Drucksache 17 / 10 457 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 26. April 2012 ((Eingang beim Abgeordnetenhaus am 3. Mai 2012) und Antwort Altlastensituation im Gebiet Thälmannpark in Prenzlauer Berg Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist die gegenwärtige Altlastensituation auf dem ehemaligen Gaswerkstandort im Gebiet Thälmannpark ? Antwort zu 1: Seit 1991 wurden auf dem ehemaligen Gaswerkstandort im Gebiet Thälmannpark verschiedene orientierende und Detailerkundungsmaßnahmen durchgeführt . Dabei hat sich, basierend auf einer historischen Erkundung der erfassten Altanlagen, der Bereich der ehemaligen Benzolanlage sowie dessen Abstrom nördlich und südlich des Jugendfreizeitzentrums als maßgebliche Kontaminationsquelle herausgestellt. Darüber hinaus ist die gesättigte Bodenzone im Hauptgrundwasserleiter im gleichen Gebiet von den gaswerkstypischen Schadstoffen betroffen. Frage 2: Erachtet der Senat die bisher durchgeführten Sanierungsmaßnahmen an Boden und Grundwasser für ausreichend? Antwort zu 2: Der Senat erachtet die bisher durchge- führten Maßnahmen zur Sicherung des Standortes unter Berücksichtigung des Schadenumfangs, der Gefährdungssituation und der Verhältnismäßigkeit für ausreichend. Unabhängig davon werden bei Bedarf Möglichkeiten zur Optimierung der Maßnahmen geprüft und umgesetzt. Frage 3: Welche Sanierungsmaßnahmen an Boden und Grundwasser wurden seit 1990 durchgeführt, welche laufen aktuell, welche sind in Zukunft geplant? Antwort zu 3: Die Belastungen aus der ungesättigten Bodenzone wurden durch Bodenaushub von 1994-1996 beseitigt. Weiterhin wurde ab Mitte der 1990er Jahre bis 2005 belastete Bodenluft abgesaugt und in einer Anlage gereinigt. Schadstoffbefrachtetes Grundwasser wird seit 2004 fortlaufend durch eine Pump-and-Treat-Maßnahme gefördert und in einer Grundwasseraufbereitungsanlage gereinigt. Die Planungen sehen eine kontinuierliche Fort- setzung der Grundwassersanierung vor. Als Alternative zu einer dauerhaften Sicherung werden ergänzende Sanierungsverfahren im Quell- und Transferbereich auf ihre technische, organisatorische und ökologische Eignung gemäß Bundes – Bodenschutzgesetz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) geprüft und in Hinblick auf eine Verhältnismäßigkeit bewertet. Frage 4: Trifft es zu, dass die Schadstofffahne im Grundwasserbereich sich bereits über das ursprünglich betroffene Gebiet hinaus ausweitet? Antwort zu 4: Ja. Frage 5: Wenn 4. ja, bis wohin ist die Kontamination bereits vorgedrungen? Antwort zu 5: Die Gehalte an aromatischen Kohlen- wasserstoffen (BTEX) sind im Hauptgrundwasserleiter bis zur Christburger Straße in einem etwa 250 m breiten Streifen nachweisbar. Frage 6: Welche privaten und öffentlichen Grundwas- serentnahmestellen (z.B. Straßenbrunnen) sind bereits von der Kontamination betroffen bzw. werden in absehbarer Zeit betroffen sein? Antwort zu 6: Das Schutzgut Mensch wird durch die nachgewiesenen Belastungen über keinen der zu beurteilenden Wirkungspfade (Boden-Mensch, GrundwasserMensch ) gefährdet. Private und öffentliche Grundwasserentnahmestellen in Richtung der Schadstofffahnenausbreitung sind dem Senat nicht bekannt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10457 Frage 7: Nimmt der Senat hin, dass die Schadstofffah- ne des Grundwassers sich langfristig noch weiter ausbreitet ? Antwort zu 7: Die Schadstofffahne, die sich bereits in der aktiven Zeit des Gaswerkes ausgebreitet hatte, verändert sich in Lage und Konzentration aufgrund der laufenden Sicherungsmaßnahme sowie von mikrobiologischen Abbauprozessen im Untergrund seit Beginn der halbjährlichen Grundwasserüberwachung 2004 nicht. Frage 8: Wenn ja, warum? Antwort zu 8: Siehe Antwort zu 7. Frage 9: Wenn nein, was unternimmt der Senat dage- gen? Antwort zu 9: Siehe Antwort zu 7. Berlin, den 24. Mai 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2012) 2