zeitpunkt einer eventuellen Wiederaufnahme der Ermittlungen nicht angegeben werden. Konkrete Einzelheiten aus dem Ermittlungsverfahren können aus ermittlungstaktischen Erwägungen zurzeit im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht offenbart werden. Berlin, den 16. Mai 2012 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2012)