Drucksache 17 / 10 467 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 26. April 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 4. Mai 2012) und Antwort Steuerstrafverfahren in Berlin 2011 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Steuerstrafverfahren wurden in 2011 in Berlin durch die Staatsanwaltschaft, die Polizei und die Finanzbehörden eingeleitet? Zu 1.: In 2011 wurden durch die Berliner Finanzämter 3.322 Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Besitz- und Verkehrssteuern eingeleitet. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sind im Jahr 2011 seitens der Polizei 1.677 Verfahren wegen Verstoßes gegen die Abgabenordnung im Zusammenhang mit Zigarettenhandel eingeleitet worden. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wurden in 2011 2.684 Steuerstrafverfahren durch die Staatsanwaltschaft Berlin geführt. Unter dem neu entwickelten Verfahren MESTA (Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation) kann erstmalig nach der jeweiligen Einleitungsbehörde differenziert werden. Danach wurden 182 Verfahren durch eine Verwaltungsbehörde, 265 Verfahren durch die Staatsanwaltschaft , 922 Verfahren durch Steuer- oder Zollbehörden und 1.315 Verfahren durch die Polizei eingeleitet . 2. Wie viele Verurteilungen hat es in 2011 gegeben und wie viele dieser Steuerstrafverfahren wurden eingestellt ? Zu 2.: Ausweislich der Strafverfolgungsstatistik wur- den in 2011 im Land Berlin 852 Personen auf Grund des Verstoßes gegen die Abgabenordnung rechtskräftig verurteilt . Durch das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin wurden im vergangenen Jahr 3.577 Strafverfahren abgeschlossen. Von diesen wurden 1.935 Verfahren nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO), 558 Verfahren nach § 153a StPO unter Auflagen und 264 Verfahren wegen Geringfügigkeit nach § 153 Abs. 1 Satz 1 StPO und sonstiger Ermessensvorschriften eingestellt. 3. Wie hoch war insgesamt die Schadenssumme in den 2011 mit einer rechtskräftigen Verurteilung abgeschlossenen Verfahren? Zu 3.: Im Kalenderjahr 2011 wurden in den abge- schlossenen Strafverfahren strafbefangene Steuern in Höhe von 45.255.686 € festgestellt. Bei der Staatsanwaltschaft Berlin erfolgt keine statis- tische Erfassung der Schadenssummen. Berlin, den 01. Juni 2012 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2012) In Vertretung