Drucksache 17 / 10 461 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 30. April 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2012) und Antwort Einnahmen aus "Closed Data" und Verwertungsrechten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Einnahmen hatten das Land Berlin bzw. öffentliche Stellen des Landes seit 2010 aus der entgeltlichen Bereitstellung des 3D – Stadtmodells? Zu 1.: Das Land Berlin hat 2011 mit dem 3D – Stadt- modell Einnahmen in Höhe von 525 EUR erwirtschaftet. Das Angebot besteht erst seit 2011. 2. Welche Einnahmen hatten das Land Berlin bzw. öffentliche Stellen des Landes seit 2010 aus der entgeltlichen Bereitstellung von Geodaten? Zu 2.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Abt. Geoinformation) hat im Auftrag des Landes Berlin aus der entgeltlichen Bereitstellung von Geobasis-daten im Jahr 2010 ca. 1.072.000 EUR und im Jahr 2011 ca. 1.056.000 EUR Einnahmen erwirtschaftet. Zusätzlich wurden in den 12 Vermessungsämtern der Bezirke des Landes Berlin Einnahmen für die Bereitstellung von Geobasisdaten von etwa 100.000 EUR pro Jahr erzielt. 3. Welche Einnahmen hatten das Land Berlin bzw. öffentliche Stellen des Landes seit 2010 aus der entgeltlichen Bereitstellung anderer Datensätze? Zu 3.: Hinsichtlich der entgeltlichen Bereitstellung an- derer Datensätze hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt seit 2010 Einnahmen in Höhe von 197,73 EUR erwirtschaftet. 4. Welche Einnahmen hatten das Land Berlin bzw. öffentliche Stellen des Landes seit 2010 aus Gebühren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erwirtschaftet ? Zu 4.: Für das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Abt. Gesundheit) waren seit 2010 die aus den genannten Gebühren zu verbuchenden Einnahmen nicht höher als 100 EUR. Derartige Anträge sind in dieser Abteilung Einzelfälle und kamen in den Bereichen der Zentralen Medizinischen Gutachtenstelle, Veterinärwesen und Gentechnik vor. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat im Bereich der Atomaufsicht Einnahmen in Höhe von 96,25 EUR erwirtschaftet, wovon im Jahr 2011 45,55 EUR und im Jahr 2012 50,70 EUR festgestellt wurden. Der Bereich Geologie und Grundwassermanagement hat seit 2010 Einnahmen in Höhe von 7.560 EUR erzielt. In der Abteilung Umweltpolitik sind Gebühren für Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin angefallen: 2010: 1.329,70 EUR 2011: 75 EUR 2012: 225 EUR (Stand: 21.05.2012) Bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucher- schutz werden über die Vereinnahmung von Gebühren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in dem dortigen Geschäftsbereich keine Statistiken geführt. Es sind lediglich zwei Fälle bekannt, in denen Gebühren gemäß § 16 IFG erhoben worden sind. In beiden Fällen wurden Gebühren in Höhe von jeweils 10 EUR festgesetzt . Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit hat Einnahmen in Höhe von 15,30 EUR für Auskünfte, Gebühren und Teilauskünfte gemäß §§ 6,7 IFG vereinnahmt. 5. Welche Einnahmen hatten das Land Berlin bzw. öffentliche Stellen des Landes seit 2010 aus Gebühren für auf anderer Grundlage erteilte Auskünfte? Zu 5.: Das Landesarchiv hat Einnahmen über Ge- bühren gemäß der Archivbenutzungsordnung und dem Gebührenverzeichnis überwiegend für natürliche Personen in Höhe von 234.230 EUR erwirtschaftet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 461 Die Einnahmen der Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt aus der Umweltschutzgebührenordnung beliefen sich auf 137.681,58 EUR im Jahre 2010 und 119.899,45 EUR im Jahre 2011. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat der Rechtsgrundlage nach den § 28, 28a bzw. 29 des Landesmeldegesetzes Einnahmen aus Auskünften und Ersatz für Verwaltungsaufwand erzielt. Insgesamt wurden im Jahr 2010 Einnahmen in Höhe von 2.100.829 EUR erlangt und im Jahr 2011 in der Höhe von 1.777.280 EUR. Darüber hinaus wurden Gebühren für Halterauskünfte gemäß § 39 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen - sowie Gebühren aus Halterauskünften an Versicherungen vereinnahmt. Die Gesamteinnahmen ausschließlich für diese Auskünfte können nicht beziffert werden, da sie nicht auf einen gesonderten Titel gebucht werden. Bei etwa 25.600 Auskünften im Jahr 2010 und 22.000 Auskünften im Jahre 2011 lagen die Einnahmen bei schätzungsweise unter 100.000 EUR (2010) bzw. unter 90.000 EUR (2011). 6. Welche Einnahmen hatten das Land Berlin bzw. öffentliche Stellen des Landes seit 2010 aus Verwertungsrechten bezüglich Immaterialgüterrechte (Urheberrechte , Markenrechte, Patentrecht, Leistungsschutzrechte etc.)? Zu 6.: Das Landesarchiv hat Einnahmen durch Gebüh-ren aus einfachen Nutzungsrechten nach dem Urheber-rechtsgesetz in Höhe von 92.960 EUR. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat über die zentralen Sportanlagen seit 2010 im Zusammenhang mit Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen Einnahmen erzielt: 2010: 8.150 EUR 2011: 8.400 EUR 2012: bisher 10.700 EUR Diese beinhalten neben der Nutzung der Sportanlagen auch die Einnahmen für die Nutzung der Urheber- und Vervielfältigungsrechte. Eine genaue Zuordnung der Einnahmen aus der Verwertung ist mangels ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung nicht möglich. Der Beauftragte für Integration und Migration hat überwiegend Einnahmen aus den Lizenzgebühren für den Ab- oder Nachdruck des Interkulturellen Kalenders. Für 2011/2012 eingenommene Lizenzgebühren lagen die Einnahmen („Stuttgarter“ Kalender, Abdruck des Kalenders für das Integrationsbüro, Kalender des Kunst- und Kultur-festivals „48 Stunden Neukölln“, Abdruck im Lehrbuch für Deutsch als Fremdsprache, „Alphaplus Aufbaukurs“, Abdruck im Magazin „mittendranNachrichten für Tier-garten Süd im Bereich des Quartiersmanagements Magdeburger Platz“, Abdruck im hauseigenen Firmen-kalender, Abdruck in Handreichung zur interkulturellen Öffnung der Feuerwehren, Abdruck in der Januar-Ausgabe der Grundschulzeitschrift SacheWort -Zahl) bei 1010 EUR. Für 2010 - 2011 eingenommene Lizenzgebühren lagen die Einnahmen bei 940 EUR (Ausgabe Januar 2010 der Zeitschrift „SacheWort -Zahl“, Abdruck in einer Unterrichtshandreichung, Abdruck des Kalenders in einem Schulbuch, Abdruck des Kalenders 2010 im „Stuttgarter Kalender“, Abdruck des Kalenders 2011 im „Stuttgarter Kalender“, Abdruck in einem Altenpflegehilfecurriculum, Abdruck des Kalenders für das Integrationsbüro, Nachdruck 50, Exemplare für Arbeit im Flüchtlingsreferat, Abdruck im hauseigenen Newsletter, Abdruck in der Januar-Ausgabe der Grundschulzeitschrift Sache-Wort-Zahl). Von den eingenommenen Lizenzgebühren gehen 10% an die Autorin des Kalenders. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat Einnahmen nach Verwendungsrechten bzw. Immaterialgüterrechten (Urheberrecht) in Höhe von 20,05 EUR vereinnahmt. Aufgrund von Urheberrechten hatte die Senatskanzlei von Berlin im Jahr 2010 Einnahmen in Höhe von 41,48 EUR erzielt und 46,55 EUR im Jahr 2011. 7. Wurden seit 2010 Dritten entgeltlich Rechte ein- geräumt, die vom Umfang her den eingeräumten Rechten einer Lizenz aus dem Creative-Commons-Baukasten entsprachen? Wenn ja, welche? 8. Welche Kosten und Einnahmen entstanden aus der juristischen Verfolgung der nicht genehmigten Nutzung von urheberrechtlich oder durch verwandte Rechte geschützten Werken, an denen das Land Nutzungsrechte hielt? Wie viele dieser Fälle sind dem Senat bekannt, welche Maßnahmen wurden hier jeweils ergriffen? 9. Inwieweit stammen die Einnahmen unter den Punkten 1-3 aus der Bereitstellung von Daten, die unter das IFG fallen? Gibt es Fälle in denen diese Daten für höhere Summen zur Verfügung gestellt werden als für die höchstmögliche Gebühr für Anträge nach dem IFG von 500€? 10. Welche der im IFG genannten Ausschlussgründe kommen in den Fällen zum tragen, in denen das IFG nicht anwendbar ist? Zu 7. – 10.: Auf dieser Position wurden keine Ein- nahmen durch öffentliche Stellen des Landes Berlin erwirtschaftet . Darüber hinaus wurden keine entgeltliche Rechte an Dritte eingeräumt und es kamen keine Ausschlussgründe nach dem IFG zum tragen. 11. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden oben stehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlaufend zu aktualisieren? Zu 11.: Die Fragen wurden von den öffentlichen Stellen des Landes Berlin überwiegend aufgrund von internen Statistiken oder einer Profiskal-Recherche beantwortet . 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 461 2 Die Ist-Zahlen zu Einnahmen sind jeweils in den betreffenden Kapiteln des Landeshaushalts angegeben. Der Landeshaushalt ist im Berliner Datenportal verfügbar. Berlin, den 10. Juli 2012 In Vertretung Christoph v o n K n o b e l s d o r f f ………………………………………………. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2012)