Drucksache 17 / 10 464 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 27. April 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 3. Mai 2012) und Antwort Amphibienzaun an der A100-Trasse Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage zu 1.: Warum ist nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zur Baufeldfreimachung der A100-Trasse in Neukölln vom 9. Februar 2012 noch am Amphibienzaun weitergearbeitet worden (Erdaufschüttung zur unteren Befestigung der Plane), obwohl der Beschluss das Abfangen von Amphibien untersagt? Frage zu 2.: Wer hat diese Arbeiten wann veran- lasst? Antwort zu 1.und 2.: Die im Jahr 2011 hergestellte Zaunanlage ist permanent Gegenstand von Beschädigungen bis hin zu Zerstörungen. Im Zuge von Reparaturarbeiten im April 2012 wurden durch die Herstellerfirma auch die im Rahmen der Abnahme festgestellten Mängel an der Zaunanlage behoben. Der Auftragnehmer hat die Leistungen ordnungsgemäß nach dem Merkblatt für Amphibienschutz ausgeführt. Insoweit sind keine naturschutzrechtlichen Belange berührt, da während der Reparaturarbeiten keine Amphibien gefangen oder umgesetzt wurden. Frage zu 3.: Welche Kosten sind dadurch entstan- den? Antwort zu 3.: Keine zusätzlichen Kosten für die Mangelbeseitigung des Amphibienschutzes. Berlin, den 14. Mai 2012 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2012)