Drucksache 17 / 10 450 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanna Kahlefeld und Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 19. April 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2012) und Antwort Anonymisierte Bewerbungen in der Berliner Verwaltung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie geht die Berliner Verwaltung zur Zeit mit anonymisierten Bewerbungen um? Zu 1.: Es gibt derzeit im Land Berlin keine all- gemeinen Standards für anonymisierte Bewerbungen. 2. Wo laufen in der Berliner Verwaltung derzeit schon Ausschreibungen, in denen anonymisierte Bewerbungen erwünscht sind? Zu 2.: Erkenntnisse darüber, dass Behörden der Berliner Verwaltung Ausschreibungen in der Form gestalten , dass anonymisierte Bewerbungen erwünscht sind, liegen nicht vor. Von einer entsprechenden Umfrage bei den Dienstbehörden wurde abgesehen, da hierzu zum jetzigen Zeitpunkt kein Erfordernis gesehen wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 und 5 verwiesen . 3. Warum werden Bewerberinnen und Bewerber um die derzeit ausgeschriebenen Stellen in der Abteilung Integration nicht aufgefordert, sich anonym zu bewerben? Zu 3.: Mangels Vorhandensein einer landesweit ein- heitlichen Regelung, die einen ausführlichen Diskussionsprozess voraussetzt, hat die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen bisher weder einen Anlass noch eine Handlungsgrundlage, ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren durchzuführen. Vielmehr ermuntert die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen in ihren Stellenausschreibungen, so auch in der für die/den Integrationsbeauftragten, sowohl Frauen zur Herstellung der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen, Menschen mit Behinderung mit dem Zusatz einer bevorzugten Berücksichtigung bei gleicher Eignung als auch Personen mit Migrationshintergrund zur Erhöhung des Migrantenanteils in der Berliner Verwaltung, sich zu bewerben. Diese ausdrücklichen Aufforderungen bzw. positiven Maßnahmen unterstützen das gleiche Ansinnen wie anonyme Bewerbungen . 4. In welcher Form und wann will die Berliner Ver- waltung anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen? 5. Wie sieht das geplante Verfahren der anonymi- sierten Bewerbungen konkret aus? (Ausschreibungstext, Online-Bewerbungen etc.) Zu 4. und 5.: Hierzu können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen getroffen werden. Ein von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durchgeführte Pilotprojekt zum anonymisierten Bewerbungsverfahren wurde abgeschlossen und bedarf nunmehr der Auswertung. Nach Vorliegen der Ergebnisse wird zu gegebener Zeit unter Beachtung der geltenden Rechtslage über die künftige Verfahrensweise im Berliner öffentlichen Diensts zu entscheiden sein. Hierzu bedarf es gegebenenfalls auch einer länderübergreifenden Abstimmung mit den anderen Dienstherren bzw. Arbeitgebern. Berlin, den 24. Mai 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2012)