Drucksache 17 / 10 462 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz und Antje Kapek (GRÜNE) vom 26. April 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 3. Mai 2012) und Antwort Wer ist für die Bürgerbeteiligung, Planung und Gestaltung der Bahnhofsvorplätze rund ums Ostkreuz eigentlich zuständig? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.) Welche Planungen zur Bürgerbeteiligung für die Bahnhofsvorplätze um das Ostkreuz gibt es? Wie viele finanzielle Mittel wurden hierfür bereitgestellt ? Antwort zu 1.) Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird zeitnah eine Rahmenplanung beauftragen. Ziel der Rahmenplanung ist es, die abschließenden Funktionszuordnungen auf den vier Vorplätzen im Abgleich mit den Inhalten der Planfeststellungsbeschlüsse zum Ostkreuz und weiteren Planungen des Landes Berlin sowie Belangen der Deutschen Bahn AG mit den Betroffenen zu erarbeiten bzw. zu moderieren. Die Planung soll über das Stadtplatzprogramm der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nach Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung finanziert werden. Frage zu 2.) Wie sieht der Zeitplan der Planungen und Bürgerbeteiligung aus? Antwort zu 2.) Die Rahmenplanung soll Ende des Jahres 2012 vorliegen. Die Bürger und Bürgerinnen werden auf einer öffentlichen Auftaktveranstaltung im September 2012, in einem vierwöchigen Internetforum und auf einem öffentlichen Workshop, voraussichtlich im November 2012, ihre Belange einbringen können. Weiterhin bietet der von der Deutschen Bahn AG initiierte regelmäßig stattfindende „Runde Tisch“ ebenfalls die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung. Frage 3.) Wie sollen die Ergebnisse der Bürger- beteiligung in die Planungen mit aufgenommen werden? Antwort zu 3.) Die Rahmenplanung wird neben den Erfordernissen der Planfeststellungsbeschlüsse zum S – und künftigen Regionalbahnhof Ostkreuz eine inhaltliche Komponente des ab dem 1. Quartal 2013 geplanten Realisierungswettbewerbs mit Ideenteil für die Gestaltung der vier Vorplätze sein. Innerhalb des Wettbewerbsverfahrens sind weitere Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung vorgesehen, die noch zu präzisieren sind. Dabei kann auf bewährte Verfahrensmodelle zurückgegriffen werden. Die Ergebnisse des Wettbewerbs sollen im Spätsommer des Jahres 2013 vorliegen. Frage 4.) Wo werden diese öffentlich dargestellt? Antwort zu 4.) Wettbewerbsergebnisse werden grundsätzlich auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt veröffentlicht . Im Allgemeinen wird eine Ausstellung zu den Wettbewerbsentwürfen durchgeführt. Weiterhin ist geplant, einige Vertreter/ innen der Initiativen in den Planungsbegleitenden Ausschuss für die Erstellung der Vor- bzw. Entwurfsplanungen aufzunehmen. Die Entwurfsplanungen sollen dann in einer öffent-lichen Veranstaltung abschließend zur Diskussion gestellt werden. Frage 5.) Wer ist federführend zuständig für die Planung, Gestaltung und Bürgerbeteiligung der Bahnhofsvorplätze rund ums Ostkreuz? Frage 6.) Gibt es grundsätzliche Aufgabenteilungen bzw. Zuständigkeitsklärungen zwischen dem Senat und den Bezirken in der Frage, welche Verwaltungseinheiten und -ebenen grundsätzlich für die Planung von Bahnhofsvorplätzen in Berlin zuständig ist? Und wenn ja, welche? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10462 Antwort zu 5. und 6.) Für die Planung von Bahn- hofsvorplätzen gibt es keine generelle Zuständigkeitsregelung .. Bahnhofsvorplätze sind wesentliche und unverzichtbare Erschließungsanlagen für die Funktionsfähigkeit eines Bahnhofs. Sie sind daher im Rahmen des Planungsrechts als elementare Bestandteile des Bahnhofs durch das Eisenbahnbundesamt festzusetzen und nachzuweisen. Dabei beruft sich die Deutsche Bahn als Vorhabenträger für die Errichtung von Bahnanlagen ausschließlich nur auf die Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen, die für die Erreichbarkeit und Funktion eine Bahnhofs zwingend notwendig sind (z.B. Zuwegungen, Feuerwehrzufahrten , Rettungs- und Havarieflächen, teilweise Abstell-möglichkeiten für Fahrräder und Kfz, Taxen). Auch am Bahnhof Ostkreuz geht die Deutsche Bahn von der Realisierung der o.g. notwendigen Bahnhofsfunktionen auf den Vorplätzen aus, die im Planfeststellungsbeschluss zum Ostkreuz festgelegt wurden. Zur Planung eines gestalterisch attraktiven und anspruchsvollen, in das Stadtbild integrier-baren Gesamtkonzeptes für die Vorplätze am Bahnhof Ostkreuz hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Verantwortung übernommen . Sie wird in Abstimmung mit der Deutschen Bahn, den Bezirksämtern Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg sowie durch eine vorgesehene Bürgerbeteiligung einen städtebaulichen Rahmenplan für die Vorplätze entwickeln. Ob eine ergänzende Finanzierung der Maßnahmen des Rahmenplanes durch das Land Berlin zur Gesamtfinanzierung der Deutsche Bahn erforderlich werden wird, kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden. Dies wird erst mit dem Vorliegen der Rahmenplanung möglich sein und muss zwischen der Deutschen Bahn und dem Land Berlin geklärt und festgelegt werden. Berlin, den 14. Mai 2012 In Vertretung Regula Lüscher Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2012) 2